Verfällt Geimpften-Status doch nicht?

Hallo zusammen,
es soll ja ab morgen die Regel gelten, dass man 270 Tage nach der zweiten Impfung nicht mehr als vollständig geimpft gilt.
Jetzt habe ich gerade im Radio gehört, dass diese Regel eigentlich nur für den internationalen Reiseverkehr relevant sei. Demnach würde man in Deutschland weiterhin als vollständig geimpft gelten und auch alle 2G-Aktivitäten weiterhin nutzen können.
Leider konnte ich nicht genau hinhören. Weiß jemand von euch was genaueres dazu?

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Die Geimpften-Status verfällt nicht. Zwei Impfungen reichen für 2G, unabhängig davon, wann diese vorgenommen wurden.

Das RKI differenziert in ihren Berichten weitergehender. Dies hat aber keinen Einfluß auf die Gesetzteslage.

Es war zu keinem Zeitpunkt in D geplant, dass die Zweitimpfung nur 270 Tage gültig ist.

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Ich denke doch

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Dies gilt nur für Reisen innerhalb der EU.

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Hallo,

Ich hab gelesen, dass das grundsätzlich gilt…also auch innerhalb Deutschland, wo halt 2G verlangt wird…nur für geboosterte gilt die Impfung momentan noch unbegrenzt

LG Tina

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In ihrem Beitrag werden mehrere Sachen miteinander vermischt:

1. Der Landesgesetzgeber legt in seinen Verordnungen fest, ob 2G oder 2G+ gilt. Für den Begriff des Geimpften oder Genesenen verweist der Landesgesetzgeber in seiner Verordnung auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV.

Dort ist in §2 Nr.2 und Nr.3 geregelt, wer geimpft ist:
" Nr. 2 eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist,

Nr. 3. ein Impfnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrunde liegenden Schutzimpfungen den vom Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien entsprechen:

a) verwendete Impfstoffe,
b) für einen vollständigen Impfschutz erforderliche Anzahl an Einzelimpfungen,
c) für einen weiterhin vollständigen Impfschutz erforderliche Auffrischimpfungen,
d) Intervallzeiten,

aa) die nach einer Impfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen und
bb) die höchstens zwischen Einzelimpfungen oder Auffrischimpfungen liegen dürfen,


Die wichtige Stelle im Gesetzestext ist:"den vom Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien entsprechen"

Auf der o.g. Seite des PEI steht deutlich, dass 2 Dosen von Comirnaty (Biontech) ausreichend für eine vollständige Impfung ist.

Damit ist klar, dass der Impfstatus NICHT nach 270 Tagen seine Gültigkeit verliert.

2. Ob die 2.Impfung für 2G+ ausreicht: ja, aber es ist unter Umständen ein Testnachweis erforderlich.

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Ich danke dir sehr für deine Antworten!
Jetzt hoffe ich nur, dass sich dieses Missverständnis in der Öffentlichkeit klärt. Ich hatte es ja selbst anders verstanden. Heute wurde leider schon wieder in einem Geschäft gerechnet, ob meine Impfung noch gültig ist. Bald überschreite ich die 270-Tages-Grenze tatsächlich und ich fürchte, dass ich dann aus Unwissenheit nirgendwo mehr rein darf.

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Eventuell macht das wieder jeder anders, hier in Bayern scheint es zu stimmen, meine Nachbarin zeigte mir letzte Woche das Schreiben von ihrem AG in dem sie aufgefordert wurde sich sofort Booster zu lassen da ihre Impfung schon fast 9 Monate her ist, falls sie das nicht tut wird sie vom Job freigestellt ( ab März wenn die Impfpflicht in ihrem Job kommt), bei ihr betraf das wohl 10 Kollegen, wie sie sich entscheiden wussten sie noch nicht, sie haben ja noch knapp 4 Wochen Zeit für eine Entscheidung.

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Da hat der Arbeitgeber keine Ahnung von der gesetzlichen Bestimmung.

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Sie arbeitet in der Jugendfürsorge in einer Wohnruppe da haben alle ungeimpften und nicht geboosterte in den letzten Tagen so ein Schreiben bekommen. Mein AG hat uns auch mitgeteilt wer nach 9 Monaten nicht Booster gilt als ungeimpft und muss wieder täglich testen, na ja Ich hatte meine 2.Impfung vor 7 Tagen, da hab ich wohl noch Zeit, bis dahin hat es sich wahrscheinlich wieder mehrfach geändert

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Da in Niedersachsen ab morgen Menschen ohne vollständige Impfung und in Quarantäne wohl keine Lohnfortzahlung bekommen, gilt das scheinbar für alle Bereiche 😉👍🏻

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Ok, scheinbar erst ab 1.3. 🙄

Aber 2G erfüllt man wohl nicht mehr, wenn die Grundimmunisierung länger als 270 Tage her ist. Bringt dann ja höchstwahrscheinlich auch nicht mehr viel.

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Welches Gesetz regelt dies?

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https://www.swp.de/panorama/neue-regeln-gesetze-februar-2022-aenderungen-01-02-impfstatus-google-steuererklaerung-bauen-62326831.html?cleverPushNotificationId=jwDHhfCfbqncvRc4p&utm_campaign=cp-Impfstatus%252C%2520Impfstoff%252C%2520Google%2520%25E2%2580%2593%2520%25C3%2584nderungen%2520im%2520Februar&utm_medium=push-notification&utm_source=browser&utm_term=cp-2022-01-31T17%253A23%253A12

Gerade gelesen: Impfstatus verfällt nach 9 Monaten nach der 2. Impfung

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Dies gilt nur für Reisen innerhalb der EU.

Wer anstelle des Gesetzes lieber Beiträge lesen will:

https://www.n-tv.de/panorama/Reisen-ohne-Booster-wird-schwieriger-article23096383.html

"In Deutschland gibt es zurzeit keine Regelung, die die Anerkennungsdauer von Impfnachweisen begrenzt. "

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Für mich ist es ganz einfach: letztes Jahr hat es hier den ganzen Sommer geregnet, also werden wir in den Süden über die Grenze fahren und brauchen den Booster.

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Da das Thema mich in der Praxis betrifft (eine Mitarbeiterin ist noch nicht geboostert), habe ich heute mit dem Gesundheitsamt telefoniert. Dort bekam ich die Auskunft, dass bisher die EU-Verordnung noch nicht in eine deutsche Verordnung umgesetzt wurde. Somit gilt man in Deutschland weiterhin als geimpft, auch wenn man nicht geboostert ist. Es ist aber wohl ur eine Frage der Zeit, bis die EU-Verordnung in Deutschland umgesetzt wird.

LG

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Eine Umsetzung in das deutsche Recht ist derzeit nicht geplant. Ob dies im Sommer oder Herbst erfolgt, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen.

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Sicher kann das momentan keiner sagen, aber bevor ich von jetzt auf gleich wieder als ungeimpft gelte, lass ich mich lieber boostern. Ich denke nur an die Gültigkeit der Genesenenzertifikate, die ohne Übergangsfrist und recht kurzfristig von 6 auf 3 Monate verkürzt wurde.

LG

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