Guten Tag,
ich erhoffe mir hier einen Rat.
Ich bin seit 2015 in Elternzeit. 2 Jahre für Kind Nr 1, dann habe ich die Elternzeit unterbrochen für den Mutterschutz und Elternzeit von Kind Nr 2 und den Rest Elternzeit von Kind 1 hinten dran gehängt. Nun müsste ich Anfang Februar 2020 wieder arbeiten gehen, aber Mitte April bekomme ich Kind Nr. 3. Nun ist die Frage, was tun? Elternzeit verlängern und dann wieder unterbrechen für Kind Nr 3?
Was meinen Sie? Denn mit der Mutterschutzfrist würde ich ja gerade mal 2 Wochen arbeiten gehen, das ist ja schwachsinn, gerade die Kollegen kennengelernt und angefangen einzuarbeiten, und dann wieder weg für mindestens 2 Jahre....
Viele Dank für Ihre Hilfe
VG Franka
ET 4/2020, Elternzeitende 02/2020
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Du kannst deine Elternzeit bis zum Mutterschutzbeginn verlängern, du musst nicht 1 Jahr verlängern. Somit hättest du von Kind 2 ja noch Elternzeit übrig, die du an die Elternzeit von Kind 3 hängen kannst.
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