Schwanger als Schülerin

Hallo ich wollte fragen wie lange ich die Schule noch besuchen muss weil ich habe schon ein sehr großen Bauch und kann auch nicht mehr normal am Tisch sitzen nur seitlich und ich erwarte Drillinge und bin im 6.Monat

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Schülerinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt (vgl. § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 8 MuSchG).

Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 MuSchG darf dich die Ausbildungsstelle/die Schule in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht tätig werden lassen (Schutzfrist vor der Entbindung; generelles Beschäftigungsverbot).

Ggf. kann auch ein individuelles Beschäftigungsverbot durch ein ärztliches Zeugnis durchgesetzt werden, vgl. § 16 MuSchG. Danach darf deine Schule dich nicht beschäftigen/tätig werden lassen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis deine Gesundheit oder die deines Kindes/deiner Kinder bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

Die Beurteilung bezüglich eines individuellen Beschäftigungsverbots liegt dabei im eigenverantwortlichen Ermessen der Ärzte*innen. Eine abschließende Aussage darüber, ob in deinem Fall ein ärztliches Zeugnis über ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird oder nicht, kann daher im Rahmen des Forums nicht erfolgen. Vielmehr ist dies anhand deines konkreten Einzelfalles zu beurteilen. Die gesetzliche Schutzfrist von sechs Wochen vor der Entbindung ist jedoch zwingend und von deiner Schule einzuhalten (siehe oben).

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Und wie soll ich am Tisch sitzen bis dorthin

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Hier ein Auszug eines Onlineartikels:
,,Weitere Fälle, in denen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden kann, sind beispielsweise:

Vorliegen einer Risikoschwangerschaft
großes Risiko einer Frühgeburt
Mehrlingsschwangerschaft
Schwäche des Muttermunds
außerordentlich starke Rückenbeschwerden
In die Entscheidung, ob ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden kann, muss der Arzt die gesamte Konstitution und den Gesundheitszustand der Schwangeren einbeziehen. Wenn beispielsweise eine Erkrankung vorliegt, die mit der Schwangerschaft in keiner Verbindung steht und sie nicht beeinflusst (z. B. eine Grippe), kommt ein Beschäftigungsverbot nicht in Frage, sondern höchstens eine normale Krankschreibung."

Hatte auch ein BV, während ich Schülerin war. Bei mir war es aufgrund Blutungen und emotionalem Stress.
Allerdings möchte ich anmerken, dass das Nachholen des Abschlusses sowie Ausbildung mit nur einem Kind schon sehr anstrengend war, ich wünsche dir alles gute und drücke dir die Daumen