Vormund krank

Hallo ihr Lieben.

Weiß jemand wie das geregelt ist wenn der Gesetzliche Vormund erkrankt und sich jetzt akt. z.B. nicht um seinen Mündel kümmern kann.

Kann dieser eine Vollmacht machen oder muss er es dem JA melden und die klären weiteres ?

Liebe Grüße

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Ich würde mich ans zuständige Amtsgericht wenden.
Die werden dir da bestimmt weiterhelfen können.
Der Vormund ist ja über das Gericht bestellt.

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Wie schlefi schon gesagt hat: Gericht geht auf jeden Fall.

Falls du einen Amtsvormund hast, also über das Jugendamt, dann kannst du dich auch dahin wenden. Da müsste es eine Vertretungsregel geben. - Dann hat das Gericht nämlich das Jugendamt zum Vormund bestellt und das hat dann einen Mitarbeiter dafür eingesetzt. Also müsste da auch ein Kollege im Krankheitsfall etwas entscheiden dürfen.