Nicht aufgebrauchte Elternzeit

Hallo, ich bin etwas ratlos wegen der Beantragung von Elternzeit.
Ich habe mein erstes Kind 2017 bekommen und nach dem Mutterschutz Elternzeit für zwei Jahre beantragt.
Im Januar 2018 habe ich während der laufenden Elternzeit ein zweites Kind bekommen. Nach der Geburt Elternzeit für das 2. Kind angemeldet für 3 Jahre
D.h. ich habe von der ersten Elternzeit nur ca 19 Monate "verbraucht".
Jetzt wirds kompliziert :-(
Im Dezember 19 bekomme ich mein 3. Kind war bis dahin in Elternzeit von Kind 2. Das waren ca 16 Monate "verbrauch" bis zum Mutterschutz.
Jetzt zur Frage: Kann ich die nicht verbrauchten Monate von Kind 1 + Kind 2 nach den jetzigen (Kind 3) Mutterschutz legen und dann im Anschluss gleich die Elternzeit für Kind 3 dranhängen? Oder verfallen die nicht genutzten Monate der ersten beiden Kinder?
Kann der Arbeitgeber mir die Elternzeit verweigern wenn das Kind schon über 3 Jahre alt ist? Da Kind 1 ja schon 3,5 ist.
Entschuldigung für den langen evtl. etwas wirren Text.

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Dein Anspruch auf die verbleibenden Monate aus der ersten und zweiten Elternzeit verfällt aufgrund des Mutterschutzes nicht. Nach dem Mutterschutz kann wieder Elternzeit genommen werden – entweder für die älteren Kinder oder für das jüngere Kind. In beiden Fällen muss die Elternzeit unter Berücksichtigung der geltenden Fristen (7 oder 13 Wochen gem. § 16 Abs. 1 BEEG) vor dem Beginn der Elternzeit schriftlich verlangt werden.

Der Anspruch auf die Elternzeit der älteren Kinder (Kind 1 + Kind 2) ist also vielmehr unterbrochen/aufgeschoben, nicht jedoch verfallen. Die infolge der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit verfügbare Restelternzeit kann auch noch für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes beantragt werden (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BEEG). Diese Möglichkeit sieht das Gesetz ausdrücklich vor. Zu beachten ist hier jedoch die 13 Wochen Frist für das Verlangen der Elternzeit.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Danke Ihre Antwort hat mir weiter geholfen.
Viele Grüße