BV und vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Liebe Frau Behrens,

derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit meines ersten Kindes. Ursprünglich hatte ich zwei Jahre beantragt. Diese sollten im Mai enden. Mit meinem Arbeitgeber habe ich jedoch besprochen, diese vorzeitig zu beenden, so dass ich im März wieder arbeiten gehe. Dies zu gleichen Konditionen wie vor der Geburt. Also keine Änderung des Arbeitsvertrages.
Die vorzeitige Beendigung der elternzeit habe ich schriftlich vom Arbeitgeber bestätigt bekommen.
Nun ist es so, dass ich wieder schwanger bin. Aufgrund meiner risikoschwangerschaft und weiterer Kriterien wird mir mein Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot erteilen. Jetzt weiß ich nur nicht, ob mir dann ab März trotzdem mein volles Gehalt zusteht oder ich zuerst auf der Arbeit erscheinen muss um den Anspruch zu haben. Also mindestens einen Tag arbeiten muss.
Ich hoffe Sie können mir helfen.
Viele Grüße