Kinder selbst versichern

Wir werden ab Zustellung des Einkommensteuerbescheides verpflichtet sein, unsere Kinder (14 und 16) selbst zu versichern. Mein Mann ist privat versichert, ich gesetzlich, bisher waren sie über mich familienversichert. Da ich bei der Privatversicherung ausser hohen Kosten und viel Aufwand (Abrechnung) keine Vorteile sehe, die sich nicht auch mit Zusatzversicherungen abdecken lassen, möchte ich die Kinder gerne freiwillig Haftpflicht versichern. Auf was muss ich achten? Welche KK ist zu empfehlen? Danke, Diana

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Ich möchte noch hinzufügen, dass die Kinder bis jetzt familienversichert waren, weil wir unter der Beitragsbemessungsgrenze lagen. Die von uns abgegebenen Steuerunterlagen besagen, dass wir dieses Jahr ca. 3000€ über dem Grenzwert liegen. Ich gehe nicht davon aus, dass sich daran viel ändern wird.

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Und gleich noch was hinterhergeschoben. Ich habe mir jetzt den Leitfaden heruntergeladen und stelle fest, dass die Empfehlungen doch stark PKV-lastig sind. Wie ist es, wenn wir wieder unter die Grenze kommen? Ist dann ein problemloser Wechsel zurück zur GKV möglich oder (wie bei meinem Mann) ausgeschlossen?

Mir fällt sicher noch was ein ;-)

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Der Witz daran: 2 Kinder á 145€ im Monat Krankenversicherung = 290€/Monat = 3,480€ im Jahr. Kann ich das abziehen in der EKS 2019? Dann liegen wir nämlich wieder UNTER der Beitragsermessungsgrenze.

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Hallo Midike,

das sind ja gleich eine Menge Fragen auf einmal! :-D

Ich versuche mal, die eine nach der anderen zu beantworten:

1. GKV + Zusatzversicherung versus PKV
Da muss ich erst einmal gegenfragen: Wo soll da der Sinn liegen?
Denn wenn Ihr die Kinder ab sofort ja "freiwillig" gesetzlich versichern müsst (also nicht mehr beitragsfrei wie bisher in der Familienversicherung), dann kosten sie ja schon etwa 190 Euro pro Monat pro Kind an GKV-Beitrag. Und dann noch die weiteren Leistungen per Zusatzversicherung abzusichern, kostet nochmal knapp 30 Euro im Monat - also in Summe etwa 220 Euro pro Monat dafür, dass die Kinder dann trotzdem immer noch "Kassenpatienten" sind. Zugang zu ambulanten Privatärzten und die typische "Privatpatientenbehandlung" gibt es dafür ja trotzdem noch nicht.
Aber eine sehr anständige private Vollkrankenversicherung ohne Selbstbehalt bekommt Ihr für unter 160 Euro im Monat - samt freier Arztwahl (also direktes Aufsuchen eines Facharztes ohne Überweisung), Erstattung für alternative Heilmethoden und den ganzen Hokuspokus.

Der Aufwand für die Abrechnung ist in Zeiten von Apps wirklich extrem überschaubar: Du lädst Dir die App der PKV auf's Telefon, fotografierst die Arztrechnungen ab, lädst sie hoch und hast in der Regel innerhalb einer Woche das Geld auf dem Konto - also lange, bevor die Arztrechnung zu bezahlen ist.

Insofern: Warum nochmal genau möchtest Du die Kinder lieber freiwillig gesetzlich versichern? Die Abrechnungen einreichen müsstest Du bei den privaten Zusatzversicherungen ja auch.

2. Überschreiten der JAEG = Statuswechsel: Was tun?
Ja, das Datum des Einkommensteuerbescheides ist der entscheidende Faktor für den Statuswechsel der Kinder. Ab dem nächsten Monatsersten verlieren sie dann automatisch das Zugangsrecht zur beitragsfreien Familienversicherung und werden direkt kostenpflichtig bei der GKV weiter geführt - auch rückwirkend, falls Ihr den Steuerbescheid erst später einreicht. Also auf keinen Fall verbummeln!
Und ab dem Termin habt Ihr dann innerhalb einer Frist von zwei Monaten ein Sonderkündigungsrecht, könnt also auf den Termin des Statuswechsels auch in die PKV wechseln, falls Ihr das wollt. Danach geht es immer nur noch mit einer regulären Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.

3. Leitfaden gelesen: Was bei Unteschreiten der JAEG?
Berechtigte Frage! Und tatsächlich ist der umgekehrte Weg genauso unkompliziert: Sobald sich der Status wieder ändert, haben die Kinder zum entsprechenden Termin wieder ein Zugangsrecht zur beitragsfreien Familienversicherung und Ihr ein Sonderkündigungsrecht der PKV. Außerdem gibt es für Kinder immer wieder viele Möglichkeiten, aus der PKV wieder heraus zu kommen. Alle Szenarien dafür habe ich hier aufgeschrieben:
https://www.kinder-privat-versichern.de/vollversicherung/zurueck-in-die-gesetzliche/

4. Unterschreiten der JAEG durch PKV-Beiträge
Haha! So einfach ist es nicht. :-D
Die Beiträge zur PKV sind zwar großteils steuerlich abzugsfähig. Aber die JahresARBEITSentgeltgrenze (JAEG) ist ja nicht das zu versteuernde Einkommen. Es wird also der Wert genommen bevor irgendwelche Steuerabzüge stattfinden. Wie die Grenze genau funktioniert und was alles reinzählt und was nicht, haben wir hier aufgelistet:
https://www.kinder-privat-versichern.de/vollversicherung/jahresarbeitsentgeltgrenze-elternzeit/

Ich hoffe, dass ich alle Fragen beantwortet habe. Falls nicht: Einfach nochmal fragen!

Liebe Grüße
Christoph von Leni, Leon & den Luchsen