Hallo, ich bekomme ab September eine Gehaltserhöhung (Entwicklungsstufe nach Zeit im öffentlichen Dienst) ich habe jetzt 3 Jahre auf diese Erhöhung gewartet. So wie es aber aussieht werde ich ins BV gehen. Derzeit habe ich noch Urlaub bis zum 15.9. Würde ich im BV den erhöhten Arbeitslohn bekommen? Oder ist die Bemessungsgrundlage 3 Monate vor Schwangerschaft? Diese Gehaltserhöhung hat damit für mich ja auch Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes. Meine Verluste auf zwei Jahre gerechnet wären wenn die Gehaltserhöhung nicht berechnet würde schon enorm.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Gehaltserhöhung im BV
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https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html Absatz (4) Punkt 2.
Da die Gehaltserhöhung eine dauerhafte Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist, hat diese ab dem Zeitpunkt der Erhöhung mit in die Gehaltshöhe beim Beschäftigungsverbot (hier nach §18) einzufliessen.
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Danke für die Antwort!
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