Recht am Kind

Hallo,

ich weiß nicht so recht wie ich die Problematik formulieren soll.
Es ist so, mein Mann und ich sind seit einem Jahr verheiratet und haben eine 4 Monate alte Tochter. Seit unserer Hochzeit ist der Kontakt zu seiner Familie immer schlechter geworden. Nun sind wir komplett zerstritten und es lässt sich nicht lösen. Seine Mutter und Oma sind wirklich entweder blöd oder psychisch krank. Der Rest findet das Verhalten auch unter aller Würde, traut sich aber nicht aus der eigenen Haut. Nun gut, können wir auch mit leben.

Jetzt meine eigentliche Frage. Was passiert mit unserer Tochter, sollte der Fall eintreten, dass uns als Eltern was passiert?
Können wir es im Vorfeld klären, quasi wie ein Testament, dass meine Eltern die Rechte an unserem Kind haben? Es zerreißt mir das Herz daran zu denken, dass die andere Familie das Kind bekommen könnte.

Man hofft nicht, dass der Fall eintritt, aber mir ist nicht wohl dabei...

Liebe Grüße!

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Ihr könnt eine Sorgerechtsverfügung hinterlegen.

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Hallo,

ihr könnt als Eltern eine Sorgerechtsverfügung einen Vormund bestimmen. Lasst aber euch beraten, setzt euch mit den Menschen zusammen, welcher im schlimmsten Fall, der hoffentlich nie eintritt, sich um euer Kind kümmern soll. Ihr könnt auch bestimmte Menschen vom Sorgerecht ausschließen.

LG
Katty

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Eine gute Freundin von mir war damit jüngst beim Notar. Das geht.

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Ihr könnt eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen, im Fall der Fälle entscheidet aber immer das Familiengericht, zu wem die Kinder dann kommen. Sollten deine Eltern dann z.B. zu alt sein oder aufgrund andere Dinge nicht geeignet sein, wird es jemand anderes. LG

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Auch wenn man hofft, dass es NIEMALS notwendig wird, wir haben auch so eine Verfügung für die Kinder. Notariell beglaubigt!

Festlegen zu wem die Kinder kommen, kann man nicht. Da sich die Umstände der gewünschten Person/en ja jederzeit ändern können. Jedoch kann man einen Vormund benennen, d.h.: man hat in diese Person 100%iges Vertrauen, dass er/sie im Sinne der Eltern handelt, weiß was diese sich wünschen würde und natürlich sieht was das Beste für die Kinder ist!
Diese Person kann sich selbst zur Aufnahme bereit erklären oder eben (nach Absprache) eine andere „Vorschlagen“. Schlussendlich entscheidet das Familiengericht ob das geht und die Umstände der Person/Familie passen. Ein Vormund wird normal aber vom Gericht als „positiv“ angesehen und als Hilfe.

Und ja, man kann auch Personen ausschließen! Da kann auch das Gericht wohl absolut nicht dagegen machen oder sich darüber hinwegsetzen.

Wichtig ist übrigens auch einen Vormund für finanzielles zu benennen. Der dann ggf. Sparkonten u.ä. für die Kinder verwaltet bis sie 18 sind.

Die Verfügung kann natürlich auch jederzeit geändert werden. Und als Ehepaar muss man sich einig sein! Unverheiratet darf tatsächlich jeder seine eigene verfassen.