Oma will Geld an Enkel schenken....nur wie?

Sorry für dieses Forum. Ich möchte anonym schreiben!

Folgender Fall: Körperlich stark gezeichnete, aber geistig klare Oma in höherem Alter, für die damit zu rechnen ist, dass in den nächsten Jahren das Thema Dauerpflege/Pflegeheim anstehen wird, möchte einzigem Enkelkind eine fünfstellige Summe überweisen. Für den Start ins Leben sozusagen. Studium, Ausbildung, eigene, Wohnung, Führerschein etc.

Kind hat bisher nur ein stink normales Jugendkonto für Taschengeld und ist noch nicht volljährig. Daher auch die Frage wohin damit bis dahin.

Was ist zu beachten hinsichtlich Finanzamt, Schenkung, Geldwäschegesetz, Erbschaftsansprüche anderer auf die Schenkung falls die Oma doch verstirbt.
Geht das überhaupt so viel einfach zu überweisen?

Und wie würdest ihr es anlegen?

Wer hat Erfahrungen damit, hatte eine ähnliche Situation und was habt ihr da gemacht?

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natürlich kann man soviel überweisen,
solche Summer können aber zurückgefordertwerden vom Staat.
ausserdem muss die Bak Eingänge über 5000€ dem Finanzamt melden, also besser mehr Teilbeträge.

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>> ausserdem muss die Bak Eingänge über 5000€ dem Finanzamt melden, also besser mehr Teilbeträge <<

Das ist Quatsch.

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"ausserdem muss die Bak Eingänge über 5000€ dem Finanzamt melden"

Wo hast du das denn her#rofl? Da hätten die Banken aber viel zu tun...#klatsch

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Sie kann ihm das Geld doch bar geben und er bwz ihr zahlt es ein!

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Nach dem Geburtstag etc. Dann war das ein Geschenk von euch an ihn.

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Habe ich vergessen zu erwähnen. Wir wohnen im Norden. Sie im Süden Deutschlands. Wir schaffen es 1-2 im Jahr sie zu besuchen, sind aber regelmäßig mit Fotos und modernen Medien mit ihr in Kontakt und haben ihr auch angeboten sie hoch zu holen, wenn sie mal da unten nicht mehr mit Pflegedienst weiter machen will, aber das will sie eher nicht. Alte Bäume verpflanzt man nicht und so.

Ich würde ungern mit diese Summe im Gepäck einmal quer durch Deutschland fahren.

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Die Oma kann dem Kind das Geld aufs Konto überweisen. Bis zu einem Betrag von 100 k auch steuerfrei.

Eine Schenkung ist aber zehn Jahre lang anfechtbar, daher ist das keine gute Idee.

Wenn die Pflege nicht aus ihrem Vermögen bezahlt werden kann wird das Sozialamt dieses Geld beim Enkel einfordern. Und das ist bei zu erwartenden hohen Pflegekosten ziemlich wahrscheinlich.

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Wo hast du denn bitte das mit den 100 Euro her?

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100k, also 100.000

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Lasst euch bei der Bank (Omas Bank oder eure Bank) hinsichtlich der Schenkung beraten.

Eventuell kann ein vertrag zu Gunsten Dritter sinnvoll sein oder aber - je nach Betragshöhe - eine vertraglich fixierte Schenkung.

Mit Spielchen á la "dann kommt das Geld halt von euch" wäre ich vorsichtig - Lügen haben kurze Beine.

Bzgl. einer etwaigen Rückforderung des Schenkungsbetrages durch die künftigen Erben würde ich eine entsprechende Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Ansonsten müsste man nach den üblichen Prozentsätzen in Abhängigkeit der seit der Schenkung vergangenen Jahre schauen und ggf. mit einer Rückforderung rechnen - das Geld dann also quasi nicht ausgeben.

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Die Oma kann ihr Geld auch abgeben und ausgeben. Sie muss niemanden Rechenschaft ablegen, was sie damit gemacht hat.

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Ja, das habe ich auch nirgends geschrieben oder?

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Also wenn ihr das Geld bzgl der 10 Jahresfrist "safe" haben wollt, dann wird euch nichts anderes übrig bleiben als es persönlich in bar abzuholen.
Für so eine grosse Geldsumme kann man den Weg vom Norden in den Süden schonmal auf sich nehmen. Sehe jetzt auch kein Problem bzgl. des "Transports", ihr werdet es ja nicht mit fünf Zwischenstopps zum Shoppen, Stadtbesichtigung, etc. pp verbinden. 😉

Anschließend würde ich das Geld in einem Bankschliessfach verwahren und je nach Möglichkeiten (Geburtstag, Taufe, Kommunion...) auf das Konto des Enkels transferieren, als Schenkung von euch Eltern. 💁🏻‍♀️

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Da wäre ich nicht so sicher, dass das so funktioniert.
Gesetz dem Fall die Oma stirbt vor Ablauf dieser 10-Jahres Frist. Pflichtteilsberechtigte Erben (in diesem Fall Onkel / Tanten des Beschenkten) wissen u.U. über die Vermögensverhältnisse der Oma Bescheid und machen dann ggf. auch Gebrauch von ihrem Recht. Ganz sicher ist die Methode nicht. Und wenn sich erst einmal das Nachlassgericht damit befasst, könnten u.U. auch Finanzamt und Sozialamt davon Wind bekommen...
Ich weiß ja nicht, was die Intention der Oma ist, dem Enkel das Geld zu schenken, aber ich würde lieber den rechtssicheren Weg gehen.

LG

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Die Oma kann es auch ausgegeben haben!

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Hallo!

Der Freibetrag für Enkelkinder bei Schenkungen liegt bei 200.000€, vom Finanzamt habt ihr also erst einmal nichts zu befürchten.
Sollten allerdings die Rente und Pflegeversicherung der Oma nicht ausreichen, um die Pflegekosten / Heimkosten zu decken, kann das Sozialamt die Schenkung bis zu 10 Jahr zurückverlangen.
Ebenso ist es, wenn die Oma innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt. Dann haben die Erben (also in diesem Fall die Kinder der Verstorbenen) einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Was das Geldwäschegesetz angeht, hier bin ich nicht sicher, ob das bei Überweisungen greift oder nur bei Bareinzahlungen. Da braucht es einen Herkunftsnachweis.
Insgesamt würde ich Euch empfehlen, dass Ihr Euch juristisch beraten lasst und einen Schenkungsvertrag aufsetzt.
Was die Geldanlage angeht: Ein Sparbuch ist da alles Andere als optimal, wenn nicht sogar Negativzinsen fällig werden, frisst hier die Inflation zumindest einen Teil des Geldes auf. Bei 5stelligen Beträgen würde ich einen Anlageberater fragen (aber bitte nicht von der örtlichen Sparkasse o.ä. - die kennen meist nur ihre eigenen Produkte, die aber nicht immer die besten sind).

LG

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Wie reich ist die Oma? Oder anders gefragt: Gibt sie dem Enkel „ihr letztes Hemd“ oder eher „Peanuts“?

Wenn die Oma JETZT schon körperlich starke Probleme hat, hat sie ja eventuell jetzt schon einen Pflegegrad. Wenn sie also meint, sie könne sich das leisten … warum nicht? Nicht Jeder Mensch mit PG rennt zum Sozialamt.

Zum Enkel: Die ganzen Sozialamttheorien basieren auf der Voraussetzung, dass der Enkel das Geld zu dem Zeitpunkt überhaupt noch hat. Was wenn nicht?
Wir sprechen von einer Schenkung. Der Enkel darf tatsächlich davon ausgehen, dass er das nicht zurückgeben muss und darf es SOFORT ausgeben.

Ansonsten sind „sittliche Schenkungen“ unschädlich. Die Oma soll also lieber ein größeres Geldgeschenk zu Weihnachten, Ostern und zum Geburtstag überweisen, als einen Einmalbetrag. Und bitte immer schön auf die Überweisung schreiben, welches Fest das war.

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Ich weiß nicht wie hoch abgesichert sie ist, aber aktuell hat sie nen Pflegegrad mit Pflegedienst, lebt in einer abbezahlten Eigentumswohnung, der Mann verstorben hat ihr halt alles hinterlassen. Er war Manager und soll ganz gut verdient haben. Also ich gehe davon aus, dass sie noch Rücklagen hat und nicht ihr letztes Hemd gibt, aber wir alle wissen wie teuer Pflegeheime sind und wir haben eine andere Oma, die jetzt schon mit einer Lebenserwartung von 1 Jahr 10 Jahre im Pflegeheim lebt und wissen daher Recht gut was da an Geld zusammen kommen kann, was man auch oft nicht vorhersehen kann wie es alles so kommt. Daher die Frage, wie es wäre wenn....

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Hallo,

was die Kosten für einen evt. Aufenthalt im Pflegeheim angeht, wird erst das Vermögen, was da ist aufgebraucht. Dann hat sie ja auch noch eine Eigentumswohnung die anschließend für die Pflege "genutzt" werden kann. Der Eigenanteil für ein Pflegeheim liegt je nach Bundesland bei ca, 2000 bis 2500 Euro je Monat. Eine Eigentumswohnung sollte also für ein paar Jahre oder mehr reichen. Wir mussten das Haus der Schwiegereltern verkaufen, um die Pflege stemmen zu können. Sonstiges Vermögen war nicht da. Und die Rente war mehr als bescheiden.

Also sehe ich die Schenkung bezüglich einer evt. Unterbringung im Pflegeheim unkritisch.
Gruß

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Beim Geldwäsche-Gesetz geht es darum, das einschleusen illegaler Gelder in den Finanzkreislauf zu verhindern.
Wenn höhere Beträge Bargeld (ab 10.000 eur) auf ein Konto eingezahlt werden, prüft die Bank. Da bringt es aber auch nichts, das Geld auf mehrere kleinere Beträge aufzuteilen, denn die Bank prüft auch den Zusammenhang dieser Gelder.
D.h. dann müsstet ihr gemeinsam mit der Oma nachweisen, dass das Geld von ihrem Konto kommt (dort z.b. den Auszahlungsbeleg kopieren).

Allerdings geht es hier um Bargeld-Einzahlung.
Du schreibst ja selbst, dass du nicht vorhast, mit dem geldkoffer durch Deutschland zu reisen und damit bei deiner Bank aufzutauchen.
Wenn die Oma euch/ dem Enkel das Geld überweist, dann ist das Geld ja bereits im Finanzkreislauf und wandert nur von einem Konto zum anderen. Dann ist hinsichtlich Geldwäsche gar nichts zu beachten und dann ist auch die Höhe der Überweisung egal.

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OK, danke das macht Sinn!

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Hallo,

wir hatten dasselbe "Problem" kurz vor Weihnachten. Allerdings überraschender...

Die Oma unserer Kinder - zu der wir keinen Kontakt haben - stand mit 20.000 € in bar vor der Tür. Schenkung an die Kinder mit einem handgeschriebenen Brief...

Das war also erstmal wertloses Papier und keinen Cent wert - wegen des Geldwäsche-Gesetzes.

Nach viel gutem Zureden meinerseits hat sie dann einen Schenkungsvertrag ausgefüllt und unterschrieben. Den Vordruck gibt's im Internet.

Damit sind wir dann zur Bank und haben das eingezahlt. Die haben zwar verwirrt geguckt, aber wir waren mit allen erforderlichen Sachen vorbereitet und alles hat wunderbar funktioniert!

Gruß