Mutter verweigert alles

Hallo ihr lieben, es geht um meinen Bruder.... Er ist sehr verzweifelt
Seine ex Freundin hat im 5. Monat mit ihm schluss gemacht, sie wohnt eine Stunde von uns entfernt und hat jetzt schnell vor der Geburt des Babys geheiratet nun ist es ja so das damit ihr Ehemann der Vater vorm gesetz ist!
Was heißt das denn jetzt für meinen Bruder?
Können wir trotzdem Rechte bekommen damit wir das Kind sehen können oder kann er eine Vaterschaftsanerkennung machen?
Im Internet bin ich nicht wirklich schlau geworden!
Wie ist das dann eigentlich wenn sie Kontakt zustimmen sollte, kann mein Bruder trotzdem mit entscheiden also gemeinsames Sorgerecht beantragen oder Umgangs recht?
Ich hoffe einer von euch kann uns helfen denn mein Bruder ist wirklich verzweifelt weil er weiß das ihr Ehemann niemals die Vaterschaft anfechten würde da er ja vor der Hochzeit wusste dass es nicht von ihm ist!
Die beiden haben bereits drei gemeinsame Kinder und jetzt befürchten wir das durch diese Tatsache das neue Kind das nicht vom Mann ist trotzdem als solches gezählt wird!
Vielen Dank schonmal im voraus
Lg

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Hallo.

Dein Bruder soll sich anwaltlich beraten lassen ...

... nur fürchte ich, dass er keine Chance hat.

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§ 1600 BGB Anfechtungsberechtigte

(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:

1. der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht (Bemerkung von mir: also ehelicher Vater oder Vater, der die Vaterschaft anerkannt hat),

2. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,

3. die Mutter,

4. das Kind und

5. die zuständige Behörde (anfechtungsberechtigte Behörde) in den Fällen des § 1592 Nr. 2.

(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.
(...)
>>> Und dieser Absatz ist entscheidend ... durch die Ehe besteht eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem Ehemann und Dein Bruder ist dadurch NICHT anfechtungsberechtigt.

Alles weitere ergibt sich von selbst ... Dein Bruder ist auf das Wohlwollen der Kindsmutter angewiesen, wenn es um Kontakt/Umgang geht. Das Sorgerecht kann er komplett vergessen. Das liegt beim ehelichen Vater.

LG

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Danke für deine Antwort das hat mir bisschen weiter z, ist schon eine ganz schön komplizierte Angelegenheit aber im klartext heißt das jetzt das er absolut keine Chancen hat wenn die Mutter sich quer stellt.... Ich dachte die gesetzte hätten sich irgendwie etwas geändert weil ich das mal gehört hatte das der leibliche Vater trotzdem ein recht auf Umgang hat... Ach man

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Ne, da hast sich nichts geändert ... vor dem Gesetz ist Dein Bruder (leider) gar nicht existent.

LG

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Wie sieht es denn mit der Eintragung in der Geburtsurkunde aus?
Muß da nicht der leibliche Vater eingetragen werden? Ich glaube schon.

Ich würde mal beim Jugendamt nachfragen.

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>>> Muß da nicht der leibliche Vater eingetragen werden? <<<

Nein ... wenn es einen Ehemann gibt, wird dieser IMMER als Vater eingetragen ... völlig egal, ob er der biologische oder "nur" soziale Vater ist ... selbst in Fällen, in denen das Kind vom Neuen ist, aber eine Scheidung noch nicht durch ist und alle Beteiligten das wissen und sich einig sind, wird erst der Ehemann eingetragen ... die Geburtsurkunde wird dann, wenn der Ehemann nach der Scheidung die Vaterschaft anficht, wieder umgeschrieben.

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Naja dazu hatte ich gelesen das sich generell jeder eintragen lassen kann ob das immer clever oder gerecht ist, ist fraglich aber durch eine Ehe ist ja die Vaterschaft automatisch beim Ehemann und der muss dann keine Anerkennung unterschreiben und steht automatisch vom Gesetz her in der Geburtsurkunde

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Es wäre auf jeden Fall sinnvoll zu dokumentieren, dass er seine mögliche Vaterschaft benennt, weil davon auch die Anfechtungsfristen abhängen.

Heißt: Wenn dem nichtbiologischen Vater offiziell bekannt wird, dass er nicht der Vater ist, hat er ab diesem dokumentierbaren Moment zwei Jahre lang die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten.

Stell dir mal vor die trennen sich in drei Jahren und dann kommt er damit, dass er "gerade im Streit" erfahren hat, nicht der leibliche Vater zu sein. Dann kann er nicht nur die Vaterschaft anfechten sondern auch deinen Bruder für den Unterhalt in Regress nehmen. Ist aber dokumentiert, dass er das schon seit xx.xx.xxxx wusste, ist es vorbei mit den Fristen.

LG

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Wer hat jetzt 3 gemeinsame Kinder? Die Mutter mit dem neuen Mann? Wie passt dann dein Bruder in die Konstellation...wie war denn die Beziehung der beiden, eine Affäre? Ist es denn überhaupt sicher, dass dein Bruder der Vater ist???

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Sie war jahrelang mit dem jetzigen Mann zusammen und dann hatten sie sich getrennt und mein Bruder war einige Monate mit ihr zusammen in der Mitte der schwangerschaft kam dann die Trennung und dann muss sie wohl zu ihrem ex zurück gegangen sein und nun haben sie geheiratet