BV als Friseurin

Wie sieht es aus mit einem Beschäftigungs verbot als Friseurin ?
Ich Arbeite täglich 9 std und stehe fast nur . Leider arbeite ich auch viel im Salon mit Chemikalien und auch wenn ich es nicht mache sind die Dämpfe im Salon .

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Ab dem Tag, an dem du deinem Arbeitgeber mitteilst, dass du schwanger bist, gilt für dich das Mutterschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss dann die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Maßgabe einer Gefährdungsbeurteilung festlegen und einhalten (vgl. § 10 Abs. 1 und 2 MuSchG). Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nur diejenigen Tätigkeiten ausüben lassen, für die er die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen hat.

So hat der Arbeitgeber z.B. sicherzustellen, dass du die Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für dich erforderlich ist, kurz unterbrechen kannst. Während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen muss dann sichergestellt werden, dass du dich hinlegen, hinsetzen und ausruhen kannst (vgl. § 9 Abs. 3 MuSchG).

Weiterhin darf dich dein Arbeitgeber keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen du körperlichen Belastungen in einem Maß ausgesetzt bist oder sein kannst, die für dich oder dein Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen. § 11 MuSchG regelt einen ausführlichen Katalog mit unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen.

Für eine genaue Beurteilung kommt es also entscheidend auf deinen individuellen Arbeitsalltag an. Dein Arbeitgeber hat dir ein Gespräch über die Anpassung deine Arbeitsbedingungen anzubieten. Hier kann dann genau erörtert werden, wo Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen und welche Aufgaben du weiterhin gut übernehmen kannst.


Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Vielen Dank das hat mir schon sehr weiter geholfen 😊