Absicherung der Familie im Todesfall

Mich beschäftigt in letzter Zeit die Frage, was mein Mann und ich tun können oder sollten, damit alles geregelt ist im Falle eines Unfalls/ Erkrankung oder Todes.
Was haltet ihr für wichtig? Testament oder reichen Kontovollmachten für den Ehepartner? In dem Fall könnte der andere doch das Konto legal "leerräumen", unabhängig davon wer erbt oder?

Wir haben eine Tochter.
Würde im Falle meines Todes nur mein Mann und mein Kind erben oder auch meine Mutter und mein Bruder?
Vorsorgevollmacht ja oder nein? Ich habe oft gelesen, dass diese oft eh nicht ausreichen.
Danke für Eure Ideen und Meinungen.

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Also in Österreich erbt nur die Ehefrau wenn nix geschrieben ist das Mutter Kind auch Erben sollen.
Ausser ich bin Ehefrau 2 Und es gibt Kinder ausserhalb der Ehe. Aber da steht dem Kind nur sein Pflichtteil zu. Das wird ausgerechnet je nach besitzt Anteil usw. Bei einem 200 000€ Haus sind das meist dann 5- 10 000€.

Wir haben ein gemeinsames Konto eine gemeinsame Unfallversicherung sollte mein Mann oder ich ausfallen würden wir 18 Monate lang 500€ kriegen. Alles was drüber ging würde monatlich das doppelte kosten. Kann man auch schon so weg sparen (tun wir auch).
Sollte ich oder mein Mann sterben zahlt unsere Lebensversicherung(19€ monatlich)unser Haus fertig. Des weiteren hat jeder ein eigenes sparkonto bzw mein Mann eine Pensionsvorsorge.

Also soweit haben wir schon soweit vorgesorgt, dass ich mindest 20 000€ habe falls meinen Mann etwas passiert und unser Zuhause abbezahlt ist. Mein Mann hätte um eine Spur weniger weil ich keine Pensionsvorsorge habe. Dafür einen Fond aber da ich jünger bin als er ist da weniger Geld drinnen.

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Hallo,

ich habe eine Risikolebensversicherung, die die Ausbildung meiner Tochter finanziert, wenn mir was vor ihrem 25. Geburtstag passiert. Kostet mich 23€/Monat und es gibt nichts zurück (Absicht). Außerdem hab ich eine private Altersvorsorge, die im Todesfall die bisher angesparte Summe auszahlt.
Kontenvollmachten regel ich in (zeitlicher) Verbindung mit dem Testament, in dem die Vormundschaft für meine Tochter geregelt wird, sollte mir was passieren.
Ansonsten versuche ich Ordnung in den Papierkram zu bringen, damit die Abwicklung besser läuft, als beim Tod meines Mannes.

Vorsorgevollmachten: Lasst euch beraten, entweder bei Diakonie/Caritas oder Sozialdiensten. Die können euch sagen, was ihr wie regeln müsst, damit es rechtlich wasserdicht ist (wann zum Anwalt zum Beispiel notwendig ist).

Ganz wichtig: Redet miteinander. Wir hatten keinerlei schriftliche Abmachungen, aber ich wusste, was mein Mann will und was nicht. Und er konnte das kurz vor seinem Tod noch selbst bestätigen. Das hat mir viel Schmerz erspart (zumindest einen Teil davon).

Und ansonsten: Sei berufstätig. Ich muss mir Gott sei Dank keine Gedanken um Geld machen, weil ich einen gut bezahlten Job habe. Bei all der Scheiße entspannt das sehr.

Wegen des Erbens: Anwalt fragen.

Alles Gute und ein langes Leben für euch.
nudelsuppn

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Es erbt dein Mann und dein Kind zu festgelegten Prozenten, wenn ihr nichts anderes festgelegt.
Wir vertrauen uns, unser Konto würde keiner leerräumen. Wobei mein Mann die Kontodaten erst mal heraus kriegen müsste, läuft aktuell alles über meinen Daumenabdruck.

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Passt zwar nicht hierher aber ich muss trotzdem mal Fragen.

<<<läuft aktuell alles über meinen Daumenabdruck.<<<< Das habe ich beim Handy schon oft gehört.

Wie ist das wenn man mal ein Pflaster oder dicken Verband am Daumen hat oder so wie ich die sich oft schneidet wenn dann eine Narbe ist . Funktioniert das dann noch?
Kann man da auch einen anderen Finger/Daumen nehmen?

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Normalerweise kann man mehrere Finger "zulassen" - z.B. haben wir dem Handy meines Mannes beigebracht, auch meinen Zeigefinger zu erkennen.

Mein Vater hat Mal mit Chemikalien gearbeitet, die seine Fingerkuppe wohl leicht angegriffen haben. Keine Wunde, keine Schmerzen, aber die Fingerkuppe fühlte sich ungewohnt glatt an (eigentlich sehr angenehm) und der Finger-Sensor beim Handy hatte wochenlang "Wackelkontakt".

LG!

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Meine Tante/Onkel hatten auch getrennte Konten mit gegenseitiger Vollmacht . Sie hatten das Konto meines Onkels als Sparkonto dort gingen alle großen Rechnungen ab und Ihr Konto war für normale Ausgaben.
Als mein Onkel gestorben ist kam meine Tante nicht mehr an sein Konto.Das Konto wurde gesperrt bis alles mit den Erben geklärt war dauerte ungefähr 3 Monate.
Hätten Sie ein gemeinsames Konto gäbe es keine Probleme

Ich rate euch macht gemeinsame Konten daraus.

Auf Grund das meine Tante erstmal nicht ans Geld kam, Sterbeversicherung auch nicht gleich zahlte, der Bestatter aber gleich sein Geld wollte,haben wir seitdem eine gewisse Summe an Bargeld für unsere Kinder zu Hause, da Sie ja auch nicht sofort an die Konten kommen.

Vorgesorgt haben wir nicht weiter in der Richtung. Beerdigungskosten sind da.Wir haben nur gemeinsame Kinder die mal alles erben.Wie sie dann aufteilen ist ihre Sache, bis jetzt ist für alle gleichviel da.

Als die Kinder klein waren haben wir in der Familie gefragt wer die Kinder im Notfall aufnehmen würde wenn uns Eltern gleichzeitig etwas passiert.Für diejenigen haben wir ein Schreiben gemacht. zum Glück kam es nicht so weit.

Wegen deine Erben würde ich sagen Dein Mann und Tochter sind die erben , deine Mutter nicht.

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Hallo,

Alles was mit der Beerdigung zu tun hat, kann von dem Konto bezahlt werden, die Bank braucht nur einen Nachweis darüber.

Gruß chantalele

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Ja das geht? Meine Tante wurde das damals nicht gesagt.Vielleicht war das vor 17 Jahren noch anders.

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Hallo,

Dein Kind und dein Mann würden im Falle deines Ablebens eine Erbengemeinschaft bilden. Da dein Kind minderjährig ist, wird ihm von Gerichts wegen ein Beistand gestellt, der die Rechte des Kindes gegenüber deinem Mann vertritt. Das ist wichtig, damit der Erbanteil des Kindes geschützt wird. Das kann gut sein, kann aber auch zu Problemen führen.

Lasst euch beraten. Das ist unheimlich wichtig. Falls ihr Wohneigentum habt, dann vielleicht sogar auch mal den Steuerberater fragen.

Ich wünsche dir ein langes, gesundes, glückliches Leben.

Viele Grüße,
lilavogel

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Moin,

wir sind alle (ich, mein Mann, mein Ex und dessen Frau) mindestens 30 Std. berufstätig - jeder kann also nach dem Tod des anderen für sich selbst sorgen.

Ich habe zusätzlich eine kleine Lebensversicherung. Da steht derzeit noch Bruder als Begünstigter, da ich nicht möchte, dass mein Ex-Mann das Geld, was meine beiden großen Kinder erben würden, irgendwo verjubelt.

Ich denke, das reicht so als Absicherung.

LG, Nele

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Im Falle deines Todes erben dein Mann und deine Tochter zu einem bestimmten Prozentsatz, je nachdem ob ihr Zugewinngemeinschaft vereinbart habt oder nicht, sofern nichts anderes (testamentarisch) geregelt ist.

Gegenseitige Kontovollmachten sind meines Erachtens immer sinnvoll, denn man verstirbt ja auch nicht immer gleich, sondern kann auch schwer erkranken oder eine körperliche/geistige Behinderung erleiden. Dann wäre es sinnvoll, wenn der Ehepartner die Finanzen regeln und alle finanziellen Verpflichtungen (Behandlungen, Pflegeheim, Beerdigungskosten, etc.) bedienen kann. Ich wundere mich darüber, dass du deinem Partner zutraust, dein Konto im Falle deines Todes "leer zu räumen".

Die Erbengemeinschaft nach deinem Ableben wurde hier bereits angesprochen.

Wenn du die gesetzliche Erbfolge ändern möchtest, wird ein Testament benötigt. Dies würde ich bei einem Rechtsanwalt aufsetzen und verwahren lassen, da es hinsichtlich der Formulierungen zig Fallstricke gibt. Das Gleiche gilt für Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen. Auch diese würde ich an deiner Stelle begleitet durch fachlich geeignete Personen erstellen und anschließend mehreren Leuten zur Kenntnis reichen (Partner und Eltern z.B.).

Weiterhin würde ich finanziell vorsorgen. Überlegt euch, was finanziell passiert, wenn einer von euch beiden stirbt - kann der jeweils verbleibende Part finanziell überleben? Die Lücke würde ich mit einer entsprechenden Lebensversicherung decken (bei kreditfinanziertem Wohneigentum unbedingt!).

Weiterhin würde ich mir nicht nur über den Sterbefall Gedanken machen, sondern auch über Berufsunfähigkeit der Eltern, Unfall, Erkrankung, Behinderung, etc. Es gibt einige Fälle, die sind deutlich schwieriger als der Todefall, weil im Zuge einer Erkrankung / Behinderung auch noch Pflegekosten anfallen können, das Gehalt des Partners aber komplett weg bricht.

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Mein Mann und ich haben innerhalb der Familie besprochen wer sich um unsere Kinder kümmern würde, wenn mit uns etwas passiert. Ich habe es nochmal in mein Testament geschrieben. Ich denke das Jugendamt wird so oder so nochmal die Person überprüfen ob sie geeignet ist, zusätzlich mit meinem Testament und der Erklärung des Familienmitglieds die Kinder dann aufzuziehen, sollte das hoffentlich passen.
LG

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Im Todesfall deines Mannes erbst Du und deine Tochter . Bis sie 18 ist obliegt alles dir, danach kann sie verlangen, dass du sie ausszahlst. Aus diesem Grund würde ich ein Testament machen, in dem ihr euch gegenseitig als Alleinerben einsetzt.

Sterbt ihr beide erbt eure Tochter.