Was darf ich noch was nicht worauf muss ich achten

Hallo ich arbeite in der ambulanten Pflege 40/w.
Ich bin jetzt 10SSW habe ziemlich zu tun mit Kreislaufproblemen und Übelkeit. Was darf ich jetzt noch und was nicht?

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Ab dem Tag, an dem du deinem Arbeitgeber mitteilst, dass du schwanger bist, gilt für dich das Mutterschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss dann die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Maßgabe einer Gefährdungsbeurteilung festlegen und einhalten (vgl. § 10 Abs. 1 und 2 MuSchG). Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nur diejenigen Tätigkeiten ausüben lassen, für die er die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen hat.

So hat der Arbeitgeber z.B. sicherzustellen, dass du die Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für dich erforderlich ist, kurz unterbrechen kannst. Während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen muss dann sichergestellt werden, dass du dich hinlegen, hinsetzen und ausruhen kannst (vgl. § 9 Abs. 3 MuSchG).

Weiterhin darf dich dein Arbeitgeber keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen du körperlichen Belastungen in einem Maß ausgesetzt bist oder sein kannst, die für dich oder dein Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen. So darf eine schwangere Frau beispielsweise keine Tätigkeiten ausüben, bei denen regelmäßig ohne mechanische Hilfsmittel Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht von Hand gehoben, gehalten, bewegt oder befördert werden müssen. Auch überwiegend Tätigkeiten in gebückter Haltung sind zu vermeiden.

Für eine genaue Beurteilung kommt es also entscheidend auf deinen individuellen Arbeitsalltag bei der ambulanten Pflege an. Dein Arbeitgeber hat dir ein Gespräch über die Anpassung deine Arbeitsbedingungen anzubieten. Hier kann dann genau erörtert werden, wo Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen und welche Aufgaben du weiterhin gut übernehmen kannst.

Ggf. kann auch ein individuelles Beschäftigungsverbot durch ein ärztliches Zeugnis durchgesetzt werden. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau dann nicht beschäftigen, wenn nach einem ärztlichen Zeugnis die Gesundheit oder die des Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.


Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra