Können sie meinen Bruder zurückschicken?

Hallo!
Ich zerbreche mir seit ein paar Tagen den Kopf und würde gern einmal eure Meinung dazu hören...

Und zwar geht es um meinen Bruder. Zu ihm, er ist 19 und wird Ende Juli 2019 zwanzig Jahre alt. Er ist unhygienisch (dauerhaft fettige, zerfilzte Haare, duscht nicht, putzt keine Zähne, meine Eltern sind mit ihrem Latein am Ende, bis er 18 war konnten sie ja noch versuchen ihn zu „zwingen“, seit dem geht gar nichts mehr), hat keinen Abschluss, bemüht sich nicht ansatzweise um eine Ausbildung, die, die mein Vater ihm besorgt hat schwänzt er nun regelmäßig wie damals die Schule und sein Zimmer sieht aus wie eine Müllhalde. Das klingt jetzt hart, ist aber so.

Früher hat er bei mir und meiner Mutter gelebt (bis er ungefähr 16 war), da hat er uns regelmäßig beklaut, wie bereits erwähnt die Schule geschwänzt und sich schon nicht um Hygiene gekümmert, egal ob körperlich oder in seinem Zimmer - das hat meine Mutter dann regelmäßig entmüllt, es sah nach drei Tagen schlimmer aus als vorher und durch den entstandenen Schimmel wurde das Asthma meiner Mutter schlimmer. Sie hat Depressionen und Schlafstörungen davongetragen, war jeden Tag fertig - zu meinem Vater hat sie ihn schließlich gebracht, als er mir gegenüber Gewalt anwendete.

Bei meinem Vater wurde es dann eine Zeit lang besser, mittlerweile ist aber alles beim Alten und er schwänzt wie gesagt die für ihn besorgte Ausbildung und kümmert sich auch sonst um nichts. Als ich nun letztes Wochenende dort verbracht habe konnte ich mithören, dass die neue Frau meines Vaters ihn gern wieder ins Auto und zu uns bringen möchte, weil meine Mutter momentan arbeitslos ist und mein Bruder das ja anscheinend auch möchte, da können die ja zusammenleben. Zwischen meinem Bruder, der einfach nur faul ist und meiner Mutter, die aus therapeutischer Behandlung und einem verletzten Handgelenk heraus momentan nicht arbeitet und NICHT nur weil sie nicht wollen würde, liegen meiner Meinung nach Welten! Die Frau meines Vaters hält sich nur unbegründet für etwas besseres, dabei kennt sie die Gründe meiner Mutter nicht und trinkt selbst jeden Abend Alkohol. Mein Vater meinte dann zwar, das könne sie nicht tun, aber ich glaube sie wird versuchen ihr Vorhaben bei ihm durchzusetzen.

Ich habe jetzt panische Angst, ich möchte ihn einfach nicht wieder bei uns haben! Ich habe Angst dass er wieder gewalttätig wird und meiner Mutter wird es dadurch auch wieder noch schlechter gehen! Und als er bei uns wohnte waren auch meine Noten bedeutend schlechter als jetzt, da die Situation mich so fertig machte, das möchte ich auch nicht noch einmal...

Kann meine Stiefmutter ihn denn einfach bei uns absetzen? Oder könnte ich meinem Vater vielleicht von meinen Sorgen erzählen und ihm vorschlagen mein Bruder in betreutes Wohnen oder ähnliches zu schicken? Soweit ich weiß ginge das ja, da ja auch die Unterhaltspflicht verfällt, wenn er sich so gar nicht um seine Ausbildung kümmert, oder?

Entschuldigt den langen Text, ich hoffe mir kann jemand helfen.

Ganz liebe Grüße!

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In betreutes Wohnen 'schicken' ist nicht machbar. Dafür müsste er einen Antrag beim Judlgendamt stellen, er ist volljährig. Deine Mutter und dein Bruder werden wohl eine Bedarfsgemeinschaft wegen dem ALG 2 sein, oder? Er konnte unter 25 Jahren nur in einer eigenen Wohnung wohnen, wenn vom Jugendamt und Jobcenter bestätigt ist, dass ein gemeinsamer Haushalt zwischen Mama/Papa und Bruder nicht gut ist. Ist deine Papa berufstätig? Wie alt bist du? Sollte er wieder dir gegenüber gewalttätig werden: rufe die Polizei!
Einen Termin bei einer Beratungsstelle ist auch ein guter Schritt. Was es bei euch für örtliche Hilfsangebote gibt, erfahrt ihr dort.
Ansonsten gibt es in beruflicher Hinsicht bestimmt Unterstützung für deinen Bruder seitens der Agentur für Arbeit, sollte er das wollen.
Alles Gute euch!

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Danke dir erstmal!

Meine Mutter und mein Bruder sind noch keine Bedarfsgemeinschaft, da er ja bisher nicht bei uns wohnt. Die Hilfe vom Arbeitsamt würde er wahrscheinlich nicht in Anspruch nehmen, da es ja nicht am Ausbildungsplatz fehlt, er geht schlichtweg nicht hin, da er lieber am Handy hängt und sonst nichts tut, er versteckt sich auch oft, damit mein Vater nicht merkt dass er nicht hingegangen ist...

Wäre meine Mutter denn verpflichtet ihn mit 19 Jahren wieder aufzunehmen, sollte die Frau meines Vaters ihn tatsächlich vor unsere Tür setzen? Und ja mein Vater ist berufstätig.

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Bei wem ist Dein Bruder denn gemeldet? Dort ist ja dann sein offizieller Wohnort und dort kann man ihn nicht einfach so vor die Tür setzen. Dein Vater ist zwar bestimmt nicht verpflichtet, die Faulheit seines Sohnes zu finanzieren und das Nichtbemühen hinnehmen zu müssen, er darf ihn aber nicht ohne Vorwarnung obdachlos machen. Und wenn Dein Bruder nicht bei der Mutter gemeldet ist, muss sie u.U. zwar Unterhalt zahlen, aber ihn nicht zwangsläufig wieder aufnehmen.

Wendet euch doch am Montag mal an eine Beratungsstelle. Vielleicht ist es hier hilfreich, wenn Mutter und Vater sich gemeinsam informieren, was sie überhaupt unternehmen dürfen. Denn ich glaube, wenn sich der Sohn gar nicht bemüht, könnten sie ihn spätestens mit dem Familiengericht auffordern, sich eine eigene Wohnung zu suchen und ihm da auch eine Frist setzen.

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Hallo,
Niemand kann deine Mutter zwingen mit deinem Bruder eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden. Sie ist nicht verpflichtet die Tür zu öffnen. Sie ist berechtigt ihn notfalls raus zu schmeißen auch mit Hilfe der Polizei.

Dein Bruder ist unter 21 damit ist er ein Heranwachsener und das Jugendamt ist sehr wohl zuständig zu helfen.

Wer sich nicht bemüht seinen Unterhalt selber zu bestreiten, hat kein Anrecht auf elterliche Unterstützung.
Mit 18 endet die elterliche Sorge und damit auch die Pflichten.
Dein Vater sollte zum Anwalt gehen und sich eine gerichtliche Zustimmung zum vor die Tür setzen holen.
Dein Bruder ist vermutlich in der Wohnung deines Vaters gemeldet und darf daher nicht einfach vor die Tür gesetztwerden.

Gruß Sol

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Ganz genau.

Wobei ich als Vater ihn beim Amt abmelden würde und ihn auch vor die Tür setzen würde. Selbst wenn er sich einklagen würde, dauert das Zeit, er würde sich erst mal einen Kopf machen müssen, wo er hin geht und erfährt eine Konsequenz. Da hätte ich Mut zum Risiko.

LG

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Rausschmeißen. Von beiden Seiten. Niemand ist verpflichtet, ihn aufzunehmen und ihn dabei zu unterstützen sich durchs Leben zu zecken.

Konsequent sein. Schlüssel weg nehmen, Tür auf, Typ raus, Tür zu.

LG

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Danke euch allen!
Ich bin sehr beruhigt, dass meine Mutter ihn im Ernstfall nicht wieder aufnehmen muss!
Meinem Vater werde ich tatsächlich mal raten sich genau darüber zu informieren welche Möglichkeiten er hat meinen Bruder aus dem Haus zu kriegen (das klingt so fies, mein Vater liebt uns Kinder wirklich aber sein Verhalten ist nicht mehr tragbar!), denn ich denke beide, mein Vater und meine Mutter sind der Meinung, einer von ihnen MÜSSTE ihn aufnehmen, aber dem ist ja anscheinend nicht so.

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Ich meine auch mal gelesen zu haben das man teilweise trotzdem Unterhalten zahlen müsste und übers Amt nicht einfach was beantragt werden kann wenn der Bube alleine wohnen will oder muss. Außer es gibt Gründe die, wie in eurem Fall, verhindern das er wieder aufgenommen wird. :Ich würde mir hier vielleicht Infos beim Arbeitsamt holen um auf der sicheren Seite zu sein. Aber ich würde ich den Jungen auch nicht wieder aufnehmen wenn ich ehrlich bin.
War er eigentlich schon immer so? Also wie war er als Kleinkind und später?
Ela