Namensänderung bei Hochzeit

Hallo Ihr Lieben,

Arbeitet hier jemand beim Standesamt oder kennt sich damit aus:

Mein Verlobter und ich wollen im Februar heiraten.
Und möchten beide meinen Geburtsnamen annehmen.

Zurzeit habe ich noch den Nachnamen von meinem Ex Stiefvater. Er hat mich nicht adoptiert sonder wurde nur einbenannt als die beiden geheiratet haben ( sie sind geschieden seit 7 Jahren wenn es irgendwie wichtig wäre) den Nachnamen von meinem Verlobten möchte ich auf keinen Fall nehmen und er selbst will ihn auch los werden da er sehr peinlich ist und er auch oft geärgert wurde als Kind damit.

Nun ist also die Frage können wir beide meinen Geburtsnamen annehmen?

Liebe Grüße :)

Kann der Geburtsname angenommen werden

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Hallo.

Nein, das geht nicht, da der Name Deines Stiefvaters Deines Geburtsnamen ersetzt hat.
Du wirst bei der Eheschließung auch mit xy geb. "Dein jetziger Name" unterschreiben müssen und nicht xy geb. "Ursprünglicher Geburtsname", wenn Ihr den Namen Deines Verlobten zum Familiennamen erklärt.

Solche Probleme bestätigen im Übrigen wieder meinen Vorbehalt gegen Einbennungen ... da werden Kinder Namen aufgedrückt, weil ihr Mütter auf heile Familie machen wollen ... und wenn diese Ehen dann auch wieder kaputt gehen, können die Mütter den Namen abstreifen und die Kinder sitzen mit den Namen ihres Stiefelternteils da.

LG

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Deswegen reagiert jetzt der Gesetzgeber und räumt auch eine Änderung für die Kinder mit ein.
Finde ich gut.

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Warum muss man denn den Namen des Kindes überhaupt mit ändern? Das Kind sollte den Namen eines Elternteils tragen und aus die Maus.

Grüße Küstenkönigin

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Hallo,

soweit ich weiß, ist dein jetziger Name durch die Einbenennung quasi zu deinem Geburtsnamen geworden - frag auf dem Standesamt nach, ich würde sagen, mein, das geht nicht.

Lg

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Ich habe dasselbe Problem gehabt und wie schon geschrieben wurde, durch die Einbenennung wurde der Nachname deines Stiefvaters zu deinem offiziellen Geburtsnamen. So müsste es auch in der Geburtsurkunde bzw. im Auszug vom Geburtenregister stehen.

Ob Du an der Einbenennung nach der Scheidung was ändern kannst, weiß ich nicht. Da müsstest Du beim Standesamt nachfragen.

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“Ich habe dasselbe Problem gehabt und wie schon geschrieben wurde, durch die Einbenennung wurde der Nachname deines Stiefvaters zu deinem offiziellen Geburtsnamen. So müsste es auch in der Geburtsurkunde bzw. im Auszug vom Geburtenregister stehen.“

Bei mir war es nicht so. Meine Eltern haben geheiratet als ich 3 war. Demnach stand in der Geburtsurkunde ein anderer Geburtsname, trotz das ich den Namen meines Vaters “angenommen“ habe. Also würde ich an der Stelle der TE die Geburtsurkunde anfordern(muss sie ja eh) und mal schauen was dort drin steht.

Inzwischen wurde ich von meinem Vater offiziell adoptiert. Dann wurde erst der Geburtsname in der Geburtsurkunde nachträglich korrigiert.

Die Namensgeschichte würde ich wohl gut im Voraus angehen.

Wahrscheinlich musst du vorher erst deinen Geburtsnamen wieder annehmen. Am besten rufst du dort mal an.

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Ich habe vor zwei Wochen erst geheiratet und wurde im formellen Teil nochmal vollständig über das Namensrecht aufgeklärt: Neben den aktuell getragenen Namen (und Kombinationen daraus, zumindest für einen) wäre auch der Geburtsname (sofern abweichend) ein möglicher Familienname, auch Kombinationen daraus (für einen von beiden) mit dem aktuell getragenen Namen.

Wir hätten wahnsinnig gerne den Mädchenname meiner Mutter gehabt, aber den Gefallen konnte uns dann doch keiner tun ;)

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Hallo.

Ich habe auch den Namen meines Stiefvaters angenommen (war damals fünf). Daher steht dieser Name als Geburtstname, jedoch steht auch mein biologischer Vater mit auf der Geburtsurkunde. Aber mein Geburtsname ist offiziell der meines Stiefvaters. Wurde damals auch auf meiner Hochzeit so angegeben.

Ich denke mal auch, dass das mit dem "richtigen" Geburtsnamen nicht klappt.

Viel Glück.

LG

PS: Gib mal Bescheid, ob sich da schon was dann geändert hat.

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Der name deines Ex-Stiefvaters IST jetzt dein Geburtsname.

An den "vorigen" Namen kommst du leider nicht mehr ran.

Es soll aber demnächst eine Änderung kommen, dass man von diese "Einbenennungen" wieder rückgängig machen kann.
Ich kann aber leider noch nicht sagen ab wann. Ich denke im laufe 2017.
Bis dahin würde ich dir empfehlen, dass ihr beide erstmal eure Namen behaltet.
Ihr könnt dann später, wenn du durch die Gesetzesänderung zu deinem Wunschnamen gekommen bist, immer noch einen Ehenamen bestimmen.

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Dann frage ich mich ehrlich, warum das bei mir nicht der Fall war?
Der Geburtsname war in meiner Geburtsurkunde definitiv(!) ein anderer.

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Das kann gar nicht sein.
Entweder du hattest noch eine "alte" Urkunde wo die Änderung noch nicht vermerkt war.
Oder der Standesbeamte hat bei der Ausstellung einen Fehler gemacht.

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Hallo,

mein Exmann war geborener X, dann hat seine Mutter seinen Vater Herrn Y geheiratet, Kind bekam den Ehenamen. Dann ließ sie sich scheiden und heiratete Herrn Z, mein Ex wurde einbenannt.

Wir konnten nur den Namen Z annehmen, die Namen X und Y sind untergegangen.

Grüße Küstenkönigin (wir hätten gern X gehabt...)

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Frag beim Standesamt nach, wie ihr es am besten machen könnt.

LG Perry

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Nein, das könnt Ihr nicht. Mit der Einbenennung ist Dein Geburtsname hinfällig und der Name nach der Einbenennung tritt an Stelle Deines Geburtsnamens.

Mein Sohn ist einbenannt, daher weiß ich das.

Gruß
o_d