Schwanger im Rettungsdienst

Hallo!
Ich arbeite im aktiven Rettungsdienst und habe 24h Schicht Dienste. Ab wann muss ich meinen Ag informieren?
Ich bin jetzt erst in der 5+4.
Liebe Grüße,
Din

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Liebe Ratsuchende,
gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich solltest du deinem Arbeitgeber deine Schwangerschaft mitteilen, sobald du weißt, dass du schwanger bist (vgl. § 15 Abs. 1 S. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG)). Es handelt sich dabei zwar nicht um eine Pflicht, da die Entscheidung, ob und wann eine Schwangerschaft mitgeteilt wird deinem grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrecht unterfällt. Dennoch handelt es sich aber um eine dringende gesetzliche Empfehlung. Denn die Schutzpflichten kann der Arbeitgeber nur bei Kenntnis erfüllen. Mit der Mitteilung schützt die Frau folglich sich und ihr Kind.

Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau dann nur die Tätigkeiten ausüben lassen, für die er die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen hat. So hat dein Arbeitgeber z.B. sicherzustellen, dass du deine Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für dich erforderlich ist, kurz unterbrechen kannst. So werden dir Pausen und Arbeitsunterbrechungen eingeräumt, in denen du dich hinlegen oder hinsetzen und ausruhen kannst.

Gerade im Hinblick auf deine Tätigkeit im Rettungsdienst, ist eine frühzeitige Mitteilung empfehlenswert, da für Schwangere ein Verbot der Nachtarbeit gilt (vgl. § 5 MuSchG). Danach darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen.

Zusammengefasst besteht also keine Pflicht die Schwangerschaft mitzuteilen, dennoch bietet eine Mitteilung an deinen Arbeitgeber den Vorteil, dass dein Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen kann und du davon profitieren kannst.

Ich hoffe, deine Fragen verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra