Urlaub in den USA - Erpressung von meinem Ex

hey,

ich hatte vor ein paar Tagen einen Thread eröffnet, in dem ich gefragt habe, wie es ist wenn mein Ex sich wehrt, wenn ich in den Urlaub in die USA möchte. Ich habe ihn gestern mal gefragt und habe ihm angeboten, dass er die Kinder dann auch öfter mal anrufen kann, damit er sich keine Sorgen machen braucht und, dass ich sowieso nicht drüben bleiben könnte, auch wenn ich das wollen würde, da es in den USA strenge Einreiseregeln gibt und ich auch keine Green Card bekommen würde.

Jetzt hat er geschrieben, dass das für ihn in Ordnung ginge, wenn ich ihm mal die Kinder für 1 Nacht geben würde dieses Jahr noch. Erst vor 2 Wochen wurde ihm ein begleiteter Umgang zugesprochen, womit ich sehr zufrieden bin, da ich darin eine Chance sehe, mir zu beweisen, dass es vielleicht irgendwann funktionieren kann, ihm die Kinder, ohne Bauchschmerzen zu haben, zu übergeben. Ich bin wieder mal sehr enttäuscht, dass er mich wohl erpressen will. Außerdem verstehe ich nicht, warum er die Kinder auf Biegen und Brechen über Nacht haben will. Wenn er gefragt hätte, die Kinder vielleicht dieses Jahr noch mal tagsüber zu sehen, ok. Hätte man vielleicht drüber reden können, aber warum gleich über Nacht? Anstatt, dass er versucht das Verhältnis zu den Kindern langsam wieder aufzubauen, will er sie gleich über Nacht und das lässt mich leider wieder aufhorchen, da ich ihm und seiner Mutter leider nicht vertrauen kann, da ich Angst habe, dass sie die Kinder nach Serbien bringen wollen. 😓😓

Was haltet Ihr davon? Wie würdet Ihr Euch jetzt verhalten?

Liebe Grüße

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Erst einmal Ruhe bewahren und lass dich nicht erpressen.
Vorweg Mal zu der rechtlichen Seite: Du brauchst KEINE Erlaubnis von ihm, in den USA Urlaub zu machen. Eine solche Reise gehört zu den Alltagsangelegenheiten, da die Reise, weder für die Kinder noch für den anderen ET erhebliche Auswirkungen hat. ( anders wäre es zB mit einer Reise in ein Krisenland oder wenn die Sorge einer Entführung bestünde). Und die USA ist sicherlich kein gefährlicher Urlaubsort.
Das Haager Abkommen, dass den Verbleib eine Kindes ins Ausland regeln, bezieht sich nur auf dauerhafte Aufenthalt NICHT Urlaubsreisen!
Aber: Du kannst bei einer Reise außerhalb der EU und insbesondere in die USA, weil die ja sowieso strenge Einreiseregelungen haben immer Mal auf Beamte treffen, die sich in der Bewertung, ob das Kind rechtmäßig alleine mit der Mutter reist, unsicher sind und eine Bestätigung des KV sehen möchten. Und dann wird es sicher nicht leicht, die Beamten zu überzeugen, dass du im Recht bist. Daher solltest du der Einfachheit halber seine Zustimmung mitnehmen.
Da kommt jetzt dei Trumpf ins Spiel, nämlich Dass er Dir geschrieben hat, dass er grundsätzlich mit der Reise einverstanden ist, denn jetzt hast du schwarz auf weiß, dass er grundsätzlich mit der Reise einverstanden ist.
Du schickst ihm jetzt per Mail ein Einverständnisformular ( findest du haufenweise im Internet undschreibst ihm jetzt folgendes:

"Hallo Idiot ( wahlweise seinen Vornamen einsetzen. )
wie ich deiner Nachricht erfreulicherweise entnehme, bist du grundsätzlich mit der Reise in die USA, die für Deine Kinder sicher ein tolles Erlebnis wird, einverstanden. Anbei erhältst du ein Formular. Da ich zeitnah buchen muss, bitte ich Dich dieses schnellstmöglich auszufüllen und es mir
bis kommenden Sonntag Abend, 20 Uhr, zukommen zu lassen.
Sollte Du das wider Erwarten nicht tun, werde ich am Montag bei Gericht den Antrag zu Ersetzung deiner Zustimmung stellen,damit rechtzeitig alle Papiere da sind.
Deiner Bitte, die Kinder außerhalb der gerichtliche Umgangsvereinbarung über Nacht zu haben, kann ich leider nicht entsprechen.
Die Vereinbarung wurde erst vor Kurzem im Sinne der Kinder so getroffen und ich halte es daher nicht für zielführend, davon ohne Rücksprache mit dem Gericht abzuweichen
Grüße Disney1991"

Wenn er nicht reagiert, dann am Mo ab zum Gericht, dafür brauchst du keinen Anwalt.
Nimm eure Umgangsrechtsvereinbarung bez. betreutem Umgang mit, lass Mal noch einfließen, warum es den betr. Umgang gibt(wegen Entführung? Oder andere Gründe?)
und leg unbedingt die Nachricht vor, in der er erst zustimmt, wenn du ihm entgegen kommst. Das gefällt den Gerichten nämlich gar nicht.
LG

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Bearbeitet von Inaktiv
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Da kann ich gar nicht genug 💞 geben.

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Gilt für Deutschland.
In der Schweiz kann ich meinem Partner mit den Kindern Auslandsreisen grundsätzlich untersagen, wenn gemeinsame Sorge besteht. Einfach der Vollständigkeit halber angehängt.

Ich würde mir den Zettel nicht Mal holen. Soll er sich informieren. Gut.

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Irgendwie klingt es jetzt nicht so, dass ihr das geteilte Sorgerecht haben würdet?

Dann brauchst du seine Erlaubnis nicht.
Also kannst du fliegen

Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, er aber nur begleitet Umgang hat, würde ich versuchen, eine ersetzende Erlaubnis durchs Familiengericht zu bekommen

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Hey!

Ich würde mich noch auf 1001geschichte einlesen, wie du deine Kinder mich schützen kannst. Reisepass und Geburtsurkunde einkassieren sind das eine, aber du kannst auch noch folgendes tun:
"Beantragen Sie die Registrierung des Kindes bei den Grenzbehörden, um eine eventuelle Ausreise zu verhindern. Hierfür benötigen Sie einen gerichtlichen Beschluss über die alleinige Sorge oder die Zuerkennung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Der Gerichtsbeschluss muss die Aufforderung an die Grenzbehörden beinhalten, das Kind zu registrieren. Zu diesem Zweck müssen Sie die drohende Kindesentführung glaubhaft machen. Diese Glaubhaftmachung wird nur gelingen, wenn Sie hierfür Zeugen benennen oder Schriftverkehr mit Ihrem Ehepartner vorlegen, aus dem sich entsprechende Anhaltspunkte ergeben. Das Gericht leitet den Beschluss an die Generaldirektion des Bundesgrenzschutzes in Koblenz weiter."
Quelle: https://www.scheidung.de/kindesentfuehrung-bei-trennung-und-scheidung.html

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Stillgelegt, da Mehrfachpost! Es ist nicht erlaubt, mehrere Threads zu einem Thema zu eröffnen, auch nicht in wöchentlicher Folge.

Vielen Dank und herzliche Grüße von Kim vom URBIA-Team

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