Verwantenpflege Neffen und Nichte bei uns aufnehemen

Hallo ihr lieben

vielleicht gibt es hier unter euch jemanden der mir weiterhelfen kann. Meine Schwester ist aufgrund einer schweren Traumatisierung und Depressionen nicht mehr in der lage ihre beiden Kinder Sohn 3 Tochter 2 Jahre alt zu versorgen und hat deshalb beim Jugendamt um hilfe gebeten. Zunächst sind die beiden kleinen in eine Bereitschaftspflegefamilie gekommen dort waren sie jetzt 4 Monate. Eigentlich sollten sie dort bleiben bis meine Schwester ihre Therapie abgeschlossen hat. Nun kam es anders die Kinder sind voneinander getrennt in zwei unterschiedliche Familien untergebracht worden. Ich habe immer eine gute Bindung zu beiden Kindern gehabt und auch stand ich mit dem Jugendamt immer im Kontakt plötzlich verhält sich das Jugendamt sehr merkwürdig. Sie geben mit keine Auskunft mehr ich darf die Kinder nicht mehr sehen weiß nicht mal in welcher Stadt sie sich aufhalten. Da die ganze Familie mit der Situationen wie sie ist das die Geschwister getrennt wurden nicht einverstanden ist hat meine Schwester beantragt das die Kinder zu mir kommen und das, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Zeit in der sie es nicht ausüben kann auf mich übertragen wird. Nun gab eine Gerichtsverhandlung. Der Richter hat entschieden das durch das Jugendamt geprüfte werden muss ob wir geeignet sind die Kinder bei uns aufzunehmen. Nun hab ich mich mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt und gefragt wie das alles ablaufen wird. Mir wurde mitgeteilt das wir das normale Verfahren durchlaufen müssen welches alle Pflegefamilien durchlaufen müssen. Kann mir jemand sagen was mich da jetzt erwartet ? Und wielange so eine Prüfung dauert ?

Ist lang geworden sorry ..

LG Bina

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Hallo,

schade, dass Ihr die Kinder nicht bei Euch aufgenommen habt, ohne das Jugendamt einzuschalten.

Jetzt wird es nämlich immens schwierig werden, die Pflegschaft für die Kinder zu bekommen.

Vielleicht versucht Ihr es mal über einen Anwalt.

GLG

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Hallo

Meine Schwester hat einen Anwalt. Es War ja eigentlich alles geklärt. Ich gehe Vollzeit arbeiten mein Mann auch und wir haben selber Zwei Kinder und gerade ein Haus gebaut. Vor 4 Monaten waren wir noch mitten im Bau und mussten umziehen wir konnten die Kleinen zu der Zeit nicht aufnehmen.

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hallo !

und wie willst du/ihr noch 2 kleinkinder wuppen, wenn du/ihr vollzeit arbeiten gehst#gruebel

ein pflegekurs zieht sich über monate incl. hausbesuche und ihr müßt "die hosen" runter lassen, was euch privat betrifft

lg und viel #klee

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Hallo Bina,

das klassische "Verfahren" bezüglich der Eignung als Pflegeeltern ist in der Regel vergleichsweise lang (mehrere Monate). Solltet Ihr dieses tatsächlich in der Form durchlaufen müssen, wird Deine Schwester "parallel" mit großer Wahrscheinlichkeit ihre Therapie soweit abgeschlossen haben und ihre Kinder- hoffentlich- wieder zu sich nehmen können.

Warum Du keine Auskunft (mehr) erhälst und Deine Nichte sowie Deinen Neffen nicht besuchen darfst, erschließt sich mir allerdings nicht. Hast Du eine konkrete Schweigepflicht-Entbindung (schriftlich) von Deiner Schwester bekommen? Sind die Kinder tatsächlich auf Wunsch Deiner Schwester in Pflegefamilien untergebracht, oder lag aufgrund ihres labilen Gesundheitszustandes (vorübergehend) eine akute Kindeswohlgefährdung vor? Ist eine zeitnahe Rückführung geplant?

Sowohl die Tatsache, dass die Kinder getrennt voneinander untergebracht wurden, als auch die, dass Ihr als Familie keine Besuchskontakte wahr nehmen dürft (auch Deine Schwester nicht??), irritiert mich sehr! Vor allem, weil Du schreibst, dass Du eine gute Bindung zu den Kleinen hast. Die einzige auf fachlicher Ebene mögliche Erklärung wäre, dass sich im Anschluss an die (immer zeitlich begrenzte) Bereitschafts-Pflege keine Familie gefunden hat, die beide Kinder zusammen aufnehmen konnte.

Mehr als Abwarten, weiterhin regelmäßig (ruhig und sachlich) nachfragen (Befinden der Kinder, allgemeiner "Stand der Dinge") sowie das "Prozedere" bezüglich der Eignung als Pflegefamilie durchlaufen könnt Ihr aktuell kaum tun. Je kooperativer Ihr Euch verhaltet (ja, man muss tatsächlich vor dem JA "sein Innerstes nach außen krempeln"), desto eher sind Eure Nichte und Euer Neffe ggf. bei Euch.

Ich hoffe, das hilft Dir/Euch ein wenig weiter!?

Liebe Grüße & alles Gute #klee,

Kathrin

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Hallo Bina,

ich denke, ihr solltet mit dem Anwalt deiner Schwester sprechen. Wichtig ist, dass er sich im SGB VIII (Kinder- u. Jugendhilfe) auskennt. Leider gibt es Fachanwälte in diesem Bereich nicht oft.

In mehreren Bundesländern gibt es Ombudsstellen, bei denen man sich beraten lassen kann, manche begleiten auch Gespräche und gerichtliche Verfahren. Ich stell dir mal einen Link ein, da kannst du schauen, ob es in eurem Bundesland eine Beratungsmöglichkeit gibt.

http://brj-berlin.de/ombudstellen-nach-bundeslaendern/initiativen/

Die Meinungen über eine Prüfung im Falle von Verwandtenpflege gehen sehr auseinander. Auf jeden Fall ist die Verwandtenpflege in eurem Fall erlaubnisfrei! Auch hierzu nochmal ein Link, der vielleicht auch für den Anwalt interessant ist.

http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2014/Empfehlungen_Verwandtenpflege_DV.pdf

Dass die Kinder jetzt getrennt wurden, ist m. E. kein gutes Zeichen! Ich würde mich mit größtem Nachdruck beim Jugendamt für eine sehr zeitnahe Bearbeitung der richterlichen Entscheidung (am besten mit Anwalt) einsetzen, sonst heißt es, man könne den Kleinen keinen weiteren Wechsel mehr zumuten. Und wenn ein Jugendamt will, dann kann es sehr schnell gehen mit einer Entscheidung für einen Wechsel zu euch! Das muss überhaupt nicht Monate dauern.

Hatten die Kinder im familiengerichtlichen Verfahren denn einen Verfahrensbeistand? Wenn ja, wie hat der sich positioniert und könnt ihr vielleicht den mit ins Boot bekommen?

Viel Erfolg und herzliche Grüße
widerworte

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Hallo.

In der Regel besteht das Verfahren aus einem Antrag, inkl Gesundheitszeugniss, erweitertes Führungszeugniss, Gehaltsnachweiss. Hausbesuche und Seminare.
Die Dauer von den allem ist von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedlich...

Wenn ihr richtig als Pflegeeltern Annerkannt seit, habt ihr auch die selben Rechte wie Pflegeeltern und natürlich auch die dazugehörigen Pflichten...

Du solltest das genau mit den Jugendamt absprechen, also die den Antrag holen, nachfragen wann die Bewerberseminare stattfinden etc.

Das ihr überprüft werdet, ist normal, weil es ja über das Jugendamt läuft...

Weisst du warum die Kinder gewechselt sind?

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Hallo
Ich hatte meine 3 Neffen aufgenommen...allerdings habe ich von Anfang an mit dem Jugendamt zusammengearbeitet. Eine Überprüfung (auch vom Gericht bestimmt) sah bei uns so aus, dass das Jugendamt sich unser Haus ansah. Wir mussten keinen Pflegelternkurs machen.
Das ihr einen Kurs machen sollt, schaut für mich eher so aus, als wollte das Jugendamt euch die Kinder gar nicht geben.
Ich gebe zu bedenken, dass Verwandtenpflege meisst schwieriger ist als normale Pflege...