Beerdigungskosten

Hallo,

von meiner Schwester bzw. Pflegeschwester ist vor kurzem die Mutter gestorben. Meine Schwester kannte diese Frau nicht, sie wurde mit 2 Jahren auf gut deutsch der Mutter wegen alkoholabhängigkeit abgenommen und kam zu uns.
Sie verdient nicht wirklich viel und Ihr Freund bekommt auch nur Hartz 4.
Das Amt meinte direkt man übernehme die Beerdigungskosten und der Vermieter müsse sich selbst um das Leerräumen der Wohnung kümmern.
Die Frau selbst lebte auch von Hartz 4 in einer 1 Zimmer Wohnung. Hat sich aber durch Knippigkeit doch einiges zusammen gespart.
Da der Vermieter sich selbst um das Leerräumen kümmern soll, hat er meiner Schwester gesagt bevor alles in einen Container kommt solle sich sich rausnehmen was sie möchte.

Meine Frage, bezahlt das Amt wirklich die Kosten oder kommt irgendwann jemand doch zu meiner Schwester? Wegen Hartz 4 ist man auch nie auf sie zugekommen. Die Frau hat auch ihr Lebenlang allen verschwiegen, dass Sie eine Tochter hat. Auf einen Bogen wegen Bafög, den meine Mutter in den Briefkasten getan hat, hat sie sogar drauf geschrieben, dass Sie keine Tochter hätte.

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Hallo!

Deine Stiefschwester hätte das Erbe ausschlagen müssen.

Durch das teilweise selbst leerräumen der Wohnung hat sie, meines Wissens nach, das Erbe aber angenommen.

Wie es nun mit den Kosten ausschaut weiß ich auch nicht genau, es kann aber sein, das sie sich damit selbst ein Bein gestellt hat.

Es kann sein, das die Stadt erstmal die Kosten bezahlt, sich diese aber, wenn deine Schwester zahlungsfähig ist, wiederholt.

Gruß

misses_b

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Hallo,

deine Schwester ist die Bestattungspflichtige, wenn kein Ehepartner mehr da war/ist.


Die Beerdigung muß sie dann vom Erbe bezahlen, wenn sie sonst kein Geld dafür hat, kann sie zum Sozialamt gehen.

Wir haben aktuell eine Fall, wo der Sohn auch nichts von seinem Vater wußte, bzw. nie Kontakt bestand, der "wollte" auch nicht zahlen, da hat dann das Gesundheitsamt den Auftrag zur Einäscherung erteilt und geht nun gegen den Sohn vor.

Ob das nun ethisch oder moralisch richtig und vertretbar ist, ist die eine Sache, die andere eben die Gesetzlage.

Von der Bestattungspflicht ist sie nur befreit, wenn sie von euren Eltern adoptiert wurde.

Was die Jahre als Mutter-Tochter-Beziehung gelaufen ist, interessiert da letztendlich nicht.

Die Wohnung wird wohl auch deine Schwester kündigen müssen, da bin ich mir aber nicht so sicher...

Grüße,
Sandra

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Also dann noch was anderes, das Amt hat dem Vermieter gesagt er muss sich selbst um das leerräumen kümmern und ist dann auf meine Schwester, nachdem die Kripo sie überhaupt Wochen später gefunden hat, auf sie zugekommen und hat ihr gesagt sie darf sich nehmen was sie möchte da eh alles auf den Müll kommt, von daher hat das Amt doch gesagt gucken sie selbst was sie damit machen und hat nicht meiner Schwester gesagt sie darf sich was nehmen. Desweiteren sind Unstimmigkeiten in den Geburtsurkunden aufgetaucht und das beste, das Geld was auf dem Konto war über 1000 Euro, sowie 15000 Euro Bargeld hat das Amt eingezogen und die meinten auch zu meiner Schwester das nichts auf sie zukommt. Hat mir auch noch mal der vom Ordnungsamt (wieso eigentlich Ordnungsamt) mitgeteilt.
Wie gesagt, nicht das Amt, sondern der Vermieter hat meiner Schwester gestattet, die Sachen zu nehmen. Vorallem waren schon Sachen aus der Wohnung verschwunden bevor wir dort waren, es gibt keine Adressbücher, keine Fotos, Handy ist nicht auffindbar, Wohnungsschlüssel sowie Kellerschlüssel weg, nur normale Unterlagen von Versicherung, Mietvertrag über Kinder wußte niemand etwas, über den 40 jährigen Sohn weiß man auch nichts, laut einer ehemaligen Arbeitskollegin heißt es, er wäre gestorben ob dieses stimmt weiß man nicht.
Alles sehr komisch, veilleicht war es auch gar nicht die Mutter, weil wie gesagt in den Geburtsurkunden sind Unstimmigkeiten.

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Wie gesagt, das Ordnungsamt/Gesundheitsamt haben die Beisetzung in Auftrag gegeben und deswegen auch bezahlt. Du schreibst ja, das es Wochen gedauert hat, bis man deine Schwester gefunden hat.

Da geht es um die Menschenwürde und darum wartet man nicht wochenlang mit dem Einäschern.

Wie das rechtlich weitergeht, wegen der Wohnung, dem Geld und den Wertsachen die fehlen, weiß ich nicht. Dafür sind wir nicht mehr verantwortlich, die Fragen würde ich vielleicht einem Anwalt stellen.

Grüße,
Sandra

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Hallo,

am besten zu einem Fachanwalt für Erbrecht gehen. Meine Mama ist vor einem halben Jahr gestorben und es war alles sehr verzwickt.

Für die Kosten der Beerdigung musste ich aufkommen. Das Erbe habe ich ausgeschlagen, aber Beerdigungskosten gehören nicht zum Erbe, die müssen die unterhaltspflichtigen Personen d.h. Ehegatten bzw. Kinder bezahlen. Wenn sie es bezahlen können. D.h. selbst wenn man das Erbe ausschlägt, für die Kosten der Bestattung gilt die Ausschlagung nicht. Bei Hartz IV Bezug ist man weniger zahlungsfähig, da kommt dann entweder die Arge bzw. das Landratsamt (zumindest in Bayern) dafür auf.

Wenn aber die Mutter Vermögen hinterlassen hat, müssen die Kosten davon bezahlt werden. Da deine Stiefschwester aber in eurem Fall Erbe ist, müsste ihr das Geld übergeben werden, dann könnte sie die Kosten begleichen. Sie muss dann aber beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Ausschlagen oder Annehmen muss aber innerhalb einer 6 monatigen Frist erfolgen. Normalerweise meldet sich aber das Gericht von selbst.

Geht auf jeden Fall zum Anwalt. Der kann euch helfen. Bzgl. der Kosten gibt es Prozesskostenhilfe, da müsst ihr einen Antrag ausfüllen und dann werden die Kosten ganz, zum Teil oder auf Basis der Ratenrückerstattung übernommen. Anwalt fragen. Wird er euch niemals selbst vorschlagen, da er dann weniger Geld bekommt.

Gruß
Silke

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Die Ausschlagungsfrist ist sechs Wochen.

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Hallo,

na wenn ich das richtig gelesen habe, haben doch bei der Mutter 15000 € in bar gefunden. Zusammen mit den 1000 € vom Girokonto sind das 16000 €. Ich denke, die Beerdigung wird mit einem Teil davon bezahlt worden sein#gruebel

Ich kann mir nicht vorstellen, dass nochmal jemand auf deine Schwester zurückgreift, wenn es doch schon x Wochen her ist.

Sich weiß ich das aber nicht.

LG

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Ja gute Frage, die Frau ist auch erst paar Tage später gefunden worden, und es ist meine Pflegeschwester nicht halb oder Stiefschwester. Und scheinbar gibt es eine Versicherung wo die Beerdigungskosten mit beglichen werden, allerdings hab ich nur Unterlagen von einer Privaten Haftpflichtversicherung gefunden.

Und die Frau ist zwar schon seit ca. 10.10.Tod, gefunden ca. 20.-21.10. (der Hausmeister weiß es nicht mehr genau) aber beerdigt wurde sie noch nicht, weil die Kripo sie noch mal untersucht hat

Also diese Sache ist wirklich Mysteriös, wenn ich mal ehrlich bin. Man steigt absolut nicht durch. Vorallem die Nachbarn die 15 Jahre mit ihr in einem Haus gewohnt haben wissen nichts von der Frau. Alle Bekannten was nur 2 Personen waren wissen von einem Sohn aber nichts von einer Tochter.

Und wie gesagt der vom Amt meinte ja auch sie hat von Hartz 4 gelebt, sehr sparsam, wie soll man sich sonst soviel Geld zusammen sparen. Allerdinsg meinte er auch die hätte kein Harzt 4 bekommen dürfen, weil sie ja soviel gespart hatte. Wie gesagt alles sehr komisch. Ich hoffe nur die sagen nicht meien Schwester soll trotz des Gesparten die Beerdigung bezahlen, möglich ist ja alles.

Sorry wenn ich alles durcheinander schreibe aber die Geschichte ist ja auch super durcheinander.