In Kündigungsfrist / vor Antritt im neuen Job Schwanger

Guten Abend,

Ich habe zum 31.10.19 gekündigt und fange am 1.11. Bei meinem neuen AG an.

Nun habe ich gestern einen Test gemacht - positiv.

Ein absolut unpassender Zeitpunkt, aber unverhofft kommt ja bekanntlich oft.

Meine Frage ist jetzt: wie verhalte ich mich richtig?

Es macht natürlich absolut keinen guten Eindruck beim neuen AG und ich fühle mich, auch wenn die Schwangerschaft derzeit nicht geplant war, mies, da ich absolut keinen falschen Eindruck bein AG erwecken möchte und mich plagt die Angst, dass ich am Ende quasi meine Arbeit verliere, auch wenn ich überall lese, dass bei Schwangeren ein Kündigungsschutz besteht und das AG damit rechnen müssen, dass, wenn sie Frauen im gebärfähigem Alter einstellen, diese auch evtl. Schwanger werden.

Dazu muss ich sagen, dass ich Krankenschwester bin, mit vielen Krankheitserregern in Kontakt komme, sowie die Pflege hilfebedürftiger Menschen auch körperlich nicht ohne ist.

Ich weiß nicht so recht wann genau und wie ich meinen neuen AG darüber informieren soll.

Vielen Dank schonmal für die Antwort.

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich solltest du deinem Arbeitgeber deine Schwangerschaft mitteilen, sobald du weißt, dass du schwanger bist (vgl. § 15 Abs. 1 S. 1 MuSchG). Es handelt sich dabei zwar nicht um eine Pflicht, da die Entscheidung, ob und wann eine Schwangerschaft mitgeteilt wird deinem grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrecht unterfällt. Dennoch handelt es sich aber um eine dringende gesetzliche Empfehlung. Denn die Schutzpflichten aus dem Mutterschutzgesetz kann der Arbeitgeber nur bei Kenntnis der Schwangerschaft erfüllen. Mit der Mitteilung schützt die Frau folglich sich und ihr Kind.

Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau dann nur die Tätigkeiten ausüben lassen, für die er die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen hat. So hat dein Arbeitgeber z.B. sicherzustellen, dass du deine Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für dich erforderlich ist, kurz unterbrechen kannst.

Zusammengefasst besteht also keine Pflicht die Schwangerschaft mitzuteilen, dennoch bietet eine Mitteilung an deinen Arbeitgeber den Vorteil, dass dein Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen kann und du davon profitieren kannst.

Zum Thema Kündigung: § 17 MuSchG regelt das Kündigungsverbot von Schwangeren. Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist eine Kündigung gegenüber der Frau unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt ist oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Diese Regelung kommt während der Probezeit genauso zur Anwendung wie nach der Probezeit, d.h. der besondere Kündigungsschutz greift auch während der Probezeit.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra