Elterngeld

Hallo zusammen,

Bin sehr dankbar wenn uns hier jemand behilflich sein kann :)

Also kurz zu unserer Situation.

Wir sind vor kurzem Eltern geworden und würden gerne in den nächsten Jahren noch ein zweites Kind.

Nun war die ganze Zeit der Plan nur 1 Jahr Elternzeit anzumelden und nachdem 1 Jahr wieder für paar Stunden arbeiten zu gehen.

Nun stellt sich uns die Frage ob es nicht sinnvoller wäre doch für 2 Jahre Elternzeit anzumelden auch wenn man nach 1 Jahr paar Stunden arbeiten geht.

Die Überlegung dahinter ist einfach, dass wir für das zweite Kind die gleiche Höhe des elterngeldes dann bekommen wie beim letzten Kind….

Hat hier jemand Erfahrung und kann Tipps geben was man am besten macht ?

Lieben Dank ;)

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Schöne Idee, klappt nur nicht. Es werden nur die Monate bei der Berechnung des neuen Elterngeldes außenvorgelassen, in denen der Antragsteller Elterngeld bezogen hat. Sprich ab dem Zeitpunkt wo du kein Elterngeld mehr bekommst, zählt es. Arbeitest du also nur ein paar Stunden und wirst schnell wieder schwanger, zählen diese Monate mit dem geringen Verdienst auch wenn du da noch Elternzeit hattest.

Wir haben das gleiche Problem, da mein Mann nach dem Elterngeldbezug weiterhin in Elternzeit in Teilzeit arbeiten wird. Jeder dieser Monate verringert seinen Elterngeldanspruch im Vergleich zum ersten Mal, wo er vorher Vollzeit gearbeitet hat.

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Du kannst nur die ersten 14 Lebensmonate des Kindes ausklammern und musst zudem in allen diesen Monaten EG beziehen (also mindestens 4 Monate EG+).
Das zweite Kind müsste also innerhalb dieses Zeitraums geboren werden, damit das EG nicht sinkt. Jeder weitere Monat geht mit Null Euro ein, wenn du gar nicht arbeitest und mit deinem Teilzeitgehalt, wenn du arbeitest.

Für dein EG bringt dir die EZ also nur etwas, wenn ihr innerhalb der 14 Monate bleibt.
Trotzdem kann es sich lohnen EZ zu nehmen. Diese kannst/solltest du nämlich zu Beginn des neuen MuSchu beenden. In dem Fall muss dein AG dir im 2. MuSchu den AG-Zuschuss wie bei deiner Vollzeittätigkeit leisten, denn die lebt in dem Moment wieder auf.

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Wenn Euer Kind im August zur Welt gekommen ist, dann müsste Dein Mutterschutz für Kind 2 spätestens am 30.11.24 beginnen, damit Du das gleiche Elterngeld (plus Geschwisterbonus) bekommst, wie beim ersten Kind.

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Es macht trotzdem Sinn, für 2 Jahre Elternzeit anzumelden, wenn du nach einem Jahr nicht für mehr als 32 Stunden/Woche arbeiten möchtest. Bei der Erstanmeldung der Elternzeit legt man sich nämlich für 2 Jahre fest. Hat man nur 1 Jahr angemeldet, muss der AG einer Verlängerung nicht zustimmen. Sollte alles doch nicht so laufen wie geplant, hat man dann u.U. ein Problem.