Erbe - Kind aus 1. Ehe

Hi,
ich mache mir so meine Gedanken übers Erben.
Situation ist die, das mein Mann und ich ein gemeinsames Kind haben, er hat auch noch eines aus 1. Ehe. Aus verschiedenen Gründen besteht kein Kontakt. Trotz wiederholter Versuche seitens meines Mannes über die Jahre war dieser auch nie dauerhaft vorhanden. Das besagte Kind aus 1. Ehe ist inzwischen erwachsen und hat auch selbst schon Familie.
Mein Mann und ich haben ein gemeinsames Haus. Alles was dafür nötig war, haben wir uns im Laufe unserer Partnerschaft selbst erarbeitet. Aus 1. Ehe ging mein Mann mit Schulden (die zu 100 % die Ex-Frau zu verantworten hatte); durch die Schulden hatten wir viele Jahre große finanzielle Probleme (bis zur Gehaltspfändung), von der persönlichen psychischen Belastung gar nicht zu reden. Unterhalt für Kind 1 wurde immer gezahlt!
So. Nun kommt der Punkt, der mir Bauchschmerzen macht: Wenn es zum Erbfall käme, würde natürlich auch Kind 1 meines Mannes erben. Vielleicht verständlich, vielleicht auch nicht: ich will unser Eigentum für unser Kind "schützen".
Mein Mann sieht keine Veranlassung, etwas zu tun. Das Haus ist deutlich mehr wert, als noch an Darlehen darauf liegt. Also wenn tatsächlich der Fall eintreten würde, könne man Kind 1 leicht auszahlen.
Auch für ein Berliner Testament o.ä. sieht er keine Veranlassung. Ich finde schon, das man irgendwas regeln müsste!
Was kann man also tun? Testament? Ist ein Berliner Testament immer uneingeschränkt sinnvoll? Kann man das Erbe für Kind 1 auf den Pflichtteil begrenzen ? Wie hoch wäre der? Haus auf Kind 2 überschreiben? Ab welchem Alter ginge das?
Was wären weitere Möglichkeiten?
Ich weiss, das klingt herzlos und ja, auch Kind 1 ist sein Kind aber wie gesagt Kontakt gab es immer nur sporadisch und nie gut (immer wenn Geld benötigt wurde fiel ein, das ja noch ein Vater existiert) und inzwischen auch schon seit mehreren Jahren gar nicht mehr.
Danke euch!

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Ja, es gibt reichlich Möglichkeiten, am besten würde ich darüber aber mal mit einem Anwalt sprechen. Natürliche Erbfolge - wenn Dein Mann als erstes stirbt: Du erhältst von seinen 50% die Hälfte, die Kids jeweils ein Viertel. Danach hast Du dann 75% und die Jungs je 12,5% vom Haus. Stirbst Du dann auch, erhältst Dein Sohn die 75%.

Stirbst Du hingegen zuerst, bekommen Dein Sohn und Dein Mann je 50% Deiner Anteil, d.h. Dein Mann hat dann 75% und Dein Sohn 25%. Stirbt dann Dein Mann, erhalten die Kinder jeweils die Hälfte seiner Anteil, d.h. 37,5% vom gesamten Haus.

Du kannst zunächst einmal im zweiten Fall vorsorgen und Deinen kompletten Anteil an Dein Kind vererben. Dein Mann kann nur für sich entscheiden, wie sein Testament aussehen soll, wenn er denn eines will.

Indem ihr eurem Sohn was schenkt (lasst euch lebenslanges Niessbrauch oder Wohnrecht eintragen) kann es natürlich nicht mehr vererbt werden.

Pflichtteil (also Testament vorhanden, aber das andere Kind findet keine Erwähnung) sind immer die Hälfte des ihm zustehenden Teils. Umgehen kann man das (Vermögen schätzen kostet auch wieder Geld) indem man ihm einen Teil zugesteht, der in etwa dem Pflichtteil entsprechen dürfte.

Ich rate euch dringend zu einer Beratung zu gehen, damit Dein Mann quasi schwarz auf weiss erfährt, dass sonst am Ende sein erstes Kind die Hälfte von eurem Haus haben könnte.

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Das unliebsame Kind wird seinen Vater ganz „normal“ beerben.

Es sei denn, Dein Mann wird aktiv und enterbt das unliebsame Kind, so dass es nur noch den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteilsanspruch geltend machen kann (Pflichtteil ist nur Hälfte des gesetzlichen Erbteils).

Der gesetzliche Standard bei Verheirateten, in Zugewinngemeinschaft lebend, mit 2 Kindern, ohne Besonderheiten und ohne Testament wäre:

Erbmasse:
1/4 für Ehegatten als Erbe
1/4 für Ehegatten als pauschaler Zugewinnausgleich („Scheidung durch Tod“)
= 1/2 insgesamt für Ehegatten

1/4 für Kind 1 als Erbe
1/4 für Kind 2 als Erbe
(Kinder erben zu gleichen Teilen)

Pflichtteil wäre also Hälfte vom 1/4 = macht 1/8 Anteil als Pflichtteil, wobei als Pflichtteil nur der Auszahlung des Geldwertes verlangt werden kann, aber nicht die hinterlassenen Vermögensgegenstände selbst beansprucht werden können.

Wenn Ihr 50:50 Eigentümer des Hauses seid, dann fällt nur „halbes Haus“ in die Erbmasse, die es zu verteilen gilt.

1/8 des „halben Hauses“ werdet ihr als Pflichtteil leisten müssen und 1/8 der sonstigen Erbmasse in Geld umwandeln und zahlen müssen.

Wenn Dein Mann nicht aktiv wird, bleibt es bei gesetzlichen Erbteil von einem 1/4 und vor allem kann das Kind dann viel blockieren und mitbestimmen, da es als gesetzlicher Erbe eine viel größere Mitsprache und stärkere Stellung hat als bloßer Pflichtteilsempfänger (Geldempfänger).

Durch komplette Enterbung, oder testamentarische Zuweisung des kleinstmöglichen Erbes, lebzeitige Schenkungen an gemeinsames Kind (mind. 10 Jahre vor dem Tod ), Vorab-Vermächtnisse, etc. könnte Dein Mann schon sehr darauf einwirken, ob es 1/4 oder 1/8 der Erbmasse wird. Er muss es nur wollen.

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Ansonsten schließe ich mich der Vorrednerin Caro782 an.

Wenn Du zuerst versterben solltest, geht von Deiner Haushälfte zunächst etwas auf das gemeinsame Kind und den Ehemann über. Ehemann‘s Anteil wächst.

Wenn Dein Ehemann NACH Dir versterben sollte, wird seine Erbmasse und somit der zu verteilende Kuchen größer sein. Und daran partizipiert das unliebsame Kind!

Konsequenterweise würde ich das auf gar keinen Fall wollen, dass das Stiefkind an „meiner Haushälfte“ irgendwie indirekt partizipieren kann.

Hier würde ich mich aus eigenem Interesse schon beraten lassen, damit mein Erbe hauptsächlich an mein eigenes Kind geht.

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Hi,

Du kannst Dein Vermögen so absichern, dass dein Mann es nur an Euer gemeinsames Kind weiter "vererben".

Und Dein Mann kann mit seinem Vermögen zum Glück tun, was er will. "Mein Mann sieht keine Veranlassung, etwas zu tun." Das ist sein gutes Recht und mag viele Gründe haben. Und sei es nur, weil er ein schlechtes Gewissen hat, den Kontakt vermisst und/ oder bereut, wie die Jahre das Verhältnis zu seinem Kind geprägt haben. Ich finde nicht, dass Du ein Recht hast, ihm da herein zu reden.

Liebe Grüße
die Landmaus

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Hallo,

tja das liebe Geld... du schreibst jetzt nichts zu den näheren Umständen weshalb kein Kontakt seitens des Sohnes gewünscht ist. Ich sehe es aber in 99,9% der Fälle so, dass die Kinder nichts dafür können, wenn die Eltern sich scheiden lassen und sicherlich hat er schwere Zeiten durchmachen müssen. Auch muss man deinem Mann nicht zu Unterhaltszahlungen applaudieren, die er pflichtgemäß geleistet hat. Dafür dass der Sohn auf der Welt ist und für die Rechtslage kann er am wenigsten.
Dein Mann hat einfach seine Verantwortung wahrgenommen. Auch kann der Sohn nichts für die Schulden seiner Mutter, diensich wiederum auf euer Leben ausgewirkt haben.

Nun meine Frage: warum gönnst du ihm seinen Anteil nicht?! Ist er ein schlechter Mensch, weißt du das?

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Ich kann auch nicht schreiben, wieso kein Kontakt seitens des Sohnes gewünscht ist, denn er hat es uns nie gesagt. Im Gegenteil wenn mal Kontakt da war, tat er so als würde er sich freuen und versprach, in Kontakt zu bleiben.
Dann zog er um, bekam eine neue Telefonnummer, war für uns nicht mehr erreichbar. Das passierte mehrfach.
Ein schlechter Mensch -nein, das definiere ich anders.
Ein Lügner und auch Betrüger, ja, das schon.
Nicht gönnen - jein. Ich gehe vom schlechtesten Fall aus: mein Mann stirbt vor mir und ich stehe da und muss das mit dem Erbe regeln. Dann legt Kind 1 mir ggf Steine in den Weg. Ich möchte so gut wie möglich vorsorgen, damit er eben dies im geringsten Maße tun kann.

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Hi,

ihr habt die Situation wie meine Großeltern hatten:

Kind 1 (Sohn) aus erster Ehe meines Opas ohne Kontakt - wurde von der Mutter abgelehnt und nach dem 18. Geburtstag auch vom Sohn.
Kind 2 (meine Mutter) aus seiner 2. Ehe mit meiner Oma

Bezahltes Haus, großes 2. Grundstück, und andere Vermögenswerte vorhanden

Auch meine Großeltern wollten nicht, dass der Sohn etwas erbt bzw. was über den Pflichtteil hinausgeht.

Mein Opa überschrieb seine Haushälfte und alle weiteren Vermögenswerte (soweit überschreibbar) an meine Oma. Nach 10 Jahren wäre der Sohn komplett leer ausgegangen. Leider verstarb mein Opa vor Ablauf dieser 10 Jahre und hat somit zu spät "vorgesorgt" (wobei das Haus damals gerade erst 18 Jahre alt war). Es war aber auch per Testament geregelt, dass der Sohn nur den gesetzlichen Erbteil erhält, sollte mein Opa vor Ablauf der 10 Jahre sterben und meine Mutter entsprechend den Rest.

Haus und Grundstück wurden von einem Gutachter für den Erbfall geschätzt und davon 1/8 berechnet. Von anderen Vermögenswerten gab es ebenfalls 1/8.

Geerbt haben meine Oma, meine Mutter und der Sohn von meinem Opa wie folgt:
1/2 meine Oma
7/8 meine Mutter
1/8 der Sohn

Dafür, dass er nie Kontakt wollte, hat er eine schöne Erbschaft im hohen 5stelligen Bereich gemacht.

Glücklicherweise brauchte meine Oma dafür trotzdem keine Schulden machen, weil genügend Barvermögen vorhanden war (meine Mutter ließ sich natürlich nichts auszahlen).

Deshalb auch mein Rat:
Wenn ihr beide möchtet, dass das Kind aus erste Ehe nur den gesetzlichen Erbteil oder ggfs. gar nichts bekommt, dann sorgt gemeinsam vor. Und zwar "jetzt" und nicht erst in 20/30 Jahren.

Gruß
Kim

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Eine ähnliche Situation hatten wir hier auch: Meine Großeltern haben drei Kinder, einer davon ist mein Vater, die anderen beiden haben vor vielen Jahren den Kontakt abgebrochen (nicht nur das, da gab es noch viel mehr "unschöne" Maßnahmen dazu, sag ich jetzt mal so). Mein Vater ist der einzige, der sich um seine Eltern kümmert, hinfährt (ist auch nciht um die Ecke, sondern 350 km entfernt), renoviert, bei Behörden hilft etc.

Meine Großeltern haben vor einiger Zeit ihr Haus schon auf ihn überschrieben, damit sie noch die 10-Jahres-Frist einhalten können. Wäre vielleicht für Euch auch eine Lösung. Nun wird uns vermutlich jedoch genau das zum Verhängnis, was hier jemand anderes schrieb: Die Großeltern haben ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen - somit ist die Schenkung rechtlich noch nicht "vollständig vollzogen", weil noch ein geltender Anspruch an das Haus besteht, und die 10 Jahre haben noch gar nicht angefangen zu zählen. Da aber mein inzwischen verwitweter Opa ausgezogen ist vor 6 Jahren, hat er zumindest zu diesem Zeitpunkt dann freiwillig auf sein Wohnrecht verzichtet. Das heißt, wir sind jetzt seit der schlussendlich rechtsgültigen Schenkung erst bei 6 statt der eigentlich 18 Jahre.

Da solltet ihr auf jeden Fall aufpassen!

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Sorry, aber Dein Mann scheint das Thema anders zu sehen als Du, sonst würde er Deine Pläne sicher unterstützen.

Meiner Ansicht nach ist das Unterfangen ziemlich schäbig. Du listest hier Argumente auf, die das Kind überhaupt nicht zu vertreten hatte (Schulden durch die Mutter) und solange der Sohn tatsächlich ein Kind war, war im Grunde zu 100% Dein Mann verpflichtet, sich zu kümmern und Kontakt herzustellen, nicht das Kind.

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Schäbig?
Ich will das bestmögliche für mein Kind wie wohl jede Mutter.
Sollte mein Mann morgen vom Blitz getroffen werden stehe ich da mit Kleinkind, Haus mit Kredit und auch noch einem "Stiefsohn" der Erfahrungsgemäß eher die Hand aufhält als zu fragen ob er helfen kann.
Da sorge ich lieber vor soweit es geht. Schäbig kann ich das nicht finden.
Im besten Fall werden sowohl mein Mann als auch ich steinalt - dann juckt es mich auch nicht mehr!

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Hallo,
im Grunde bist du es, die euer gemeinsames Kind am wirksamsten schützen kann. Zu einem Berliner Testament kann man niemanden zwingen.
Schreib einfach ein eigenes Testament und setze eure gemeinsamen Kinder als Alleinerben des Hauses ein. Damit setzt du deinen Mann auf den Pflichtteil und falls du zuerst stirbst, hast du schon einmal einen guten Prozentsatz deinen Kindern erhalten.

Wenn dein Mann sich so weigert ein Berliner Testament aufzusetzen...meinst du nicht, er WILL vielleicht seinem 1. Kind auch etwas vererben? Ich würde eher mit meinem Mann reden und versuchen eine Einigung dahingehend zu finden, dass das andere Kind eben ausgezahlt wird. Es wird sicher unangenehm, wenn das Kind dann in sein Eigentum einziehen will oder von euch Miete verlangt.