Landeserziehungsgeld

Ich erkläre kurz mein Anliegen
Vllt kann mir jemand helfen

2016 alleine Lebend und eigenes Geld verdient - Steuerklasse 1
Oktober 2016 kam mein Sohn

2018 Landeserziehungsgeld für den Zeitraum Mai - September beantragt (davor Erziehungsgeld + und sollte das Oktober 18 soll das Familiengeld laufen)

Es kam bis dato kam noch kein Bescheid weil das Amt nun den Lohnsteuerbescheid meines jetzigen Ehemannes möchte von 2016.
Er ist nicht der Vater und wir waren 2016 noch nicht zusammen. (Haben Dieses Jahr im Juli geheiratet)

Ist das Rechtens?

1

ZB Art. 6 Bayer. Landeserziehungsgeldgesetz:

(2) Für die Berechnung des Landeserziehungsgeldes ist das Einkommen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes (...) maßgebend.

(3) 1Zu berücksichtigen ist das Einkommen der berechtigten Person und ihres Ehegatten oder Lebenspartners, soweit sie nicht dauernd getrennt leben. (...)

Also: ja.

LG

2

Aber er hatte zu dem Zeitpunkt nichts mit mir / uns zutun und ist auch nicht der Vater...

3

Das verlangt der Gesetzestext auch nicht. So wie ich das verstehe, geht es einfach um das Haushaltseinkommen der zusammenlebenden Familie.

LG

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