Wer darf entscheiden?

Hallo, ich bin derzeit Schwanger und habe folgendes Problem.
Als wir unser erstes Kind bekamen, waren wir getrennt, ich hatte alleiniges Sorgerecht und unser Kind hat somit meinen Nachnamen bekommen.
Jetzt sind wir ja aber seit längerem wieder zusammen bekommen unser zweites und mein Partner möchte das dieses Kind ab Geburt seinen Nachnamen bekommt und das ältere Kind am besten auch gleich.
Das möchte ich aber nicht solange ich meinen Nachnamen habe.
Meine Frage also: Wer darf es entscheiden? Wie ist es wenn man sich nicht einig wird?

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Es wird immer der Nachname der Mutter genommen. Wenn man den Nachnamen von Vater will muss man das explizit angeben

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Ich meine, dass das zweite Kind den gleichen Nachnamen wie das erste Kind bekommt.

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Da würde ich ganz klar beim Standesamt fragen.

Beim ersten Kind wäre es möglich, wenn ihr heiratet.
Ohne Heirat stelle ich es mir schwierig vor, da das Kind ja schon ab Geburt einen Namen hat.

Beim zweiten Kind würde ich ganz klar beim Standesamt fragen und wie es mit dem Namensrecht ist.
Bei gleichem Vater könnte es passieren, dass dann alle Kinder der Familie nach gleichem Namensrecht zu benennen sind.

Zumindest war das bei einer Freundin so mit Hochzeit. Beide Erwachsenen behielten ihren Nachnamen. Für die gemeinsamen Kinder mussten sie dann einen der beiden Nachnamen festlegen. Dieser würde dann für dieses und für alle weiteren Kinder gelten.
Ein Wechsel sei nicht möglich. Dies hatten sie zwar auch nicht vor, wurden jedoch beim ersten Kind ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass die Wahl dann für alle Kinder während der Ehe bzw. mit beiden gleichen Elternteilen bindend wäre (also auch nach Scheidung doch noch mal).


Dass ihr wieder zusammen seid, sagt auch noch nicht ausdrücklich, ob ihr gemeinsames Sorgerecht haben werdet. Dies geht im Text nicht ausdrücklich hervor, schließe ich aber aus dem Kontext der Frage.

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Ich habe immer noch alleine das Sorgerecht, wobei die Betonung auf noch liegt weil er für beide das geteilte Sorgerecht beantragen möchte.
Was ja auch ok und sein Recht ist, nur das mit dem Namen ist für mich halt einfach ein wahnsinniges Problem.

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Mein Mann und ich waren bei unserem ersten Kind auch noch nicht verheiratet. Wir haben uns aber sofort nach der Geburt das Sorgerecht geteilt.

Dennoch durfte ich als Mutter (da wir nicht verheiratet waren) den Nachnamen bestimmen. Und das habe ich auch so gemacht. Nach unserer Heirat habe ich dann den Nachnamen meines Mannes angenommen und unsere Tochter hat nun auch seinen Nachnamen.

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Das zweite Kind muss, wenn es den selben Vater hat, auch den selben Nachnamen wie das erste bekommen.

So lange du eh das alleinige Sorgerecht hast für beide darfst du alleine entscheiden.

Welche sind denn seine Gründe für den Namenwechsel?

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Sein Grund ist einfach nur das er es so will.

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Dies gilt nur bei gemeinsamer Sorge.
Ist die gemeinsame Sorge nur für eines der beiden Kinder erklärt, können die Geschwister unterschiedlich heißen.

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Das kind trägt automatisch deinen Namen außer du bist so "blöd" und gibst den Kindern den Nachnamen des Vaters. Das halte ich für käse.
Sobald ihr heiratet werden die kinder einfach einbenannt und bekommen euren Familiennamen

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Ja, genau so sehe ich das eben auch!

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Das zweite Kind bekommt den selben Nachnamen wie das erste Kind, wenn die Elternteile die gleichen sind.

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Gerade wenn ihr euch nicht einig werdet würde ich NIE nachgeben, vor allem wenn ihr schon mal getrennt wart! Außerdem ist es nicht möglich den Kindern andere Nachnamen zu geben wenn ihr beim ersten schon Deinen genommen habt, außer im Falle einer Heirat.

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Du entscheidest

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Das Kind bekommt den Nachnamen von der Mutter, es sei den BEIDE entscheiden sich für den Nachnamen vom Vater.
Wenn man sich nicht einig ist dann bleibt der Name der Mutter.