Verwehrter Umgang

Hallo,

ich bin Papa einer Tochter und habe leider seit Jahren Probleme mit der Kindesmutter, einen geregelten Umgang mit meiner Tochter. Nach jahrelangen Streitereien gab es Ende letzten Jahres einen familiengerichtlichen Beschluß, dass der Umgang jedes zweite Wochenende stattfindet.
Das hat auch immer problemlos funktioniert. Vor einigen Wochen kam es beim Umgang dazu, dass ich 2 Nächte aufgrund von einem persönlichen Schicksal kaum schlafen konnte. Der Samstag mit meiner Tochter war trotzdem sehr schön. Am Sonntag war ich dann leider sehr müde und habe den Mittag geschlafen, habe aber meiner Tochter den Grund erklärt. Natürlich ist das trotzdem nicht schön. Meiner Tochter war dann natürlich langweilig und sie hat mehrere Personen in meinem Familien- und engen Bekanntenkreis angerufen, dann aber erst ihre Mutter erreicht. Diese hat sehr hysterisch reagiert und meine Tochter abgeholt, zusätzlich wohl die Polizei gerufen. Seitdem verwehrt sie jeden Umgang, hat beim Jungendamt eingereicht. Seitdem fand ein gemeinsamer Termin beim Jugendamt statt, der nächste erst wieder am 13.06.19. Da die Mutter weiterhin jeden Umgang verwehrt und das Jugendamt nicht weisungsbefugt ist, findet nunmehr seit ca. 8 Wochen kein Umgang mehr statt, obwohl sich diesen meine Tochter sehr wünscht und selbst das Jugendamt diesen vermitteln wollte.
Was sagt Ihr dazu, könnt Ihr mir helfen, da dieser Umstand für meine Tochter und mich sehr schwer auszuhalten ist.

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Ich würde Ordnungsgeld beantragen. Schaue mal genau in den Beschluss des Gerichts.
lg

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Vielen Dank für Ihre Antwort.
Als wie schwerwiegend sehen Sie denn meine Verfehlung und habe ich mit Konsequenzen zu rechnen?

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Ich bin übrigens nicht die expertin.

vielleicht hatte ein anderes unterforum besser gepasst.
Wie alt ist denn die tochter?

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1. Frage wie alt ist denn deine Tochter?

Also sorry auch jeder andere Mensch schläft mal tagsüber oder dem kind ist langweilig.

Solange du jetzt keine 2 jährige unbeaufsichtigt gelassen hast, kann ja nicht viel passieren.

Ok, beim jamt wurde mir damals gesagt der Vater hätte den Umgang immer einzuhalten außer er liegt im Krankenhaus.

Naja nur nimmt er seinen Umgang nicht wirklich war. Aber auch da kann/will das Amt nichts machen.

Wenn alle Stricke reissen musst du nochmal vor Gericht gehen. Lieber zu früh als zu spät.

Denn auf meinem Urteil stand damals wenn ich mich an den Umgang nicht halte hätte ich mit einer geldbusse zu rechnen.

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Meine Tochter ist 8 Jahre alt.
Das Jugendamt sieht dennoch eine Kindeswohlgefährdung, weil ich nicht gemerkt habe, wie meine Tochter die Wohnung verlassen hat.

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Mist das ist natürlich etwas anderes .

Schlage am besten betreuten Umgang vor. So kannst du "beweisen" das du es besser kannst.

Du willst deine kleine sehen, dann versuche alles. Betreuter Umgang ist nervig, aber eben für Fälle gedacht wo man Sorge ums Kind hat.

Denke selbst ein Gericht würde betreuten Umgang genehmigen.

Mein ex Mann hat ist ne härtere Nummer als du und hatte betreuten Umgang bekommen der dann in normalen Umgang überging.