2.Kind - Elterngeld

Hallo,

vielleicht habe ich ja Glück und es war schonmal jemand in einer ähnlichen Situation. Ich habe einen 9 Monate alten Sohn, damals habe ich 1 Jahr Elternzeit beantragt. Wir haben uns frühzeitig um eine Tagesmutter gekümmert, die mir jetzt leider kurzfristig abgesagt hat. Eine neue zu finden, ist gar nicht so einfach. Ich ärgere mich jetzt sehr, dass ich damals nicht zwei Jahre Elternzeit beantragt habe. Eigentlich wollten wir im September, Oktober rum anfangen, fürs zweite Kind zu "üben". Jetzt überlegen wir aber schon, doch jetzt schon anzufangen, damit wir nur kurzzeitig jemand brauchen für unseren Sohn. Nach Ende der 12. Woche bekäme ich wieder ein Beschäftigungsverbot. Aber wie sieht das mit dem Elterngeld fürs zweite Kind aus? Wenn es sofort klappen würde, würde ich theoretisch kaum arbeiten gehen. Normalerweise würde ich auf diese Idee nicht kommen, wenn wir nicht das Problem mit der Tagesmutter hätten. Hat jemand so etwas in der Art schon gehabt und kann mir berichten?

1

versteh ich dich richtig? du möchtest wieder arbeiten gehen wenn dein sohn 1 ist und dann nach sw 12 aufhören? macht das dein chef mit? mal angenommen du wirst jetzt schwanger dann ist der kleine ca 1 jahr 1 monat wenn du in der 12sw bist. dh du würdest nur 1 monat arbeiten somit kriegst du 350€ elterngeld + 150€ erziehungsgeld wenn dein sohn 14m ist ,

11

Wie kommst du denn zu der komischen Rechnung??

12

bei mir war das so ;) ich hab quasi in dieser reihenfolge die kids bekommen .

also kind1 knapp 800€ elterngeld für 1 jahr bekommen. kind 2 kam als der große 1,5 j war dazwischen war ich zuhause. Hausfrau quasi.

ich hab lediglich nur die 350€ elterngeld bekommen + 150€ betreuungsgeld als die kleine 14m war.

was ich vorher verdient hab wurde nicht berücksichtigt. Laut L-Bank werden nur die letzten 12m vor der Schwangerschaft berücksichtigt und da hatte ich nur das Elterngeld

ich hab grad nachgelesen das hat sich seit 2013 aber wieder geändert meine sind von 2011+ 2012.

weitere Kommentare laden
2

Hallo,

Also soweit ich weiß, wird Dein Elterngeld anhand des letzten Einkommens der 12 Monate vor Mutterschutz berechnet.

Nehmen wir mal.an Du wirst gleich schwanger. Dann gehst Du bist zur 12. Woche arbeiten und bist dann im Beschäftigungsverbot. Du erhältst ja dann bis zum Mutterschutz normal Gehalt. Die restlichen Monate die zur Berechnung fehlen werden von vor der ersten Schwangerschaft genommen.

Also dürftest du ähnlich viel bekommen wie beim 1. + natürlich die 150,- Betreuungsgeld.

Lg Karo

3

Bist du sicher, dass man dann die Monate, die fehlen würden, vom letzten Gehalt vor der 1. Schwangerschaft angerechnet werden? Ich hätte jetzt gedacht, nehmen wir mal an, ich würde noch 7 Monate arbeiten gehen bzw im Beschäftigungsverbot sein, dass nur der Durchschnitt von den 7 Monaten gerechnet wird.

5

Nein es werden immer die letzten 12 Monate im Durchschnitt genommen und wenn du da Elterngeld bezogen hast, dann werden die restlichen Monate davor genommen.

Lg karo

weiteren Kommentar laden
4

Wenn du z.B. 7 Monate "arbeitest" (ob im BV oder nicht ist ja egal), ehe du im Mutterschutz bist, würden diese 7 Monate angerechnet werden, die restlichen 5 Monate mit 0 Euro angerechnet werden und die Gesamtsumme durch 12 geteilt werden für die Bemessungsgrundlage des Elterngeldes. Elterngeld gilt nicht als Einkommen, daher wird die Zeit mit 0 Euro angerechnet. Angaben jedoch ohne Gewähr. ;-)

Angenommen du bekommst 16 Monate nach Geburt des ersten Kindes dein zweites Kind, so erhälst du auch nur den Sockelbetrag von 300 Euro (plus Geschwisterbonus). Würde dein zweites Kind innerhalb von 14 Monaten nach Geburt des ersten kommen, würdest du wiederum weiterhin das volle Elterngeld erhalten.

Du kannst auch dem Bundesministerium für Familien oder sowas eine Mail schicken und fragen, da bekommst du auch Antwort. :-)

LG erdbeerchen

7

Nein das stimmt nicht.

Wenn in den 12 Monaten Elterngeldbezug drin ist, werden diese Monate durch Monate vor dem Elterngeldbezug ersetzt und nicht mit 0 angerechnet.

Ich hab im Juli 12 und April 14 jeweils ein Kind bekommen und habe beim 2ten noch teilweise Monate von vor Kind 1 angerechnet bekommen.

8

Hast du auch nur 1 Jahr Elternzeit genommen und bist dann wieder arbeiten gegangen?

weitere Kommentare laden
15

Also ich habe jetzt beim Bundesministerium nachgefragt. Es werden die letzten 12 Monate gerechnet. Heißt also, wenn ich z.B. nur 7 Monate arbeiten gehe werden die 5 Monate von vor der ersten Elternzeit mitberechnet.