In Elternzeit eine AU

Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen: Es geht um meine Elternzeit.
ich, als Vater, habe mir den ersten Lebensmonat unseres Kindes Elternzeit genommen und bin erkrankt.
unsere Hebamme hat gesagt, dass ich die Tage hinten dranhängen kann/darf. Ich habe daraufhin im Web gelesen, dass es nicht geht und ich somit "Pech" habe. Die Zeit habe ich genommen um mich um beide kümmern zu können und das kann ich nicht mit einem grippalen Infekt.
Meine Frage: Darf ich die Zeit wirklich hinter dranhängen, wenn ich eine AU habe?

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Lieber Ratsuchender,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Durch den Antrag auf Elternzeit wird der Zeitraum grundsätzlich verbindlich festgelegt. Eine Unterbrechung der Elternzeit für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit (sei es aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung) ist im Gesetz nicht vorgesehen. Eine Arbeitsunfähigkeit während der Elternzeit hat daher keine Auswirkung auf den Beginn oder das Ende der Elternzeit. Die Zeit kann demnach nicht „hinterher drangehängt“ werden.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra