Urlaubsanspruch während Mutterschutz

Hallo.
Besteht für die Zeit des Mutterschutzes Urlaubsanspruch? Vor Beginn des Mutterschutzes bestand ein Beschäftigungsverbot.
Lg

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Ja, https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__24.html Der Mutterschutz ist ja auch ein Beschäftigungsverbot.
Es gibt auch nirgends im Gesetz einen Passus der keinen Urlaubsanspruch in den Mutterschutzfristen vorsieht. Einzig im BEEG gibt es eine Vorschrift dass der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für volle Kalendermonate Elternzeit kürzen darf -> https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (vgl. § 24 MuSchG).

Bei den Mutterschutzfristen im Sinne des § 3 MuSchG (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) handelt es sich um ein Beschäftigungsverbot (vgl. § 2 Abs. 3 MuSchG). Für die Zeit des Mutterschutzes besteht folglich ein Urlaubsanspruch.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra