Beschäftigungsverbot Mobbing

Guten Tag,

ich bin erst kommende Woche wieder beim Arzt und hätte schon mal eine Frage:
Zu meiner Vergangenheit: ich hatte bis vor einem Jahr mit Magersucht zu kämpfen. Habe mich damals stressbedingt heruntergehungert (Master Studium parallel zum Vollzeitjob..) habe das aber Gott sei dank seit einem Jahr gut im Griff und bin wieder stabil.

Zudem habe ich vor einem Jahr den Job gewechselt. Habe mich dort wieder ziemlich reingekniet und bin im April zur Teamleiterin geworden :-) Anfang mai erfuhr ich von meiner Schwangerschaft, das Baby ist ein absolutes Wunschkind.
Kurz vor meinen vierwöchigen Flitterwochen im Juni gab ich meiner Chefin die Schwangerschaft bekannt. Sie hat mich mejr oder weniger direkt aus ihrem Büro geworfen. Während meiner Flitterwochen wurde ich von ihr abgesägt (meine Leute wussten noch nichts von der Schwangerschaft, da ich vor dem Urlaub erst in der 9. Woche war).
Seit ich aus dem Urlaub zurück bin werde ich von der Vorgesetzten fertig gemacht. Sie hatte angeordnet, dass mich keiner vertreten darf und nach vier Wochen sah mein Schreibtisch schlimm aus. Sie hat Gerüchte über mich in die Welt gesetzt, die haltlos sind.. außerdem war sie alles andere als erfreut, als ich ihr mitteilte, dass ich künftig immer nach 8,5 Stunden gehen werde und keine 11-12 Stunden am Tag mehr im Büro bleibe..
Mich hat das ganze so fertig gemacht. Meine Frauenärztin hat mich jetzt insgesamt 4 Wochen krankgeschrieben. Meine Hebamme meinte, dass der ganze Stress für unser Baby nicht gut ist, sie müsste letzte Woche 10 Minuten suchen, bis sie überhaupt das Herz gefunden hat, da der kleine nur am zappeln war.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: wäre das schon ein Grund für ein Beschäftigungsverbot? Meine Krankenkasse hat mir gestern ein Formular dazu zugeschickt, ich solle es mit meinem Arzt besprechen. Ich finde nur diese Formulierung „wenn leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind in Gefahr sind“ sehr schwammig.
Fakt ist, unter den aktuellen Umständen ist es mir unmöglich dort wieder hinzugehen. Den psychoterror halte ich nicht aus.
Vielen Dank schon einmal.
Liebe Grüße

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Das intressiert mich auch..🤔

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich können die Voraussetzungen für ein individuelles/ärztliches Beschäftigungsverbot gem. § 16 MuSchG auch dann vorliegen, wenn psychisch bedingter Stress das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der gefährdende Stress gerade durch die Fortdauer der Beschäftigung verursacht oder verstärkt wird (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts – BAG vom 21.3.2001, Az.: 5 AZR 352/99).

Die Beurteilung bezüglich eines individuellen Beschäftigungsverbots liegt dabei im eigenverantwortlichen Ermessen des*der Arztes*Ärztin. Eine abschließende Aussage darüber, ob in deinem Fall ein ärztliches Zeugnis über ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird oder nicht, kann daher im Rahmen des Forums nicht erfolgen. Der*die Arzt*Ärztin hat dies in dem konkreten Einzelfall zu beurteilen.

Deinen Angaben zufolge bist du derzeit für insgesamt vier Wochen durch deine Frauenärztin arbeitsunfähig krankgeschrieben. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass das Beschäftigungsverbot gem. § 16 MuSchG die ausschließliche/alleinige Ursache für die Nichtleistung der Arbeit sein muss. Liegt eine aktuelle Erkrankung vor, aufgrund derer du arbeitsunfähig bist, so ist diese und nicht ein eventuelles Beschäftigungsverbot für das Aussetzen von der Arbeit ursächlich.

Eine Pflicht erst wieder die Arbeit aufzunehmen, besteht jedoch nicht. Entscheidend ist, dass du nicht mehr arbeitsunfähig krankgeschrieben bist. Dann kann sich ein eventuelles Beschäftigungsverbot auch direkt an die Arbeitsunfähigkeit anschließen. Nur eine Überschneidung von Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit ist nicht möglich.


Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche dir für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra