Gemeinsames Sorgerecht - Pflichten vom Vater

Mein Ex-Mann und ich haben gemeinsames Sorgerecht. Unsere Tochter lebt bei mir und ist immer von Samstag Mittag bis Montag früh bei ihrem Vater. Hat er am Wochenende was vor ist das nie ein Problem dann holt er sie meistens erst Sonntag und bringt sie dann Montag früh in die Schule. Ich arbeite Vollzeit im Schichtdienst und kann die Schichten nicht wechseln. Mein Partner bringt sie Di-Fr in die Schule und holt sie ab und muss dafür Montags früher anfangen um seine Stunden reinzuarbeiten die ihm an den anderen Tagen fehlen.
Nun sagt mir der Vater Freitags dass er sie am Montag nicht in die Schule bringen kann da er früher arbeiten muss. Ist jetzt kein Problem weil ich am Montag frei habe. Heute (So) sagt er dann dass es nächste Woche das selbe ist worauf ich ihm sagte dass ich da Frühschicht habe und sie nicht in die Schule bringen kann und mein Partner auch nicht. Seine Meinung ist nun dass es meine Aufgabe ist da sie ihren Wohnsitz bei mir hat. Ich kann aber nicht einspringen da ich selber arbeite und sie immer Montag früh bei ihm ist. Er sagt klipp und klar dass es meine Pflicht ist mich darum zu kümmern und er nur verpflichtet ist zu zahlen. Alles andere macht er von sich aus muss es aber nicht. Wie ist das rechtlich geregelt? Ich würde gerne eure Meinungen und Erfahrungen hören und einen Rat was ich machen soll da ich nicht einfach Montags einspringen kann wenn ich arbeiten muss. Danke

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Oh Gott..

Es ist nur seine Pflicht zu zahlen ?? Alles andere macht er von sich aus.
Na so ein liebenden, aufopfernden Vater wünscht man sich doch...

Mal unabhängig davon ob er "muss" Er wird es nicht machen.
Also denke ich wirst Du Dir auf kurz oder lang überlegen müssen wie Du diese Dinge regelst ohne Dir seinen Gulasch anhören zu müssen.
Diese "ich bin Dir überlegen und mache was ich will!" Spielchen solltest du nicht mitspielen. Sei Dir dafür zu schade!

Bekommt das Kind je mit wie er so zu seinen Vaterpflichten steht, wird es eh eine Frage der Zeit sein wie lang sie da noch hin möchte. Sie ist ja schon Schulkind. Wird also nicht jünger und kriegt immer mehr mit und macht sich auch immer mehr ihr eigenes Bild.

Wie weit ist denn der Schulweg? Warum ist sie überhaupt darauf angewiesen gebracht zu werden?
Gibts nicht die Möglichkeit mit Fahrrad,Bus oder Bahn zu fahren?

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Pauschal kann man glaube ich jetzt nicht sagen.
Im Endeffekt hat der Vater recht. Seine Pflicht ist zu zahlen. Zudem hat er Umgangsrecht, aber keine Pflicht.
Ich denke, es ist anders, wenn die Umgangstage gerichtlich festgelegt sind.
Es ist da auch unerheblich ob ihr gemeinsames Sorgerecht hat habt oder nicht.

Heißt nicht, dass ich sowas nicht auch ätzend finde, dass der Vater die Hände hebt und sein Problem zu deinem macht.

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Dein Mann hat recht, ist nicht schön, aber ist so.

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Dein Mann hat leider Recht, muss ich aus Erfahrung sagen.
Das Familiengericht hat mir damals gesagt:
Der Vater hat Rechte,
Die Mutter Pflichten.
Ausnahme: er muss zahlen.

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Dein Ex hat Recht.
Seine Pflicht ist zu zahlen - dafür wird „zahlst“ du deinen Unterhalt im Rahmen von Betreuung und Erziehung. Wie du das managst, ist dein persönliches Problem.
Er hat das RECHT, aber keineswegs die Pflicht zum Umgang. Du kannst keine Forderungen stellen.

Ausnahme wäre das Wechselmodell.

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Dann müsste ich ihn ja auch nicht bei allem Fragen was das Kind anbelangt. Er hat genauso Sorgerecht wie ich und Aufenthaltsvestimmungsrecht. Sie hat nur ihren Wohnsitz bei mir. Alles andere ist geteilt

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Du kannst vom Unterhalt z.B. einen Babysitter bezahlen, der sie Montag morgen zur Schule bringt.

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Wie alt ist deine Tochter? Kann sie den Schulweg nicht alleine gehen? Oder mit dem Bus. Wenn du Frühschicht hast, dann hörst du vermutlich um 14 Uhr auf, oder? Dann wäre sie über Mittag nicht lange alleine daheim.
Ich würde zusehen, dass ihr auch ohne Vater alles geregelt bekommt. Gibt's keine Nachbarin, Freundin oder Großeltern, die euch unterstützen können? Im Prinzip geht's ja nur um einen Tag.
Ein anderer Vorschlag wäre, dass dein Partner sie morgens bringt und sie mittags alleine den Nachhauseweg geht. Es klingt so als wäre er recht flexibel was die Arbeitszeiten betrifft.

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Wir wohnen in einem Dorf und die Schule ist weiter weg. Erst in der Weiterführenden Schule kann sie mit dem Bus fahren. Der Arbeitgeber von meinem Partner kam ihm da schon sehr entgegen mit der Arbeitzeit mit der Bedingung dass er Montags früher kommt. Großeltern und Freunde wohnen weiter weg und müssen selbst arbeiten da kann leider keiner einspringen. Mittags gibts da nie Probleme nur morgens. Und wenn man rechtzeitig Bescheid weiß geht es auch aber es kommt meistens im letzten Moment dass er mir die Info gibt und dann wird es richtig schwer ne Lösung zu finden.

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Wie macht ihr das dann, wenn er sie nicht zur Schule bringt?

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Dein Mann hat Recht und zwingen kannst du ihn nicht.er könnte auch 100 km weit weg ziehen und dann wäre nix mit Bringen zur Schule. Ungerecht, aber wahr. Das Gesetz untersagt ihm das nicht.

Ich wundere mich, dass du keinen Plan B hast. Er könnte mal krank sein, im KH oder beruflich auswärts unterwegs. Wie funktioniert das dann? Ein "es ist aber deine Pflicht" (wenn es so wäre) würde ja auch nicht weiterhelfen. In dem Fall müsste ER jemanden bemühen, der die Bring- und Holdienste übernimmt. Wieso kannst du das nicht?

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Wahnsinn das ein Vater dahingehend Vorrechte hat oder nicht ? Ist die Arbeit der Mutter weniger wichtig als seine ? Was ist wenn sie den Job verliert ?

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Stimmt. Gerecht ist das nicht. Die Mutter mit Kind kann nicht einfach wahllos umziehen. Hier kann der Vater ein Veto einlegen, wenn der Umgang damit erschwert oder verhindert wird. Der Vater kann machen, was er will.

Was soll sein, wenn die Mutter arbeitslos wird? Dann hat sie das Kinderbetreuungsproblem erstmal nicht. Sie bekommt AlG und muss sich einen neuen Job suchen. So wie andere Menschen auch.

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Naja, der Vater hat das Kind jedes Wochennede?
Das ist eh schon mega viel heutzutage under zahlt den normalen Unterhalt oder kann er was zurück behalten, weil das Kind so oft bei ihm ist?

Im Endeffekt kannst du froh sein, daser sie so oft übernimmt und ja, du solletst einen Plan B für so etwas haben.
Wenn es nicht oft passiert, dann musst du halt einen Tag /Schicht, etc. frei nehmen.

lg
lisa

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So was zu hören macht mich echt traurig. Man entscheidet sich gemeinsam für ein Kind und nur die Frau hat Pflichten. Man soll froh sein, dass der Mann sein Kind überhaupt nimmt? Ich geb mein Kind nicht gerne her und tu das nur für Sie und bin nicht froh wenn er sie überhaupt nimmt. Ich hätte auch gerne mein Kind jedes Wochenende und geb sie sehr ungern her. Aber es ist ihr Vater und sie will hin also ok.
Ich weiß nicht wie dein Arbeitgeber das sieht aber ich kann nicht einfach so immer wieder frei nehmen nur weil der Vater im letzten Moment sagt er kann sie nicht bringen. Würde er ja auch nicht machen. Und ich geb mir meine Urlaubstage gerne auf um mit meinem Kind in den Urlaub zu gehen und nicht für den Vater immer wieder einzuspringen. Wenn er sie immer bis Sonntag nehmen würde könnte man es regeln aber so kurzfristig geht das nicht immer. Wir wohnen in einem Dorf und sie muss zur Schule gefahren werden. Ist nicht so einfach.

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Es hat nicht nur die Frau Pflichten, würde euer Kind bei ihm wohnen, wäre es andersherum. Also immer der, bei dem das Kind überwiegend lebt, ist auch der, der für die Betreuung zuständig ist, der andere für den Unterhalt. Ihr könntet das Wechselmodell wählen, dann ist es anders und dann wieder neu organisieren.

Nicht, dass ich es toll fände, dass er, so wie du es schreibst, dich so kurzfristig hängen lässt, aber rechtlich kannst du ihm nichts. So, wie es jetzt ist, muss er nicht mal in den Ferien betreuen, er kann, aber er muss nicht.

Also, überlegt euch, ob das Wechselmodell ginge, du bekommst dann aber möglicherweise auch keinen Unterhalt mehr, je nachdem, wieviel du verdienst. Verdient einer mehr, muss man eine Differenz zahlen, haben wir aber so nicht gemacht.

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