Einbenennung rückgängig machen?

Hallo,

ich weiß ja dass das nicht geht, habe jetzt aber mehrfach gelesen dass es Ausnahmen gibt?

Zur Situation:

Mein 10jähriger trug meinen Mädchennamen (

der leibliche Vater hatte sich mal dagegen ausgesprochen, dass unser Sohn seinen Nachnamen trägt) und als ich heiratete, habe ich einen Doppelnamen angenommen.

2 Jahre nach der Hochzeit habe ich diesen abgelegt weil ich meinen Mädchennamen aus schwerwiegenden Gründen nicht mehr wollte und den Ehenamen angenommen.

Da mittlerweile unsere Tochter geboren war und ich meinen Mädchennamen abgelegt hatte, haben wir ihn (4 Jahre damals) nach reiflicher Überlegung einbenannt.

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Auf "abschicken" geraten....

Nun ist die Ehe nach 9 Jahren gescheitert.

Wäre dass eine Ausnahmesituation, wenn die Einbenennung rückgängig gemacht würde damit das Kind den Nachnamen seines leiblichen Vaters annehmen kann?

Grüße

awk

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Nein.

Ausnahmen sind schwerwiegende Sachen, die große Auswirkungen auf den Namensträger haben. Also zum Beispiel Unaussprechlichkeit, Missbrauch durch den Namensgeber, national bekannte Straftäter in der Familie usw.

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"Wäre dass eine Ausnahmesituation, wenn die Einbenennung rückgängig gemacht würde damit das Kind den Nachnamen seines leiblichen Vaters annehmen kann?"
Darum geht es doch in jedem Fall, einen anderen Namen anzunehmen.
Ich kann da keine Ausnahmesituation erkennen.

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Was genau ist denn jetzt der triftige Grund für die Umbenennung? Die gescheiterte Ehe ist es nicht, da Du ihn ja "nach reiflicher Überlegung" - dazu gehörte ja sicherlich auch der mögliche Fall der Trennung - einbenannt hast. Hat er regelmäßigen Umgang mit dem Stiefvater?

Du kannst natürlich mal auf dem Standesamt anrufen und nachfragen, welche Gründe für einen erneuten Namenswechsel in Frage kommen. Meines Wissens nach wäre das nur der Fall, wenn Dein Sohn irgendwann heiratet und den Nachnamen seiner Frau annimmt.

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Namen hin Namen her... Doppelnamen, dann doch ganz den Namen des ex Ehemannes, jetzt soll das kind plötzlich wieder den Namen des Vaters annehmen?? Was soll dieser ganze Heck meck mit namenswechsel???

Du hast ihn mit einbenennen lassen. Wenn die Ehe dann geschieden wird kann man das kind nicht einfach wieder umbenennen, schlauer wäre wohl gewesen wenn du bei der Heirat deinen Mädchennamen behalten hättest.