Überstundenregelung bei Teilzeit

Hallo,

ich habe in dem Unternehmen in dem ich derzeit tätig bin vor 8 Jahren auf einer anderen Stelle begonnen. Aus verschiedenen Gründen die für die Tätigkeit in dieser Abteilung gepasst haben, ist vertraglich eine Überstundenregelung vereinbart die 20h/Monat einschließt. Das heißt nur Überstunden die über diese 20h hinaus gehen werden auf das Arbeitszeitkonto gut geschrieben. Überstundenausgleich kann nur aus dem Arbeitszeitkonto erfolgen.

Wenn ich z.B. mo-do 1h mehr als meine täglich vereinbarte Arbeitszeit arbeite, kann ich Freitags trotzdem keinen Ausgleich nehmen weil die Stunden (noch) nicht auf dem Zeitkonto gut geschrieben sind.

Diese Regelung hat in den Schwangerschaften schon häufig für Diskussionen geführt da durch die Zeiterfassungssoftware kein Ausgleich für Mehrarbeit möglich war und ich immer angehalten war "zu tricksen".

Jetzt bin ich in Elternteilzeit mit 20h/Woche tätig und frage mich, ob die vertraglich vereinbarten 20h/Monat Überstunden nicht auf 10h/Monat reduziert werden müssten. Also ob die im Verhältnis zur geleisteten Arbeitszeit stehen müssen.

Für mich macht es nämlich schon einen Unterschied ob ich quasi 1 Woche im Monat voll arbeiten müsste ohne dafür bezhalt zu werden. Derzeit ist es so, dass dies durch die Einsatzplanung der Fall ist, dass ich an mehreren Tagen 8 Stunden (anstatt der vereinbarten 4 Stunden) arbeite und dafür keinen Ausgleich erhalte.

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist es so, dass gemäß § 15 IV 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) ein Arbeitnehmer während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden im Durchschnitt pro Monat in Teilzeit tätig werden darf.

Um dein Anliegen beantworten zu können, ist eine eingehende Prüfung deines Arbeitsvertrages und etwaiger weiterer Vereinbarungen erforderlich. Aufgrund pauschaler Angaben kann keine auf deinen Einzelfall zugeschnittene Antwort erfolgen.
Um in diesem Fall eine ausreichende juristische Beratung zu erhalten, ist das Aufsuchen eines Rechtsanwaltes unerlässlich, da wir dies im Rahmen des Forums nicht leisten können.

Liebe Grüße,
Alexandra