Bereitschaftspflege

Hallo ihr lieben,

Ich hoffe ich bin hier richtig, habe die frage schon im anderen Forum gestellt, da ich dieses erst jetzt gefunden habe frage ich nochmal nach.

Es geht um Folgendes..

Ich habe seit letzten Mittwoch bis vorerst nächste woche Mittwoch (wahrscheinlich länger) mein Patenkind (10) zur Pflege. Wir sind nicht Blutsverwandt, sie ist die Tochter von einem bekannten unserer Familie (falls das eine rolle spielt).
Der Vater der kleinen sorgt nicht so wirklich für sie, er arbeitet auf wechselschicht und in der Freizeit geht er seinen hobbies nach.
Zu hause war die kleine den ganzen tag in ihrem zimmer alleine, freunde hat sie nicht wirklich.
Als sie 4 war, wurde sie vom Jugendamt bei ihrer mutter weg geholt (Drogen und Alkoholsucht)

Sie war schon öfter auffällig (mitschüler bestohlen usw)
Seit einigen wochen fing es dann an mit hecken anzünden, weg laufen ect...

Sie läuft sehr ungepflegt rum, nicht geduscht, schmutzige Kleidung die teils kaputt oder viel zu klein sind, socken hat sie selten 😖 Aussage vom vater "ist sie selber schuld wenn die anderen lachen oder sie mobben"

Nachhdem sie wieder weg gelaufen ist, die polizei sie zum 5. mal nach hause gebracht hat, ist die sache dann eskaliert... das Jugendamt will sie in eine wohngruppe stecken.

Jetzt war es am mittwoch so, das sie um jugendamt gesagt hat das sie gerne zu mir möchte. Daraufhin hat das jugendamt mich sofort hinbestellt und hat gefragt ob es möglich wäre die kleine für den übergang zu mir zu nehmen, da im moment kein geeigneter platz verfügbar ist.
Da habe ich sofort ja gesagt, weil ich die einzuge Bezugspersonen bin und sie nur mir vertraut.

Jetzt ist es aber so das sie garkeine ordentlixhe kleidung hat. Unterwäsche, 3 tshirts und 2 hosen, zahnbürste habe ich bereits gekauft.

Am montag muss sie wieder zur schule, da habe ich dann 15km für einen weg.. das heisst am tag 60km.

Sie hat keine stifte im Ranzen (der übrigens auch kaputt ist), sportsachen fehlen und noch viel mehr... der vater gibt keinen cent für sie aus!
Er hat ihr sogar gesagt das er keinen kontakt mehr möchte, wenn sie in eine wohngruppe kommt (klar, ihm fehlt dann das kindergeld und der pflichtunterhalt)

Ich habe hier überhaupt kein problem mit der kleinen, die ist soooo lieb, hilft ohne aufforderung, spielt super mit meinen kindern... heute durfte sie alleine den salat zubereiten.. die hat sich so gefreut als würde ich eine woche mit ihr ins disneyland fahren 😣
Alles was die brauch, ist aufmerksamkeot.. mit ihr reden, spielen,malen... das ist alles was die brauch und will!

Ich würde sie gerne ganz bei mir halten, aber da habe ich eher keine chancen, da ich selbst erst 28 bin, unverheiratet usw...

Momentan bin ich in Elternzeit und kann ihr nicht die konplette "erstaustattung" kaufen. Sie brauch wirklich alles neu, habe auch schon auf ebay, mamikreisel ect. geschaut.
Aber auch da gehtves richtig ins geld... so bei der täglichen verpflegung fällt das nicht ins gewicht.. essen und trinken habe ich eh da..

Weiß jemand ob ich für die kleine geld beantragen kann, damit ich die sachen kaufen kann? Oder ob es sowas wie pflegegeld gibt?
Ich habe angst um Jugendamt nachzufragen, da ich nicht "geldgeil" rüber kommen möchte... nicht das sie die kleine weg nehmen weil sie denken ich möchte mich bereichern 😣


Über tipps und hilfreiche antworten würde ich mich sehr freuen, vielen dank schonmal 😊

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Guten Tag esjessi,

das Schwierige an Deinem Fall ist, dass der Vater keine "Hilfe zur Erziehung" in "Vollzeitpflege" beim Jugendamt beantragt hat. Für mich ist auch nicht erkennbar, ob sich das Mädchen im Rahmen einer Inobhutnahme bei Dir aufhält. Auf keinen Fall bist Du zum Unterhalt verpflichtet! So lange sie auf Grundlage eines Privatarrangements zwischen Dir und seinem Vater bei Dir wohnt, ist dieser nach wie vor in der Pflicht Unterhalt zu zahlen. Wenn der Vater demnächst den Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" stellt, macht es auch keinen Unterschied ob das Mädchen weiterhin bei Dir, dann als offizielles Pflegekind, bei einer bereits anerkannten Pflegefamilie oder in einer Jugendhilfeeinrichtung/sonstigen betreuten Wohnform untergebracht wird, ihr Vater wird einen Kostenbeitrag zur Sicherung des Unterhalts an das Jugendamt zahlen müssen. An Deiner Stelle würde ich den Mann damit konfrontieren und darauf hinweisen, dass Du nicht für den Unterhalt seiner Tochter zuständig bist. Ohne Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" hast Du leider keinen Anspruch auf Pflegegeld. Du könntest ihn aber auffordern vorläufig "Hilfe zur Erziehung" in "Vollzeitpflege" zu beantragen, damit hättest Du ein Anrecht auf monatliches Pflegegeld und verschiedene Annexleistungen, wie eine Pauschale zur Erstausstattung und gegebenenfalls sogar einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Kleiner Tipp: gib bei einer Suchmaschine "Pflegegeld" und "Name Wohnort vom Vater" ein, da die Sätze nicht bundeseinheitlich festgesetzt werden. So weißt Du wie viel Pflegegeld dem Mädchen zusteht und welche "einmaligen Beihilfen" das Jugendamt gewährt. Wichtig: das Jugendamt am Wohnort des Vaters ist zuständig, auch für die Zahlung der Gelder! Du hast auch ohne "Hilfe zur Erziehung" ein Recht auf Beratung durch das Jugendamt und wenn Du Dir im Umgang mit den Sachbearbeitern unsicher bist, steht es Dir zu, eine Person Deines Vertrauens mitzunehmen. Bei Schwierigkeiten mit dem Jugendamt empfiehlt es sich einen örtlichen Pflegeelternverein aufzusuchen, Adressen findest Du im Internet.

Ich wünsche Dir alles Gute und dem Mädchen eine schnelle Klärung seiner Perspektive

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Hey, vielen dank für deine Antwort!

Privatarrangement kann man ja nicht sagen, die vom Jugendamt hat sie mir ja gegeben. Der Vater wurde angerufen und gefragt ob er einverstanden ist.

Ich habe den vater bereits gefragt, der sagt er hätte eine Kontosperrung und kann mir nichts geben. Da kann ich ja dann nichts mehr tun...

Ich habe beim Jugendamt eben nachgefragt und die sagte mir würden Pflegegeld zustehen, wenn ich mit ihr blutsverwandt wäre. So nicht 🤔

Ich blicke bei der sache nicht mehr durch.

Die Frau vom Jugendamt hat mich gefragt ob ich sie noch 1-2 Wochen halten kann, bis dahin hätte sie dann einen festen Platz.
Am Donnerstag haben wir einen Termin, da soll der vater dabei sein.
Aber wenn die einzige möglichkeit ist, das der Vater mir was geben muss, dann ist jetzt schon klar das ich nichts für die kleine bekomme

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Hallo esjessi,

bitte, gern geschehen!

Mit dem Ausdruck "Privatarrangement" wollte ich verdeutlichen, dass es sich nicht um ein öffentliches Pflegeverhältnis gemäß § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz) handelt. Das Kind ist Dir nicht im Rahmen von "Hilfe zur Erziehung" vermittelt worden, sondern lebt mit Erlaubnis des Sorgeberechtigten bei Dir. Sollte dieser Aufenthalt länger als acht Wochen dauern, handelt es sich automatisch um erlaubnispflichtige Familienpflege. Nachzulesen hier: https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/44.html. Dann ist das Jugendamt in der Pflicht das Pflegeverhältnis in ein öffentliches umzuwandeln, Voraussetzung dafür ist der Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" in "Vollzeitpflege". Du durchläufst somit das ganz normale Bewerberverfahren für Pflegeeltern. Oder das Jugendamt kümmert sich um eine anderweitige Unterbringung.

Mit Unterhaltszahlungen durch den Vater sieht es in der Tat schlecht aus, wenn er über keine finanziellen Mittel mehr verfügt. Theoretisch sind Nachforderungen zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Sollte das Kind tatsächlich in zwei Monaten noch bei Dir wohnen, lass Dich nicht abwimmeln, ab dann steht Dir auf jeden Fall Pflegegeld und anteilig Kindergeld zu. Mit Blutsverwandtschaft hat das nichts zu tun, es kommt auf den Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" an. Der Hilfebedarf als Voraussetzung für einen solchen ist auf jeden Fall gegeben, da Deine Patentochter fremduntergebracht werden soll.

In Deiner Eingangsnachricht schreibst Du, das Mädchen solle bis nächsten Mittwoch bleiben, also eine Woche. Jetzt spricht die Sachbearbeiterin von weiteren ein bis zwei Wochen. In meinen Augen wirst Du vom Jugendamt hingehalten; sie nutzen Dich als kostenfreie Alternative zu einer regulären Bereitschaftspflegefamilie bzw. Inobhutnahmestelle aus. Ich gebe Dir den Rat dem Jugendamt ein klares zeitliches Limit zu setzen, entweder wird das Pflegeverhältnis bis dahin offiziell, oder sie können das Kind kostenpflichtig anderswo unterbringen. Lass nicht zu, dass wöchentlich verlängert wird bis der gesetzliche Rahmen ausgeschöpft ist.

Zudem rate ich Dir noch einmal dringend Kontakt zu einem Pflegeelternverein, zum Beispiel PFAD http://www.pfad-bv.de/index.php?option=com_content&task=view&id=16&Itemid=39, aufzunehmen. Dort beraten Dich auch juristisch versierte Menschen.

Das Kind hat ein Recht auf Unterhalt, aber Du bist hier nicht in der Pflicht. Das Jugendamt muss dem Mädchen zu seinem Recht verhelfen. Was ist eigentlich mit Unterhaltszahlungen durch die Kindsmutter?

Einen schönen Dienstagnachmittag

PS: Ich finde es großartig wie Du Dich aller Widrigkeiten zum Trotz für Dein Patenkind, das es wahrlich schwer genug im Leben hat, einsetzt. Leider schätzt das offensichtlich niemand wert.

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Hallo,
Du darfst beim Jugendamt gerne nachfragen. Sie können dir dann detailliert Auskunft geben. Mit geldgeilheit hat das sicher nichts zu tun.... Es haben halt immer die falschen Bedenken 😉😉😉🤗♥️

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Hallo
Du schreibst es ist dein Patenkind.
Als Patentante bist du doch die Pflicht eingegangen sich um sie zu kümmern, wenn auch nicht gesetzlich.
Aber wahrscheinlich war es nur schick Patentante zu sein.

Für 50 €bekommst du bei kik einiges.

Sie ist schmutzig, sie ist bei dir also kümmere dich darum das sie sauber wird

LG arienne41

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Sie kümmert sich doch um sie... Und wenn sie länger als geplant bleibt, ist es doch legitim Unterhalt für sie anzunehmen. Kommt doch dem Kind zu gute...

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....Du schreibst es ist dein Patenkind.
Als Patentante bist du doch die Pflicht eingegangen sich um sie zu kümmern, wenn auch nicht gesetzlich....

"Die erste und wichtigste Aufgabe der Patentante oder des Patenonkels ist das Begleiten des Patenkindes auf christlichem Wege von der Taufe bis in die Welt der Erwachsenen. Der Pate soll dabei neben den Eltern ein hilfreicher und wichtiger Ansprechpartner und ein wahrer Freund sein, der seinem Patenkind jederzeit mit Rat und Tat zur Seite steht. Ein Pate ist also auch eine wichtige Bezugsperson und Stütze, wenn das Kind Schwierigkeiten hat uns sich nicht oder nicht nur seinen Eltern anvertrauen möchte."

Da kann ich also mal ein Häkchen dahinter machen ✔

....Aber wahrscheinlich war es nur schick Patentante zu sein...

Ja, ich wollte einfach nur ein tshirt mit "beste Patentante tragen" ✔


...Für 50 €bekommst du bei kik einiges. ..

Hab sogar noch viiieeel mehr ausgegeben ✔
Kannst mir aber gerne bescheid geben, wenn ich bei kik tanken kann oder eine Brille und Sandalen für die kleine kaufen kann ☺️

...Sie ist schmutzig, sie ist bei dir also kümmere dich darum das sie sauber wird ...

Auf die Idee, die kleine unter die Dusche zu stellen bin ich in über einer Woche ja noch garnicht gekommen. Tagelang sitz ich hier rum und überlege wie ich sie sauber bekomme..
Danke das du mir diesen Tipp gegeben hast ... ✔


🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️