Wie weit würdet ihr innerhalb der Familie gehen?

Hallo zusammen!

Angenommen, ihr hättet jemandem in der Familie Geld geliehen (4-stelliger Betrag) und das Familienmitglied hätte hoch und heilig geschworen, das Geld in Raten zurück zu zahlen (per Dauerauftrag), tut dies jedoch bereits nach einer gezahlten Rate nicht mehr - was würdet ihr tun?

Unsere Möglichkeiten:
1. nichts tun und das Geld abschreiben
2. ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Die Person, der wir das Geld geliehen haben, reagiert auf nix. Weder auf Nachrichten noch auf Anrufe oder sonst was. Wir wohnen recht weit auseinander, so dass wir nicht mal eben vorbei gehen können. Wir haben mehrfach per sms deutlich gemacht, dass man über alles reden kann und wir niemandem den Kopf abreißen, aber man muss eben miteinander reden!

Derzeit tendieren wir dazu, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Man muss es ja nicht zwangsläufig zu einem Vollstreckungsbescheid kommen lassen, aber zumindest darauf müsste die Person ja reagieren.

Würdet ihr so weit gehen? Bzw. würdet ihr danach abstufen, wie eng der Verwandtschaftsgrad ist?

Bin dankbar für Meinungen und Anregungen!

Grüße vifrana

3

Bei einem vierstelligen Betrag würde ich es so sehen wie du.
Man kann über alles reden ,gemeinsam schauen ,welche Möglichkeiten es für die Rückzahlung gibt ,aber wenn dann von der anderen Seite gar nichts mehr kommt ,dann wär mir persönlich die Enge des Verwandtschaftsgrades völlig schnurz.

10

Selbst bei Geschwistern?

14

Brauchst du dieses Geld oder ist es dir egal ,wenn es "weg" ist?

Ich würde wohl auch bei Geschwistern so weit gehen ,wenn die andere Seite es nicht anders will.

weitere Kommentare laden
1

<< würdet ihr danach abstufen, wie eng der Verwandtschaftsgrad ist? >>

Ja

2

Der Verwandschaftsgrad ist sehr eng - sind verwandt 1. Grades.

4

Hallo!

Ich bin gelernte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und meine Chefin damals sagte schon immer, dass man sobald Geld den Besitzer wechselt, alles schriftlich festhalten sollte. Selbst von ihren eigenen Kindern hat sie sich eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben lassen.

Habt ihr soetwas? Für ein Mahnverfahren brauchst Du schon was in der Hand. Habt ihr eine Frist für die Rückzahlung vereinbart?

Ich würde das Geld nicht abschreiben. Auf einen vierstelligen Betrag können die wenigsten verzichten.

LG Lena

9

Das ist ja das "Schöne": für ein gerichtliches Mahnverfahren brauchen wir zunächst mal keine Beweise. Davon abgesehen, haben wir zumindest auf die Überweisungen immer drauf geschrieben, dass es sich um einen Kredit handelt. Das ist zwar nun auch kein echter Schuldschein, aber besser als nix.

Eine Frist war nicht vereinbart, sondern ein fester monatlicher Betrag, so dass sich die Frist quasi automatisch ergeben hat.

Es geht uns ja v.a. darum, eine Reaktion zu bekommen. Deine Chefin war da - wahrscheinlich durch ihren Beruf?! - weniger gutgläubig als wir...

12

Hauptsache dein Verwandter kommt nicht auf die Idee Widerspruch einzulegen ...

Ja meine Chefin war da vermutlich durch ihren Beruf sehr geprägt. Grundsätzlich hat sie leider Recht. Bei Geld hört nicht nur die Freundschaft auf - da wird es auch innerhalb der Familie schnell mal schwierig.

Ich drücke euch die Daumen!

LG Lena

weitere Kommentare laden
5

mmh wie wäre es wenn ihr das Mahnverfahren erst mal androht? Also ich würde einen Brief schreiben, in dem ich ganz klar reinschreibe, das ihr auch bereit seid über die Rückzahlungsvereinbarung zu reden.

Schreib ganz klar rein "Wir geben dir jetzt noch bis zum xxx (würde 2 wochen nehmen) Zeit dich bei uns zu melden, hören wir nichts von dir, werden wir ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten"

Du kannst in dem Brief ja ganz klar reinschreiben, wie wichtig euch momentan ist, das das Geld regelmäßig zurückgezahlt wird, oder ob ihr bereit seit erst mal kleinere Raten zu akzeptieren oder sogar erstmal ne Zeit auszusetzen...

7

Die Idee mit dem androhen hatte ich auch schon. Die nächste Gelegenheit würde sich tatsächlich in 2 Wochen bieten. Da wird mein Mann Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch haben. Allerdings aus Anlass einer Beerdigung. Und da sehe ich das auch recht kritisch, sowas zu klären, denn einen Streit braucht da echt niemand!

Das Mahnverfahren anzudrohen, ist denke, ich eine gute Idee. Mal sehen, wie mein Mann das sieht.

39

die gelegenheit ist wirklich nicht die beste, allerdings würde ich mir den kerl dann schnappen und persönlich... fern ab von den anderen trauernden....zur brust nehmen, aber sowas von!

wer so eine familie hat braucht keine feinde.

weiteren Kommentar laden
6

Hallo,

ist bei uns in der Familie und im Freundeskreis vorgekommen. Zum Teil wurde das Geld abgeschrieben, weil es 1. ohnehin nichts zu holen gab und 2. es nicht so sehr fehlte (trotz 4-5 stelligen Beträgen), zum Teil wurde mit gerichtlichen Schritten gedroht und man erhielt das Geld zurück.

Egal wie es ausging: das Verhältnis war gestört, die Freundschaft zerbrochen. Aus diesen Geschichten haben wir gelernt und verleihen kein Geld. Wir helfen jedem aus unserer Familie, aber niemals mit Geld. Sollte das notwendig sein und wir so wohlhabend, dass wir es uns leisten könnten, würde ich es eher verschenken.

Eine Schuldner-Gläubiger-Situation ist für beide Seiten innerhalb einer Familie sehr belastend, denn eine Störung wird gleich unglaublich persönlich und zerstört die in Familien so wichtige Vertrauensbasis. Davon erholt man sich schwer. Übrigens ist es sogar schwierig, wenn das Geld zurück gezahlt wird, es bleibt trotzdem ein schaler Beigeschmack.

Ob man es abschreibt oder einklagt hängt davon ab, wie dringend man das Geld braucht. Das müsst ihr selbst entscheiden.

Viel Glück euch,

Curacao.

11

Das Schlimme ist ja, dass das Vertrauensverhältnis im Prinzip jetzt schon hin ist und ich nicht sehe, wie man das wieder kitten kann. Aus meiner Sicht nur durch vollständige Rückzahlung des Geldes und eine absolut aufrichtige Entschuldigung. Und die werden wir von der Person nie bekommen.

Ich befürchte nur, dass am Ende wir bzw. mein Mann dann der Buh-Mann ist, der Unfrieden in der Familie stiftet...

8

Huhu,

das kommt für mich sehr auf die gesamtsituation an und ja, wahrscheinlich auch auf den Verwandtschaftsgrad bzw. das weitere Verhältniss zu einander.

Im Prinzip würde ich aber durchaus ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten lassen.

lg

Andrea

13

Hab ja schon weiter oben geschrieben: Es handelt sich um Verwandtschaft ersten Grades.

16

ja wie gesagt, da käme es mir auf das Verhältniss zu einander an.

Bei meinen Eltern würde es mir wahnsinnig schwerfallen das zu machen, wir haben ein inniges Verhältniss zueinander, allerdings weiß ich definitiv das sie sowas auch nicht machen würden.

Ansonsten hätte ich da, denke ich, wenig Skrupel.... wer bewußt so ein Verhalten an den Tag legt muß mit dem Echo rechnen.

lg

Andrea

weitere Kommentare laden
15

Hallo,

mittlerweile bin ich durch meine schlechte Erfahrung der Meinung, dass man Geld nur verleihen sollte, wenn man selbst nicht darauf angewiesen ist.

Ich habe meinem Bruder vor einigen Jahren 3.700 € geliehen, weil er und seine Frau in einer finanziellen Notlage waren. Mein Mann war von Anfang an dagegen, hätte ich bloß auf ihn gehört.
Ich habe es selbst nicht dicke gehabt und habe mich darauf verlassen, dass ich das Geld in Raten, jede Rate mind. 200 €, wiederbekomme.

Und dreimal darfst du raten: ich habe bis heute von dem Geld keinen Cent wieder gesehen.
Bis dato läuft es bei meinem Bruder beruflich mehr schlecht als recht, zzt. ist er in PI.

Ich habe meiner Mutter zuliebe, die sehr krank ist, bisher auch keinen großen Aufriss gemacht. Es würde sie unglaublich stressen, wenn ich mich bis aufs Blut mit meinem Bruder streiten würde.
Dazu kommt, dass ich so dämlich war, nichts Schriftliches zu vereinbaren. Wenn ich das bis zuletzt durchziehen wollte, ich habe nich einmal etwas in der Hand, was meine Forderung beweist.

Ich weiß ja nicht, wie der Verwandtschaftsgrad von demjenigen ist, dem du Geld geliehen hast.

Ich hoffe nur für dich, dass du dir hast etwas unterschreiben lassen und eine Rückzahlungsfrist festgeschrieben hast.
Weil sonst hast du schlechte Karten, wenn du deine Forderung gerichtlich durchsetzen möchtest.

LG

Nici

20

Unsere Situation ist gar nicht so weit weg von deiner, nur, dass es uns finanziell nicht schlecht geht. Vermutlich hapert es deshalb mit der Rückzahlung. Frei nach dem Motto "Die haben´s doch." Dabei haben wir einfach nur keinen aufwändigen Lebensstil, könne mit Geld umgehen und haben beide immer gearbeitet.

Mich nervt am meisten diese unglaubliche Dreistigkeit, sich gar nicht zu melden.

19

meine meinung:

- ich würde nie mehr als 20euro verborgen, denn auf diese kann ich gut und gern verzichten wenn ich sie nicht wieder bekomme - sicher wäre es für mich dann das erste und letzte mal gewesen das ich was hätte ausgelegt

- eine bekannte fragte bei mir öfters nach geld und sie bekam immer wieder die antwort von mir das sie brot und butter von mir aus dem kühlschrank bekommen könnte - seitdem fragte sie nicht mehr nach *komisch #rofl

- ich würde auch in der familie kein geld verborgen, es sei denn meine mutti zum essen einladen wenn mir danach der sinn steht. ansonsten bin ich der meinung das es gründe haben wird warum die person x von stellen wie der bank nichts bekommt und genau das würde mich stutzig machen

vg

21

Hallo,

wir haben von meiner Mutter auch Geld bekommen und haben das schriftlich alles festgelegt.

Wie hoch, ab wann und wieviel zurückgezahlt wird und zwei Zahlungsfreie Monate pro Jahr falls es mal eng werden sollte.

Ich finde das gut so und wir stehen beide auf der sicheren Seite denn das war ein Geschäft.

Na ja es heißt doch immer bei Geld hört die Freundschaft auf ;das gilt für die Familie auch

LG