Versicherung zwischen Uni und Referendariat

Liebe Experten!

Welche Möglichkeiten der Krankenversicherung habe ich während des Übergangs von Uni (1. Staatsexamen Lehramt) zu Referendariat? Momentan bin ich freiwillig gesetzlich versichert (Studententarif), da ich schon über 25 J. bin. Mein Sohn ist über mich familienversichert, ich bin nicht verheiratet. Muss ich mich weiterhin freiwillig gesetzlich versichern? Das wäre (ebenso wie eine private Versicherung) ohne Studentenstatus enorm kostspielig. Oder trägt das Arbeitsamt meine Beiträge, wenn ich mich arbeitslos melde? Da mein Partner in Lohn und Brot steht, habe ich keinen Anspruch auf ALGII. Wird die Versicherung trotzdem übernommen? Einen Job für über 450 € mtl. werde ich für diesen kurzen Zeitraum schwer finden. Das wäre sonst sicher die Alternative!? Oder heiraten und über meinen Partner versichern? Gibt es noch weitere Optionen?

Vielen Dank

deele

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Hallo liebe Deele,

gerne beantworte ich dir deine Frage zur Krankenversicherung.

Da du derzeit das 25. Lebensjahr bereits vollendet hast und als Studentin eingeschrieben bist, müsstest du momentan bei deiner gesetzlichen Krankenkasse als Studentin gegen einem monatlichen Beitrag von circa 100,00 € bis 110,00 € pflichtversichert sein.

So lange du noch ordentlich an deiner Universität für das Studium eingeschrieben bist und die Prüfungen noch nicht komplett abgeschlossen sind, bist du bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres im Rahmen dieser Pflichtversicherung als Studentin weiterhin versichert. In der Regel geht das Studium nahtlos ins Referendariat über.

Sollte bei dir zwischen deinem Studium und deinem Referendariat wirklich eine Lücke bestehen, in der du nicht mehr als Studentin pflichtversichert werden kannst, dann nimm bitte mit dem Arbeitsamt/Jobcenter Kontakt auf und kläre ab ob du Anspruch auf Leistungen hast.
Sofern du in der Lücke Leistungen durch das Arbeitsamt beziehen solltest, bist du hierüber auch bei deiner gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Das Amt führt deine Beiträge in diesem Fall an die Krankenkasse ab.

Nur das "arbeitslos melden" ohne einen Leistungsbezug durch das Amt führt nicht zu einer Pflichtversicherung und somit auch nicht zu einer Zahlung deiner Versicherungsbeiträge.

Besteht für dich kein Anspruch auf Leistungen durch das Arbeitsamt/Jobcenter in dieser Lücke müsstest du dich in dem Zeitraum freiwillig versichern. Hier würde dann ein Beitrag von circa 190,00 € monatlich auf dich zukommen.

Auch ein 450€-Job führt leider nicht zu einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung da es sich hierbei um einen sogenannten Minijob handelt. Nur wenn du ein Arbeitseinkommen von dauerhaft über 450 € brutto monatlich erzielst, führt dies zu einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.

Sofern dein Partner gesetzlich krankenversichert ist, hättest du in der Lücke gegebenenfalls die Möglichkeit dich und euer gemeinsames Kind nach Heirat bei Ihm beitragsfrei in der Familienversicherung zu versichern. Nähere Informationen zur Familienversicherung findest du auch hier: https://www.kinder-privat-versichern.de/zusatzversicherung/familienversicherung-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung/


Wenn du dein Referendariat aufnimmst, gibt es folgende zwei mögliche Konstellationen:

Du bist Referendar im Angestelltenverhältnis (dies trifft allerdings nur bei sehr wenigen Bundesländern zu). In diesem Fall bist du während des Referendariats als Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst bei deiner gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Dein Arbeitgeber führt dann wie bei jedem anderen Arbeitnehmer die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an deine gesetzliche Krankenkasse ab und kümmert sich ebenfalls um die Abführung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Weitaus häufiger tritt der Fall ein, dass du im Referendariat den Status eines Beamtenanwärters (Beamte auf Widerruf) erhältst. In diesem Fall ändert sich dein bisheriger Status als versicherungspflichtige Studentin auf eine versicherungsfreie Beamtin auf Widerruf.
Du hast dann die Möglichkeit dich entweder gegen einen eigenen Beitrag freiwillig gesetzlich zu versichern, oder dich privat zu versichern.

Die Beiträge deiner freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung berechnen sich dann prozentual anhand deines Einkommens. Der Krankenversicherung folgt auch gleichzeitig die Pflegeversicherung. Die Beiträge dieser beiden Versicherungen trägst du in diesem Fall komplett selbst. Dein Beihilfeanspruch führt hier nicht zu einer Minderung der Beiträge für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung.

Da du als Beamtenanwärterin Anspruch auf Beihilfe hast, deckt dein Dienstherr bereits einen Großteil der Krankheitskosten ab. Die noch zu versichernden Restkosten können bereits recht günstig mit guten Restkostenversicherungen durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Außerdem ist der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung vorgeschrieben. Diese wird in der Regel beim gleichen Anbieter der privaten Krankenversicherung mit abgeschlossen.

So lange du in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig oder pflichtversichert bleibst, kann auch dein Kind bei dir familienversichert bleiben.
Wechselst du in die private Versicherung und der leibliche Vater deines Kindes ist gesetzlich versichert, dann kann euer Kind auch bei dem Vater beitragsfrei familienversichert werden.

Solltet Ihr vorhaben zu heiraten, dann zeigt dir unser digitaler Berater ganz einfach auf, welche Möglichkeiten der Versicherung es für dein Kind nach Heirat gibt: https://www.kinder-privat-versichern.de/vollversicherung/pkv-oder-gkv/

Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten. Falls du noch Fragen hast, melde dich gerne nochmals.

Liebe Grüße
Elisabeth von Leni, Leon & den Luchsen

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Liebe Elisabeth,

ich danke dir wikrlich sehr für deine Mühe und diese höchst informative Antwort! Das ist alles, was ich wissen musste und sogar noch mehr. Vielen lieben Dank!

Beste Grüße und alles Gute
deele

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Hallo Deele,

ich habe Deine Frage mal an meine Kollegin Elisabeth weiter gegeben. Sie ist gerade ganz frisch aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu uns ins Team gekommen und hat viele Jahre Erfahrung mit diesem Thema.
Sie wird hier kurzfristig antworten, ich denke mal spätestens morgen.

Liebe Grüße
Christoph von Leni, Leon & den Luchsen

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Lieber Christoph,

vielen Dank für deine Hilfe!

Beste Grüße
deele