Fragen zur Elternzeit

Hallo ,

wir wünschen ein zweites Kind. Unsere Tochter wurde dieses Jahr im Januar geboren. Ich bin auch bis Januar in Elternzeit. Ich war ab der 8. SSW im Beschäftigungsverbot , weil ich als Krankenschwester arbeite. Meine Frage wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde , gehe ich dann ins Beschäftigungsverbot , dann Mutterschutz und anschließend die Elternzeit? Oder gehe ich nur 6 Wochen vor Geburt/8 Wochen nach der in den Mutterschutz und dann in Elternzeit?
Und bekomme ich dann das gleiche Elterngeld oder 67% von dem was ich aktuell bekomme?
Ich hoffe es ist verständlich 😅

Liebe Grüße Alice

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Liebe Alice2026,
soweit ich weiß würdest du bis zum Ende des Elterngeldbezugszeitraums (Januar) in Elternzeit bleiben, dann theoretisch wieder arbeiten bis zum Mutterschutz, sofern dir ein dem Mutterschutzgesetz entsprechender Arbeitsplatz geboten werden kann. Wenn nicht, gehst du dann wieder ins Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Termin. Dein Elterngeld beim 2. Kind berechnet sich dann wieder aus den letzten 12 Monaten vor Geburt, also aus Mutterschaftsgeld+Arbeitgeberanteil (=100%)+Lohn oder Zahlung aus dem neuen Beschäftigungsverbot+theoretisch die Elterngeldzahlungen. Letztere kannst du dann allerdings ausklammern, und zurück gehen bis du zum Berechnungszeitraum von Kind 1 kommst, damit du nicht im Nachteil bist.
Bei dem Thema finde ich die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" des BMFSFJ sehr gut (PDFdownload). Im hinteren Teil findest du dort auch die regionalen Ansprechpartner und/oder eine Service-Telefonnummer. Die können dir mit höherer Sicherheit die Fragen beantworten.
Alles Gute, Hebamme Jana