Kann er sich der "Opa" trotz des kranken Verhaltens ein Umgangsrecht einklagen???!

Huhu ihr Lieben #winke

Wenn das das falsche Forum ist, dann bitte verschieben #danke

Ich schreibe, damit es übersichtlicher und nicht ganz so lang wird gleich einige Punkte in Stichworten auf, damit Ihr nicht soviel lesen müsst

Ich bräuchte mal Eure Meinung zum Thema Umgangsrecht

-Mama geworden bin ich vor gut 6 Wochen und mit dem Papa des Kindes seit 6 Jahren zusammen
-Zu seinem Vater habe ich seit knapp 1/2 Jahr so gut wie keinen Kontakt mehr

-Seine neue Frau (die leibliche und die Stiefmutter sind beide verstorben) hat einen massiven Einfluss auf ihn und hat einen krankhaften Glauben (meine Meinung)
- 08/14 & 11/14 hatte ich jeweils eine Fehlgeburt und seine Frau, hat mir vorgeworfen, ich hätte meine beiden Kinder dem Teufel geopfert, ich bin die Dienerin des Teufels und ich wäre eine Madamè und spiele mit dem Feuer. Ihr persönlicher Priester hätte die Fgs gesehen, lange bevor ich es wusste #augen (Mein Kennzeichen beinhaltet meine Initialen und die Zahlenkombination 666 ->hat für mich NULL!!! Bedeutung)
-Sie hat 2 autistische Kinder, den 16-jährigen darf sie vom Jugendamt über Nacht einsperren (wenn er alle 2 Wochen zu Besuch kommt, da er im Internat wohnt), da er weglaufgefährdet ist, der 12-jährige bekommt von dem Vater meines Freundes ab und an eine mit dem Teppichklopfer verpasst (sie heißt es gut...haha tolle Christen), wenn er was kaputt macht oder er zertritt seine heißgeliebten Züge
-Sein Vater hat früher seinen ältesten Sohn regelrecht verprügelt, sodass er mit Hilfe des JA mit 16 ausgezogen ist
-Er lässt Priester zu sich nach Hause kommen um sich Dämonen auszutreiben (er hat Videos davon aufgenommen, wie er zappelnd auf dem Bett liegt) und die 2 Autisten hätten über 300 Dämonen und sind von Teufel besessen, das hätte der Priester gesehen (sie sind ja lt ihm keine Autisten)
-Da ich zwar getauft bin, aber kein Stück an Gott glaube (ist ja meine Sache und geht ihn nichts an) hat er schon mehrfach zu mir gesagt, dass ICH UND MEIN!!! KIND (nicht unser nein mein Kind) in die Hölle gehen werden und er nicht für uns bürgt und dieses würde er immer wieder erneut sagen und das sagt er meinem Freund bei fast jeder Gelegenheit

So nun gibt es ja Gerichtsurteile, in denen sich Großeltern für 6 Stunden im Monat ein Umgangsrecht eingeklagt haben (vorausgesetzt sie hatten schon Kontakt). Ich WILL nicht, das mein/unser Kind zu so einer kranken Person Kontakt hat, da er für mich eine latente Kindesgefährdung darstellt. Er hat sie noch nie gesehen, da ich es im 1 Lebensjahr auf seine nicht vorhandenen Impfungen schieben kann und der Kinderarzt mich ausdrücklich davor gewarnt hat, Kontakt zu nicht geimpften Personen zu haben ;-)

Mein Freund erkennt seinen eigenen Vater auch nicht mehr wieder, seitdem er mit dieser Frau verheiratet ist. Er möchte aber trotzdem, dass er seine Enkelin später kennen lernt und meinte auch "du kannst ja immer dabei sein", denn in sein Haus setze ich nie wieder auch nur einen kleinen Zeh. Er ist halt sein Vater, dass ist mir klar, aber ich will einfach nicht, dass er Kontakt zu unserem Kind hat, solange ich das quasi noch entscheiden kann & er weiterhin so krankhafte Ansichten hat und davon überzeugt ist (wenn sie älter ist und sie Kontakt wünscht, kann ich es eh nicht verbieten)
Ist doch etwas lang geworden #sorry

Eure Meinungen bitte!!!!
Dankeschön für's durchlesen und Eure Mühe etwas niederzuschreiben

Einen schönen Sonntag und liebe Grüße

1

Großeltern können dann ein Umgangsrecht mit den Enkeln einklagen, wenn sie mit dem Kind über einige Jahre von klein auf laufend Kontakt hatten und das Kind massiv beeinträchtigt wäre, wenn es Oma/Opa nicht mehr sehen dürfte.
So einfach ist das.
Wenn er das Kind noch nie gesehen hat, geht das wohl eher nicht.

Ich hoffe mal, Deine "Impfgeschichte" ist nur ein Vorwand und nicht Deine Einstellung.
Sonst dürfte wohl kaum mehr ein Kind zu den Großeltern.
Bin ich gegen Windpocken, Masern, Röteln usw. geimpft ? Eher nicht #kratz
Ist bei den Erwachsenenimpfungen ja garnicht mehr vorgesehen

Ein Grund zum Fernhalten ist dieser Affenzirkus, den der Mann da veranstaltet, da würde ich definitiv auch kein Kind hinlassen - der hat doch einen an der Waffel - Glauben hin oder her. Das würde wohl auch Gericht so sehen.
LG Moni

2

Natürlich ist die Impfgeschichte nur ein Vorwand, deshalb auch der ;-) Smiley
Meine Kleine hat auch Kontakt mit meiner Freundin, die auch nicht gegen alles geimpft ist...
Da er davon aber keine Ahnung hat, kann ich dem das ruhig erzählen, er glaubt es ja auch...
Ich sagte ja das ist krank und kein Glaube mehr. Da hilft nur noch eine Therapie oder auch nicht

3

Hallo,

"Sie hat 2 autistische Kinder, den 16-jährigen darf sie vom Jugendamt über Nacht einsperren (wenn er alle 2 Wochen zu Besuch kommt, da er im Internat wohnt), da er weglaufgefährdet ist, der "
Nein darf sie nicht. Freiheitsberaubung ist eine Straftat. Nur ein Gericht ist berechtigt dies zu erlauben und dann müssen massive Gründe vorliegen. Nur weglaufgefährdet reicht da nicht aus.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1906.html

Zum einklagen
Großeltern können den Umgang nur einklagen, wenn sie bereits wichtige Kontaktpersonen sind. Und das kann man verhindern.

Gruß Karin

4

Ich würde meinem Freund extrem auf die Zehen steigen, wenn er meint, mein Kind müsse mit so einem Spinner Kontakt haben!
Das hat ja wirklich nichts mehr mit verschiedenen Ansichten und Lebensstilen zu tun. Das ist schon krankhaft!

5

Hallo!

Wenn ich es richtig verstehe, seid ihr nicht verheiratet? In dem Fall hast du sowieso das alleinige Sorgerecht (sofern ihr es noch nicht vor Gericht für deinen Freund beantragt habt), so dass du den Umgang des Kindes mit dem Vater deines Freundes verbieten kannst.

Eine Heirat in so eine Familie würde ich mir übrigens gründlich überlegen....#zitter

LG,
Watte

7

Das Sorgerecht wurde beim JA zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung gemacht.

Heiraten würde ich ihn ja sofort, wäre da nicht sein Vater, das schreckt um ehrlich zu sein ab, denn wie Du gelesen hast, hat er nicht alle Tassen im Schrank

Naja ich habe mit meinem Verlobten geredet und im unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass ich den Kontakt verbiete, da es nicht dem Wohle unserer Maus dient. Er meinte, er kann es verstehen, ich bin gespannt, ob er wirklich hinter mir steht

6

Hallo,

ich hatte den Fall, dass die Großeltern Umgang mit den Enkelkindern einklagen wollten, obwohl sie ihn schon hatten.

Jedenfalls mußte ich dann trotzdem zum Jugendamt.
Die waren dort total entsetzt und meinten, so einfach ist das nicht.

Erstmal müßten die beweisen, daß es für das Kindeswohl förderlich wäre.

Davon mal abgesehen, daß der Umgang ja durchgehend da war.

in Deinem Fall müßte man den Großvater ja eher dazu verurteilen, sich von dem Kind fernzuhalten!!!

LG lariina

8

oje, und ich dachte meine Schwiegermutter (Verlässt seit 30 Jahren nicht mehr das Haus, ekelt sich vor allem, muss alles desinfizieren) wäre verrückt. Aber die ist ja harmlos im Vergleich zu deinem Schwiegervater.

Vielleicht kannst du dich mit deinem Freund einigen, solange der Schwiegervater mit dieser Irren zusammen ist, den Kontakt zur Enkelin zu unterbinden. Oder Treffen nur auf neutralem Boden, zB ein Cafe

9

Du bist ja genial #pro auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen
Das krankhafte Verhalten, kommt in erster Linie von ihr und er lässt sich dadurch extrem manipulieren in seiner Art, in seinem Handeln, in seiner Denkensweise, einfach in allem.

Ich glaube so werde ich es machen und klarstellen, solange er mit dieser Frau verheiratet ist, verbiete ich jeglichen Kontakt. Sie denkt ja auch, sie ist ein Medium, spricht zu Gott und hat Dinge über meinen Verlobten "von Gott" gesagt bekommen die geschehen werden, das wäre ganz schrecklich und sein Vater glaubt auch noch an den ganzen Schmarrn (mein Verlobter, hat mit ihr auch null Kontakt und will auch nicht, dass sie unsere Kleine sieht...da wird er definitiv hinter mir stehen, das hat er gerade bestätigt)
Dankeschön