Beschäftigungsverbot: kein Gehalt und Nachfolge einarbeiten

Hallo,

ich bin seit der 9. SSW im Beschäftigungsverbot aufgrundder Vorgeschichte. Alles ordnungsgemäß dem Arbeitgeber mitgeteilt, Bestätigung auch bekommen. Jetzt kommt mein Chef auf das schmale Brett, ich müsste trotz Beschäftigungsverbot ins Büro und meine Nachfolgerin einarbeiten. Eine kurz Übergabe war durch mich erfolgt. Sachstandsmitteilungen zu einzelnen Verfahren (per Mail hat er im Vorfeld gelöscht - war ihm zu viel Input).

Zudem hat da, irgendwer wohl völlig Mist, gebaut. Es ist eine komplette Abmeldung erfolgt, bei der KK konnte ich es inzwischen klären. Gehalt gab es auch nicht, es soll mir jetzt ein Abschlag gezahlt werden (Höhe unbekannt) der Rest mit dem Augustgehalt. Personalvertretung ist informiert und stellt sich tot.
Ach ja unbefristet im ö.D.

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Liebe Ratsuchende,

sofern ein umfassendes Beschäftigungsverbot ausgesprochen worden ist, ist dem Arbeitnehmer die Ausübung einer fremdbestimmten Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses untersagt.

Ein Beschäftigungsverbot kann jedoch auch in der Form ausgesprochen werden, dass dieses sich lediglich auf bestimmte (zB körperlich besonders belastende) Tätigkeiten beschränkt.
Ist das der Fall, könnte die Einarbeitung neuer Mitarbeiter am Arbeitsplatz vom Beschäftigungsverbot nicht erfasst sein.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Danke für die Info.
Ich bin in einer Behörde tätig und habe ein ärztliches (vollumfängliches BV) von der Ärztin, eben wegen der Art der Tätigkeit. Diese würde m.E., auch die Einarbeitung einer Nachfolge, beinhalten.