Arbeitszeiten in der Schwangerschaft

Guten Tag,
Ich habe eine Frage zu den Arbeitszeitregelungen in einer Schwangerschaft.
Ich habe einen Vertrag über 4 Tage die Woche und 38,5 Stunden, ich arbeite 3 Tage mehr als 8,5 Stunden.

Wenn ich schwanger werden sollte, wie müssen dann meine Arbeitszeiten geändert werden? Nicht mehr als 8,5 Stunden täglich habe ich verstanden, allerdings kann ich nirgends etwas finden, ob die restlichen Stunden zB an dem 5 Tag gearbeitet werden müssen oder aber mein Gehalt gekürzt wird?

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

Vielen Dank und freundliche Grüße Lena Benthin

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Das Verbot der Mehrarbeit sowie die Ruhezeiten sind in § 4 MuSchG geregelt. Danach darf der Arbeitgeber eine schwangere (oder stillende) Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat.

Wie von dir geschildert überschreitest du zwar an drei Tagen in der Woche die 8,5 Stunden. Allerdings kommst du mit den 38,5 Stunden/Woche nicht über die erlaubten 90 Stunden/Doppelwoche, da 38,5 h x 2 = 77 h, sodass du bei einer etwaigen Schwangerschaft weiter beschäftigt werden kannst wie bisher und die Arbeitszeiten nicht angepasst werden müssen.

Des Weiteren muss der Arbeitgeber der schwangeren (oder stillenden) Frau nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewähren.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Super, vielen Dank für die Antwort.

Ich hatte es so verstanden, dass auf jeden Fall am Tag nicht mehr als 8,5h gearbeitet werden dürfen.

Vielen Dank und viele Grüße Lena