Außereheliches Kind innerhalb der Ehe.....Frage, wer kennt sich aus?

Hallo

Mein Mann und ich sind seit Letztem Jahr Juni getrennt. Im Juli wurde ich vom Vater meiner jetzt 7,5 Monaten alten Tochter Schwanger....

Wir haben heute das Ergebnis des Vaterschaftstests zurück bekommen, den mein Mann und meine Tochter gemacht haben. Vater des Kindes ist außer Landes (beruflich).

Ich habe mich beim Jugendamt informiert und die sagten das ich mit dem test (Speicheltest wurde beim Arzt durchgeführt und weg geschickt) muss ich zum Amtsgericht mit nehmen um dort dann ein Formblatt auszufüllen um meinen noch Ehemann von der Geburtsurkunde streichen zu lassen. Das muss durch dieses Blatt entschieden werden per Gerichtsbeschluss.

Weiß jemand wie lange das in der Regel dauert?

Lg

und #danke

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Ein Vaterschaftstest wird nicht reichen ,um deinen Mann aus der Geburtsurkunde zu streichen.
Solange du kein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorlegen kannst,bleibt dein Mann in der Geburtsurkunde.
Ich hab das 2007 gemacht.Beim Standesamt hat der Vater meiner Tochter die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben.Mein damals Nochmann und ich haben dem schriftlich zugestimmt.
Eine neue Geburtsurkunde mit dem richtigen Vater drin habe ich erst bekommen,nachdem ich mein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorgelegt habe.

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Hallo

Mein Mann und ich sind noch getrennt lebend, und wollen uns einer Eheberatung unterziehen. Ich beziehe momentan Hartz 4. Das Jugendamt teilte mir mit das ich morgen mit dem Vaterschaftstest zum Gericht gehen solle um einen Antrag zu stellen der Gerichtlich anerkennen soll das mein Mann nicht der Vater ist um dann wiederum Unterhalt vom eigentlichem Kindsvater anzufordern beim JA. Da die Tests gesetzlich jetzt mit Unterschrift, Fingerabdrücken aller beteiligten und einem Offiziellem Bürgen wie z.B. Arzt, Hebamme, Rechtsanwalt etc. durchzuführen und zu versenden ist bietet dieser eine Rechtliche Basis um den eigentlichen Stein ins rollen zu bringen... Denke wenn es die Möglichkeit nicht gäbe würde das JA mich nicht zum Gericht schicken....Nehme ich jetzt mal an.

lg

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Grundsätzlich würde ich silbermond zustimmen, weil ich es genauso durch habe.

Aber, wenn ihr es nochmal mit der Ehe versuchen möchtet und genau wisst, dass er nicht der Vater ist, dann wird es mit Sicherheit auch diese Möglichkeit geben. Macht es einfach und ihr werdet sehen. Wie lange es dauert, keine Ahnung, aber denke mal, da ja keine Dringlichkeit vorliegt, eine Weile. Nur blöd für den Kindsvater, wenn er nicht schon freiwillig zahlt, denn zahlen muss er ja. Oder ihr macht mit ihm jetzt schon was schriftliches aus, wo er eben schon zahlt.

Viel Glück.

LG

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Dein Mann muss die Vaterschaft anfechten, die beträgt zwei Jahre nach Kenntnisnahme, dass er nicht der Vater ist.
Selbst wenn der Erzeuger die Vaterschaft anerkennt, muss dein Mann sie anfechten, denn für den Fall, dass der Erzeuger sie irgendwann zurück zieht, ist dein Mann offiziell der Vater, weil das Kind während der Ehe gezeugt wurde.

Es reicht nicht, dass du zum Gericht gehst ect.

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Danke für deine Antwort :-)
wie kann er diese anfechten?

Lg

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Über den Rechtsanwalt eine Vaterschaftsanfechtungsklage erwirken lassen. gruss paula