Welche Absicherungen in Beziehung/Ehe

Hallo,
Angeregt durch den Heiratsthreat kam mir folgende Frage auf..
Welche Dinge sollte man anwaltliche regeln lassen in einer langjährigen Beziehung?
So etwas wie eine Patientenverfügung bspw. Oder ähnliches. Damit der Partner entscheiden kann was nach einem schweren Unfall passiert.. Was gibt es da noch?
U Was ändert sich/erledigt sich von selbst durch die Ehe?

Liebe Grüße

1

Hallo,

wir haben einen Ehevertrag, da seitens der Familie meines Mannes Vermögen besteht, um das mein Schwiegervater "Angst" hätte. Ich bekomme nur Anteile aus gemeinsam erwirtschafteten Vermögen. Mehr würde ich auch gar nicht wollen, daher war das für mich kein Problem.

Patientenverfügung haben wir inzwischen auch.
Ansonsten fällt mir erst mal nichts ein.

LG
sonntagskind

13

Und wohin soll man wegen Patientenverfügung gehen?Zum Notar?

2

Patientenverfügungen
Testamente in denen man sich gegenseitig begünstigt als Haupterben und andere Erbberechtigte ausdrücklich enterbt (Pflichtteile stehen Kindern und Enkeln trotzdem zu, aber alle Anderen gehen ansonsten dann leer aus, denen bei nicht vorhandenen Kindern ansonsten alles zufiele).
Lebensversicherungen in denen man den anderen als Begünstigten angibt
Gemeinsame Sparkonten wo das gemeinsame Geld drauf ist, evtl. ein gemeinsames Hauptkonto, damit der Partner bei Unfall oder Tod weiter an die Gelder kann, um Miete etc. zu zahlen.

Wenn man sich sehr vertraut, sollte man dem Partner auch die Zugangsdaten für die eigenen Konten geben oder sie zumindest irgendwo so deponieren, dass er sie im Falle des eigenen Ablebens schnell findet.

Die Probleme mit dem Erben erledigen sich durch Heirat. Bei Kindern aus vorherigen Beziehungen sollte man dann trotzdem auch als Ehepaar ein Berliner Testament aufsetzen. Eine Patientenverfügung macht auch bei Ehepaaren Sinn, wenn der Partner z.B. im Koma liegt, sonst darf man auch als Ehepartner nichts allein entscheiden.

Bei gemeinsamen Besitztümern (Haus u.a.) sollte man dabei auch festhalten, dass der Andere z.B. auch das Haus allein verkaufen darf, wenn man langfristig nicht mehr selbst handlungs- oder entscheidungsfähig ist. Das ist wichtig, wenn einer im Koma liegt oder sonstwie nicht mehr geschäftsfähig ist, sonst kann man nicht mal das teure Haus, das man allein nicht mehr finanzieren kann, verkaufen ohne dessen Zustimmung.

3

In Bezug auf Deinen letzten Absatz:
Eine Betreuungsvollmacht regelt alles, was mit Besitz, Konto und sonstigen Entscheidungen zu tun hat. Die empfiehlt sich auch für Eheleute.
Bei schwierigen Verhältnissen empfehle ich hier sogar eine notarielle Erstellung.

Als mein Mann vor seinem Tod mehrfach ins Krankenhaus kam, wollten sie die Kopien der Patientenverfügung UND der Betreuungsvollmacht.
LG Moni

5

> Bei Kindern aus vorherigen Beziehungen sollte man dann trotzdem auch als Ehepaar ein Berliner Testament aufsetzen. <

Gerade dann macht ein Berliner Testament nicht unbedingt Sinn.

Lichtchen

weitere Kommentare laden
4

Hallo,

Unverheiratete können „fast“alles regeln und sich somit auf den „fast gleichen“ Stand bringen wie Eheleute. Aber eben nur fast ...

Eindeutigster Nachteil im Vergleich

-ist die Hinterbliebenen Versorgung aus der gesetzlichen Rente
-die Regelung in der Erbfolge bzw. steuerliche Behandlung des Erben
-die Steuerliche Behandlung in der Ehe (Ehegattensplitting)
-und die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung (heutzutage wahrscheinlich immer seltener)

Diese Dinge bleiben Lebensgefährten verwehrt.

Auf diese Vorteile würde ich (vorausgesetzt ich möchte mein Leben mit einem Menschen teilen) nicht freiwillig verzichten. Gerade bei gemeinsamen großen Anschaffungen, wie Immobilien oder der Gründung einer Familie mit Kindern, ist es meiner Meinung nach fast schon fahrlässig nicht zu heiraten (bis auf wenige Ausnahmen, die wirklich Sinn ergeben)

7

Kommt auf die Ausgangslage an und wie man das Zusammen Leben regelt.
Mein Partner und ich sind seit 25 Jahren zusammen.
Wir waren beide immer Vollzeit berufstätigit vergleichbarem Einkommen.
Wir haben beide ein Haus erworben, gleicher Wert, beide mittlerweile abbezahlt , er seins von seinem Geld, ich meins von meinem, beide sind vermietet und wir leben wiederum in einer gemieteten Wohnung wo wir auch beide im Mietvertrag stehen.
Unsere 3 Kinder haben wir gemeinsam finanziert und groß gezogen, eine Aufteilung einer verdient das Geld, einer betreut die Kinder war hier keine Option.
Vorsorge Vollmachten für Konten, Häuser, Gesundheitsfragen sind natürlich vorhanden.
Das haben wir direkt am Anfang der Beziehung notariell geregelt bzw immer wieder ergänzt.
Mein Haus würde im Todesfall an die Kinder gehen, seins ebenso.
Rente werde ich selbst genug bekommen, hab eine Betriebsrente, Lebensversicherung, Riester, und das Haus.

Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein must have, bin also auch in dem Fall nicht auf das Geld meines Partners angewiesen.
Ich sehe da also keine Vorteile die eine Ehe bringen würde.
Die Kinder studieren und wir unterstützen sie jeweils von unserem jeweiligen Einkommen.

6

Wenn Kinder im Spiel sind würde ich auch noch eine Sorgerechtsverfügung machen. Damit benennt man einen Vormund für das Kind für den Fall, dass beide Elternteile sterben bzw. handlungsunfähig werden. Das heißt nicht, dass das Kind dann auch beim genannten Vormund leben muss, aber so entgeht man halt dem Fall, dass das Jugendamt oder das Familiengericht einen Vormund bestimmt.

8

Du hast leider falsche Infos.
Nur das Vormundschaftsgericht bestimmt den Vormund, das kann man mit einer Sorgerechtverfügung NICHT aushebeln. Auch das Jugendamt bestimmt keinen Vormund!
Eine Sorgerechts "Verfügung" ist sicherlich für das Gericht, bzw Jugendamt (das dem Gerichti. d. R. einen Vormund vorschlägt ), hilfreich, eine Entscheidung zu treffen, aber niemals bindend. Es wird immer zum Wohl des Kindes entschieden. Wenn daher der von den Eltern ausgesuchte Vormund nicht passt, dann wird eine andere Person (oder auch das Amt) benannt.

9

Aber das Jugendamt würde ja einen Vormund im Sinne der Kinder auswählen, oder?
Also beispielsweise meinen Schwager, der das Kind gut kennt.
Lg

weitere Kommentare laden
16

Alles folgende geht ohne Notar und Kosten:
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Sorgerechtsvollmacht bzw. -verfügung bei minderjährigen Kindern (ab 14 Jahre hat das Kind dann Mitspracherecht)
- Konten- bzw. Depotvollmacht

Wenn gemeinsamer Grund oder Immobilien im Spiel sind, dann Notar.

Für alles oben genannte gibt es Vorlagen im Internet.

17

Das alles erledigt sich nicht!!! durch die Ehe.

18

Hallo,
Danke für deine ausführliche Antwort. Mein verlobter hat demnächst einen Monat Elternzeit und dann werden wir uns mal dran setzen U alles erledigen. Also einfach die Vorlage aus dem Netz nehmen, anpassen und unterschreiben und dann wo deponieren? Einfach in einem Ordner? Der andere weiß ja dann I'm Notfall wo es sich befindet. Reicht das?
Lg

weiteren Kommentar laden
19

Hallo!

Was man in einer Lebensgemeinschaft regeln könnte:
Erbe per Testament (bis zu einem gewissen Grad auch in der Ehe, zb die Briefmarkensammlung an den besten Freund, Ehepartner auf den Pflichtteil reduzieren etc)
Aufteilung Vermögen für den Trennungsfall
Unterhalt im Trennungsfall
Patientenverfügung (ist sowieso immer vernünftig)

Das einzige was man nicht regeln bzw ändern kann: bei einer LG gibt es keine staatliche Witwenpension bzw Rente.

Und vielleicht noch ein kleines "aber" zum Testament: Das lässt sich jederzeit widerrufen bzw durch ein neues ersetzen - auch ohne Wissen des oder der LG. Da ist man in einer Ehe in dem Punkt eine Spur besser abgesichert.


Ich komme aus Österreich, da sind die Unterschiede zwischen Ehe oder Lebensgemeinschaft übrigens fast noch geringer (Ausnahme: Betreuungsunterhalt für Ex LG - oft die Mutter - wegen gemeinsamen Kind gibt es bei unverheirateten ausnahmslos NICHT).

Erbe: es gibt keine Erbschaftssteuer, somit sind auch Freibeträge egal
Steuer: kein Splitting, Vorteil bei einer Ehe: exakt null Euro
Krankenkasse: eine kostenlose Mitversicherung gibt es nur, wenn Kinder im gemeinsamen Haushalt leben oder gelebt haben, egal ob Ehe oder Lebensgemeinschaft (ein Bekannter hat schön blöd geschaut, als er die Rechnung von der Krankenkasse für die nicht arbeitende, frisch angetraute Gattin bekommen hat. Obwohl ich ihn vorgewarnt habe...)
Sowas wie Aufteilung der Rentenpunkte bei Scheidung gibt es hierzulande auch nicht.


Da mein LG und ich noch dazu ungefähr gleich viel verdienen (und ich sowieso wenig Bock auf Ehe habe) werde ich also gleich gar nicht heiraten.

Einziger Nachteil: kein (eventueller) Anspruch auf Witwenpension.

LG