Kann er mich rauswerfen? Gewohnheitsrecht?

Guten Morgen ihr Lieben,
Wie einige ja mitbekommen haben, habe ich massive Probleme mit meinem Schwiegervater, der mich überall schlecht macht.
Er betitelt mich bei anderen (Geschàftspartnern von ihm uns meinem Mann) als "altes Miststück" ich sei "dominant und jätet ein freches Maul" ich würde meinem Mann "Gehirnwäsche" verpassen.

Gestern ist mir dann der Kragen geplatzt. Ich habe seine Lebensabschnittsgefährtin angesprochen und gesagt, dass ich einfach nur in Ruhe Leben will und keine Lust mehr auf die Machtspiele im Haus habe. Und sollte er nicht aufhören mich bei fremden Leuten schlecht zu machen, ich gerichtlich dagegen vorgehen werde. Sie will es ihm entsprechend weitertragen.
Wir leben seit 8 Jahren in seinem Haus (ohne Mietvertrag etc). Wir haben zwei Kleine Kinder.
Wir sind am Bauen, was noch ungefähr 5 Monate dauern wird, bis wir ausziehen können.
Was mache ich, wenn er heute meinem Mann sagt, dass er möchte, dass ich ausziehen? Ich hätte die Option mit den Kindern zu meiner Mutter zu ziehen, was nicht die beste Lösung ist, aber machbar.
Kann er mich so einfach rauswerfen von heute auf morgen, oder gibt es Softwareupdate wie ein Gewohnheitsrecht und er muss mir eine gewisse Vorlaufzeit geben?

Danke für eure Antworten.

LG und einen schönen Tag

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Verträge können ja auch mündlich geschlossen werden. Und nach acht Jahren darf man wohl davon ausgehen, dass eine Vereinbarung / ein Vertrag zwischen euch vorliegt, dass ihr da wohnen dürft. Von einem Tag auf den anderen rauswerfen ginge also so einfach nicht.

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Hallo,

wenn ihr dort Miete zahlt ist es ein mündlich geschlossener Mietvertrag und er hat sich an gesetzliche Kündigungsfristen zu halten.

LG

Nici

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Ein Mietvertrag bedarf grundsätzlich nicht der Schriftform. Es gelten die Regelungen des BGB, wenn nichts abweichendes vereinbart worden ist. Wird der Mietvertrag nicht ausdrücklich einer Befristung unterworfen (was vor Gericht sicherlich nur Bestand hätte, wenn dies schriftlich vereinbart wäre), dann gilt der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Du wohnst seid acht Jahren in der Wohnung, also beträgt Deine regelmäßige Kündigungsfrist sechs Monate.

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Hallo,

seit wann kann man nur einer Person kündigen?

Wenn die TE verheiratet ist und mit ihrem Mann zusammen in der Wohnung lebt muss das gesamte Mietverhältnis gekündigt werden und das geht nicht so einfach denn es gelten auch mündl. geschlossene Verträge.
Wenn die TE nicht verheiratet ist dann muss der "Vermieter" nachweisen dass die TE unrechtmäßig in der Wohnung lebt. Nach 2 Kindern ist das wohl auch nicht mehr möglich denn dann hätte der Schwiegervater schon gleich etwas gegen dieses "Untermietverhältnis) unternehmen müssen. Er hat es aber bewusst geduldet. Also ruhig bleiben, 5 Monate gehen ganz schnell um.

LG

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Hi,

selbst wenn Du die Wohnung einfach nur besetzen würdest, müsste Dein Schwiegervater sein Räumungsbegehren zunächst vor Gericht durchsetzen. Das würde deutlich länger dauern, als die fünf Monate, die ihr noch braucht.
Ihr habt aber - wie bereits geschrieben - einen mündlichen Vertrag und seid darüber entsprechend geschützt.
Viele Grüße

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Hallo

es handelt sich hierbei aber um ein Zweifamilienhaus wo der Vermieter mit im Haus wohnt.

Da kann man ohne Gründe kündigen und hier geht das Räumungsurteil auch sehr schnell.

Klar kann man warten bis der Gerichtsvollzieher und Co kommt, aber dann entstehen ganz schnelle 2.000 € mehr Euro kosten

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Hach, ein schönes Argument!

Aber viel zu kurz gedacht: Es bräuchte ja zunächst eine formgerechte Kündigung. Das geht nur schriftlich. Dann müsste er allen Vertragsparteien kündigen, also auch seinem Sohn. Will er aber ja scheinbar nicht. Er müsste die korrekte Frist einhalten und sich auch noch auf die erleichterte Kündigung explizit berufen. Dann könnte das alles klappen. Doof nur, dass die TE Räumungsschutz geniesst, da es aufgrund der absehbaren Fertigstellung des Hausbaus wohl nicht zumutbar sein dürfte, sie auf eine maximal zweimonatige Zwischenmiete zu verweisen.

Viel spannender, ist aber eigentlich die Frage, ob wir überhaupt ein Wohnraummietverhältnis haben. Zahlen die beiden nämlich keine Miete, ist es wohl viel eher eine Leihe. Da hätten wir auch den ganzen lästigen Mieterschutz nicht an der Backe. Schwiegerpapa könnte dann eigentlich jederzeit die verliehene Wohnung herausfordern. Allerdings würde ich mich dann auf den Standpunkt stellen, dass ein Rückgabezeitpunkt vereinbart wurde, nämlich bei Fertigstellung des Hauses. Eine vorzeitige Rückgabe fiele dann flach.

Wo lebst Du? Da will ich auch arbeiten. Hier bei uns terminieren die Richter frühestens nach 5-6 Monaten. Ein Urteil innerhalb von 2 Monaten zu bekommen wäre ein einziger Traum. Ganz zu schweigen davon, dass die Gerichtsvollzieher auch nochmal mehrere Monate brauchen, um die Räumung überhaupt anzugehen.

Sei es wie es sei. Er bekommt sie da nicht raus, bevor sie ins neue Haus ziehen kann. Und schon gar nicht, in dem er ihr einfach sagt: "Verschwinde!"

Weiterhelfen tut das im übrigen niemand. Was die beiden wirklich brauchen, ist ein nervenstarker Mediator. Das würde allen Beteiligten gut tun.

Viele Grüße

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Hallo,

Was sagt dein Mann eigentlich dazu ?
Ich vermute, er hält sich raus ....

Lg

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Die rechtliche Situation ist die eine Seite, die andere (sofern Ihr nicht regulär die übliche Miete zahlt) ist die Frage, ob Du 5 Monate Hausbesetzer spielen und im Haus des verhaßten Schwiegervaters ausharren willst.
Ich wäre dazu zu stolz, würde aber von meinem Mann auch erwarten, dass er hinter mir steht und schlimmstenfalls eben mit auszieht.

LG