Utlaubsanspruch Mutterschutz

Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich des Urlaubsanspruchs im Mutterschutz. Ich habe einen Anspruch von 28 Tagen im Jahr.

Meine Elternzeit endete am 13.02.18 und mein Mutterschutz begann dann wieder am 9.4.18.

Unsere Personalerin bat darum, dass ich allen Urlaub vor dem Mutterschutz nehme.
Leider gab es dann hier Unstimmigkeiten bezüglich des Anspruchs auf Urlaub.
Gewährt wurde mir erst nur der Urlaub von März bis April.
Dann nach einigen Diskussionen von Februar bis Juni.

Mein Mutterschutz endete aber erst am 19.07.18, daher hätte ich für Juli nach meiner Meinung auch noch Urlaubsanspruch, dieser wurde mir aber verweigert mit der Begründung: man hätte sich informiert.

Wer hat denn nun tatsächlich Recht? Ich finde im Netz eigentlich nur Infos, die mir Recht geben😅.
Und wenn ich Recht habe, dann habe ich ja noch die Tage dann übrig, nach der Elternzeit, oder?

Vielen Dank.

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots (hier: Mutterschutz) als Beschäftigungszeiten. Während des Mutterschutzes erwirbst du also Urlaubsansprüche, genau wie du es beschreibst. Hast du den Urlaub vor Beginn des Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kannst du den Resturlaub nach dem Ende des Beschäftigungsverbots im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (vgl. § 24 MuSchG).

Für den Urlaubsanspruch in Kombination mit der Elternzeit gilt: Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dir für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (vgl. § 17 BEEG).

Grundsätzlich sind bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des*r Arbeitnehmer*in zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange entgegenstehen.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. 😊

Ich werde das dann mit ihr im Rückkehrgespräch klären.

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Hi. Du hast ganz normal Urlaubsanspruch in der Mutterschutzfrist. Man hat sogar einen in der Elternzeit... Dieser kann jedoch für jeden vollen Monat um 1/12vom AG gekürzt werden. (§17BEEG)vg

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Ja,ich weiß das ja, nur unsere Personalchefin stellte sich quer.😂
Und da sie ja meinte, sie hätte sich informiert, dachte ich, ich nutze jetzt mal die Mögluchkeit hier, mich auch bei Fachpersonal zu informieren.
Werde ihr das dann bei meinem Rückkehrgespräch noch mal erklären müssen mit dem Urlaub😉
Wenn sie dann noch da ist, weiß man ja nie, sind ja noch 1,5 Jahre.

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Leg ihr doch das Gesetz vor 😉

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