Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Hallo, ich habe folgende Frage:
Mein 1.Kind kam 11/2017.
Bin seit dem in der Elternzeit.
In Dezember 2019 erwarten wir unser 2.Kind.
Ich werde also meine laufende EZ aufgrund erneuten MuSchu beenden.
Ich bekomme ja wieder 13€/Tag Mutterschaftsgeld von KK.
Steht mir auch Zuschuss vom Arbeitgeber zu oder diesmal nicht? Ich habe in der EZ nicht gearbeitet.
Vielen Dank!

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Kommt es zu einer Beendigung der Elternzeit wegen einer erneuten Schwangerschaft, entsteht auch ein (erneuter) Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 20 MuSchG. Der Zuschuss wird dann wieder für die Zeit der Schutzfristen vor (=6 Wochen) und nach (= acht Wochen) der Entbindung sowie für den Entbindungstag von dem Arbeitgeber gezahlt. Die vorhergehende Elternzeit ist für diesen Anspruch folglich unerheblich.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Genau Den gleichen Fall habe ich auch
Nur bekommen wir auch vom ag den gleichen vollen Gehalt was wir vorher gearbeitet haben
Also die 13€ von der kk und dann den Rest vom ag? Zb ich hab ca 1100€ netto verdient und das bekommen wir dann auch