Vorsorge, Testament und Co - wo beginne ich???

Ja, das ist sie eigentlich schon, meine Frage.

Ich habe mich mit diesen Themen noch nie befasst und möchte damit nun beginnen.

Ich kenne mich weder Mit Patientenverfügungen aus, ncoh mit Testamenten oder Dinge, die meine Kinder betreffen, sollte uns Eltern was zustoßen.



WAS ist alles wichtig, wenn man kleine Kinder hat?
Was sollte man haben / vorsorgen und vor allem: WIE und WO?

Danke für Eure Hilfe und Tipps

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Ein sehr wichtiges Thema. Gut, dass du das ansprichst. Müssen mein Mann und ich auch dringend. Immer geschoben. Aber vor kurzem ist ein Kita-Papa gestorben. Einfach so. Mit 40.

Patientinverfügung: am besten beim Hausarzt beraten und dort dann auch ausfertigen lassen. Es gibt verschiedene Bausteine, die kann man sich auch im Internet anschauen.

Testament: muss beim Notar beglaubigt werden. Sonst ist es anfechtbar.
Es gibt grundsätzlich 2 häufige Formen der festlegbaren Erbfolge:
Stirbt ein Elternteil/ Ehepartner, geht dessen Teil auf den anderen Ehepartner über.
Oder
Stirbt ein Elternteil, geht dessen Teil zu gleichen Anteilen auf den Partner und alle Kinder.
Müsst ihr euch überlegen, was ihr lieber wollt.

Vorsorge:
Zum einen finanziell: was passiert, wenn der hauptverdiener stirbt. Hat dieser z.b. eine (risiko-) Lebensversicherung?
Ist ein hauskredit vorhanden? Wie wird dieser dann zurückgezahlt?
Seid ihr verheiratet , habt ihr getrennte Konten und dafür gegenseitig Vollmachten?

Zum zweiten: wer nimmt die Kinder, falls beiden Elternteilen was passieren sollte?
Die Großeltern? Die Paten? Jemand anderes aus Familie oder Freundeskreis?

Das Thema ist extrem vielschichtig. Deshalb hab ich es jetzt erstmal grob umrissen.
Ist ja auch viel individuell: seid ihr verheiratet oder nicht? Sind die Kinder minderjährig? Sind die Kinder von beiden Ehepartnern (oder Patchworkfamilie). Etc.

Hast du konkrete Fragen?

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>>>Testament: muss beim Notar beglaubigt werden. Sonst ist es anfechtbar.<<<

Das stimmt nicht.

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Danke, das wollte ich auch schreiben.
Das Testament KANN notariell beglaubigt werden (Pc geschrieben) oder HANDSCHRIFTLICH gemacht werden. Beides ist gültig und NICHT anfechtbar. Egal welche Form, es wird beim zuständigen Amtsgericht gegen Gebühr "gelagert" bis ein Todesfall eintritt.

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Hey,

wir haben uns gegenseitig beim Notar eine Vorsorge- und Generalvollmacht ausstellen lassen. Somit können wir gegenseitig alles regeln und auch falls man wichtige, medizinische Entscheidungen treffen muss. Außerdem hat jeder von uns handschriftlich ein Testament geschrieben. Unser Notar meinte, dass das so richtig ist. Ich glaube, man muss die Unterschrift allerdings alle 2 Jahre aktualisieren. Man kann aber je nachdem was für ein Ausmaß ein Testament hat, dies auch beim Notar machen. Das Gleiche (mit der Unterschrift) gilt auch bei einer Patientenverfügung.
Mir wäre es übrigens neu, dass man diese beim Hausarzt macht (wie eine Vorschreiberin geschrieben hat).
Für die Kinder (im Falle des Falles) haben wir auf Anraten der Dame vom Jugendamt (damals bei der Vaterschaftsanerkennung) aufgeschrieben, zu wem sie sollen, falls wir beide sterben. Eine Ausfertigung liegt bei uns, die andere bei den betreffenden Personen.
Da wir Eigentum haben bzw. einen Kredit sind wir finanziell noch durch eine Lebensversicherung abgesichert.
Ein Notar ist also ein guter Anlaufpunkt.

Liebe Grüße!

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Hi,

bei getrennten Konten würde ich da mit Gegenseitigen Vollmachten anfangen.
Was ganz schnell mal Sinn macht ist eine Vorsorgevollmacht. Dadurch kann der Bevollmächtigte dich in so ziemlich jeder Situation vertreten.
Das sind die wichtigsten Dinge. Gerade nach der Vorsorgevollmacht wird als erstes gefragt wenn es brennt.

Danach könnte man sich um eine Patientenverfügung kümmern. Das erfordert, im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, Ruhe und Zeit. Ich habe seit Januar 2020 eine hier liegen und kann da nicht recht ran.
Ein Testament steht bei uns auch ganz oben auf der Liste. Da müssen wir nun auch mal nachlegen.

Ich habe im Januar 2020 sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung auf dem Tisch gehabt. Als ich sagte ich kann nur die Vorsorgevollmacht ausfüllen war das ok. Eine Patientenverfügung ist schön für das Krankenhaus aber harter Stoff für den Patienten.
Die Vorsorgevollmacht ist mir dagegen leicht gefallen. Ich war etwas entspannter als die ausgefüllt war.

Was jetzt speziell bei kleinen Kindern wichtig ist kann ich nicht sagen. Meine ist schon größer und würde zu ihrem Vater gehen.
Die Kontovollmachten liegen bei uns und der Bank. Die Vorsorgevollmacht liegt bei meinem HA und den Kliniken bzw. der behandelnden Ambulanz. Mein Original habe ich, mein Mann weiß wo.
Ein Testament würde ich über einen Notar laufen lassen. Ich meine, kann auch veraltet sein, das ein komplett handschriftliches Testament auch ausreichend ist. Wäre mir zu unsicher.

Gut das ihr euch vorsorglich darum kümmern wollt. Wenn man das im Krankenhaus vom Sozialdienst vorgelegt bekommt ist das schon wirklich hart. Dann lieber die Frage der Ärzte nach solchen Unterlagen mit „Ja“ beantworten können.

Liebe Grüße

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Eine Sorgerechtsverfügung haben mein Mann und ich gemacht, das war mir super wichtig.

Patientenverfügung müssen wir dringend angehen. Das schieben wir schon ewig. Wird am besten diese Woche noch erledigt.

Testament war bisher nicht so wichtig, da wir eigtl nichts zu vererben haben. Jetzt haben wir ne Tochter. Evtl lassen wir da was aufsetzen, dass sie „alles“ bekommt. Wir haben ein relativ wertvolles Auto, aber keine Ahnung ob das so bleibt usw 😂🙈 sonst haben wir nix ^^

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Hallo!

Wichtig ist eine Vorsorge/Betreuungsvollmacht. Total wichtig! Patientenverfügung ist wichtig, aber nicht sooo wichtig wie man meinen sollte. Wichtiger ist, dass der/die Bevollmächtigte mit dir im Gespräch bleibt, was wann wie wichtig sein soll. Das ändert sich nämlich auch schon mal. Eine Patientenverfügung muss demnach auch immer wieder angepasst werden. Man kann sich Hilfe holen bei der Hausärztin, aber auch bei Caritas und Diakonie, bei (ambulanten) Hospizen. Wichtiger ist das Nachdenken darüber, sich klar zu machen, dass immer was sein kann. Wichtig ist, dass man keine Angst vor den Gedanken hat und möglichst klar bleibt. Nur weil man darüber nachdenkt, tritt es nicht ein!

Wenn die Erbfolge an sich unkompliziert und klar ist, genügt ein handschriftliches Berliner Testament. Das habe ich gerade durch. Wenn der Erbfall eintritt, schickt man das ans Nachlassgericht, dort wird das Testament eröffnet. Wenn man einen Erbschein braucht, kostet das ein bisschen, weil das auch wieder über Gericht oder Notar laufen muss. Insgesamt ist das aber unkompliziert und v.a. rechtsgültig.

Als die Kinder klein waren, haben wir versäumt, notariell festzulegen, wer für sie verantwortlich sein soll im schlimmsten Fall. Das würde ich aber jedem raten.

LG

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Stiftung Warentest hat ein super „Vorsorge-Heft“ herausgebracht. Zu Beginn wird alles erklärt und am Ende sind alle notwendigen Formulare (bis auf Testament) drinnen. Diese müssen dann nur noch von dir ausgefüllt werden.

Bei A**** kostet das Heft 15 Euro.

Musste mich vor kurzem auch mit den Themen auseinandersetzen und alle aus meiner Familie, plus Freunde haben das Heft gekauft.

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Beim Notar 😊
Die Beratungstermine sind kostenlos, es fallen erst Gebühren an wenn wirklich was beurkundet wird. Dort kannst du alles fragen und erhälst eine rechtssichere Auskunft. Ich hatte auch mehrere Termine zur Beratung weil mir immer noch Gedanken gekommen sind.

Der Notar kann dir auch raten was beurkundet werden sollte / muss und was handschriftlich in Eigenregie reicht. Und für Fall zwei kann er dir auch mit Formulierungen helfen.

Ich persönlich kann von allgemeinen Vorlagen und eigenen Worten nur abraten. Ich habe in der Familie etliche Fälle wo das was aufgeschrieben wurde nicht dem Willen entsprach oder sich widersprechende Passagen enthalten waren. Einfach weil möglichst schön klingende Vorlagen genommen wurden und der notwendige juristische Sachverstand fehlte.

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Hallöchen.
Also wir haben in unserem Berliner Testament eine Sorgerechtsverfügung eingebaut, sollten wir Eltern beide plötzlich oder kurz nacheinander versterben und das jüngste Kind hat das 18.LJ noch nicht vollendet. Da steht unser "Wunsch", wer die Kinder nehmen soll und wer das Vermögen verwalten soll (bei uns : getrennte Personen! ).
Soa dann waren wir gemein 😊. Die Kinder bekommen nur das VOLLE Erbe, sobald sie eine abgeschlossene Ausbildung oder Studium vorweisen können. Sie können für "Meilensteine" allerdings einen Obulus aus dem Geld bekommen 😉.

Dann haben wir festhalten lassen, dass wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen, der überlebende Partner aber das Testament noch ändern kann, trotz dass der andere tot ist (kann sich ja mal was ändern im Verhältnis zu den Kindern ne 😜).

Uuund natürlich können die Kinder dann ihren Pflichtteil einklagen beim überlebendem Alleinerben, werden aber dann von der Erbfolge ausgeschlossen und das andere Kind bekommt pro Jahr 4% mehr, als das "gierige" Kind, was sofort erben musste/wollte 😒.
Ich hoffe natürlich, dass das Verhältnis nie so zerrüttet ist und wir unsere Kinder gut erziehen werden. Denn das kann den Überlebenden schon in finanzielle Schwulitäten bringen, dass sofort erbgeile Kind auszahlen zu müssen ☹️.

Enterben ist seeehr schwer und Pflichtteilsverzicht.. Je nach Verhältnis später zum erwachsenen Kind könnte das schwierig werden, da die Kinder diesen Verzicht unterschreiben müss(t)en 🤷‍♀️.

Vorsorge- und Patientenvollmacht (-Verfügung) haben wir "noch" nicht, soll aber irgendwann folgen 🙈.

Und nochmal, da es in der ersten Antwort hier falsch stand : ein Testament muss NICHT notariell beglaubigt sein.
Das KANN man machen, wenn es handschriftlich geschrieben wurde. Aber das handschriftliche Testament zählt auch ohne Beglaubigung.
Was nicht zählt ist am PC selbst tippen, unterschreiben und NICHT beglaubigen. Sobald es was ausm Drucker ist, muss es beglaubigt sein.
(Ich habe mal bei einer Notarin gearbeitet, meine Angaben stimmen definitiv!)

Ein Berliner Testament ist kein Hexenwerk 😊.

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>>>Uuund natürlich können die Kinder dann ihren Pflichtteil einklagen beim überlebendem Alleinerben,<<<

Da müssen die Kinder nicht klagen, eine Forderung reicht, denn der Pflichtteil steht ihnen vom Gesetz her zu.

Der Ausdruck "erbgeiles Kind" ist absolut daneben, finde ich.

Viel schlimmer als ein "erbgeiles Kind" empfinde ich eure Art, nur nach Leistung zu vererben, statt "schlimmer" hätte ich lieber etwas anderes geschrieben.

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Sehr gut, dass mir deine anonyme Internetmeinung woanders lang geht 👍🏻.

Wir möchten nicht, dass unsere Kinder nichts "erlernen" würden, da sie ja "genug Geld" geerbt haben durch einen eventuell viel zu frühen Tod unsererseits. Ganz einfach. Junge Menschen sind ungestüm und denken dann nicht an die eigene Zukunft.

Und ja, wir empfinden es als "erbgeil" und sogar charakterlich allerunterste Schublade, wenn Kinder ihre Eltern (hoffentlich ganz lange lebend) in finanzielle Nöte bringen, nur damit sie SOFORT bei Ableben des ersten Elternteils erben können.
Auch auf diesen wichtigen Aspekt hat uns die Notarin damals hingewiesen. Diese Fälle gebe es leider viel zu oft.
Unserer Meinung nach ist da was in der Erziehung deutlich schief gelaufen.

Trotz deines niveaulosen anmaßenden Kommentars noch alles Gute in deinem Leben.

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