Mein Bruder will mich mit seinen Kindern besuchen kommen! Die Mutter weiß von nichts!

Hallo,

ich kenne mich mit der Sachlage nicht wirklich gut aus! Ich erkläre mal kurz!

Mein Bruder möchte mich gern am WE mit seinen Kindern und unserer Mutter besuchen kommen, weil sich mein Bruder vor kurzer Zeit von seiner Freundin getrennt hat und sie einfach mal raus müssen! Seine Ex hat das alleinige Sorgerecht!
Als ich vorhin mit ihm telefonierte frage ich ihn, ob seine Ex davon weiß, dass er mit den Kindern das WE verreisen möchte! Wir wohnen 550 km voneinander entfernt!
Er verneinte und meinte sie muß es auch nicht wissen!
Nun weiß ich nicht ob das rechtens ist! Mir wäre wohler wenn sie es wenigstens weiß!

Darf er einfach so mit den Kindern verreisen ohne das die Mutter das weiß?

Danke für eure Antworten!

Grüßle

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Also ohne zu wissen ob er das darf, aber ich finde das ganze auch etwas heikel. Ich meine auf der einen Seite ist es ja nicht dein Problem weil du schließlich mit den Kindern eigentlich nichts zu tun hast. Aber reingezogen wirst du doch in die Sache wenn er schließlich mit den Kids bei dir ist.

Die Frage ist auch wieso hat sie überhaupt das alleinige Sorgerecht!
Ich finde das ganze etwas zwiespältig.
Ela

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Ich glaub die haben das damals einfach vergessen! Und da sie nicht verheiratet sind oder waren, bekommt sie glaube automatisch das alleinige sorgerecht, wenn mein Bruder seins nicht beantragt!

Danke für deine Antwort!

9

Ok wenn sie das möglicherweise damals einfach vergessen haben, dann hatte es keine besonderen Gründe. Nur wie ist das Verhältnis zwischen den beiden jetzt?
Denn bevor es dadurch zu Problemen gibt die sich aufs Spätere Verhältnis mit den Kindern auswirken wäre ich auch vorsichtig.

Mein Schwager und seine Frau sind auch getrennt ( schon ein paar Jahre) aber mit gemeinsamem Sorgerecht. Da kommt er auch gelegentlich mit dem Sohn die 300 km zu uns. Ob sie das immer weiß ist mir nicht bekannt aber sie haben kein Problem damit.

Ela

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Hallo.

Wenn es sein Umgangswochenende ist, darf er machen, was er will. Hauptsache er bringt die Kinder rechtzeitig zurück. Sie fragt ihn ja sicherlich auch nicht, wenn sie ihre Eltern mit den Kindern besuchen geht.

Komisch find ich nur, dass man fast 6 Stunden/Strecke Auto fährt für ein (damit sehr kurzes) Wochenende...

LG,
Enelya

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Sie würden schon am Do. kommen, da es ja ein langes WE ist! Sry, hatte ich vergessen zu erwähnen!

Vielen Dank!

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naja, und selbst wenn nicht... geht ja nicht anders wenn ihr eben so auseinander wohnt...

solange es nicht ins ausland geht denke ich nicht, dass er da wirklich was verbotenes macht... aber könnte schon passieren, dass sie sich auf den schlips getreten fühlt und es unfrieden gibt...

schwierige sache. ich würde die bedenken mit dem ppa (also deinem bruder) besprechen und ihm die verantwortung überlassen. dann kannst du immerhin sagen "ich hab danach gefragt!" /"dich dran erinnert" was immer...

lg gussy

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Hallo,

solange er die Kinder zum verabredeten zeitpunkt wieder zuhause abliefert darf er die Besuchszeit so gestalten wie er will. Die Frage ist, wieso er ihr das nicht sagen will. Wahrscheinlich hat er Angst, dass sie ihm die Kinder sonst nicht mitgibt. Im Prinzip muss er ihr aber nichts sagen und sie darf ihm die Kinder nicht verweigern. In der Realität könnte aber genau das passieren. Wieso hat er kein Sorgerecht?

LG bluehorse

6

Sie haben das damals einfach verschwitzt! Die beiden waren und sind nicht verheiratet!
Er ist aber der leibliche vater und hat die Vaterschaft auch anerkannt! Die beiden Kinder tragen auch seinen Nachnamen!

Danke für deine Antwort!

4

Hallo,

die Fairness würde es gebieten, der Mutter mitzuteilen, dass er mit den Kindern so weit weg fährt. Auch wenn er das Wochenende so gestalten kann, wie er möchte.

Unter Umständen dreht sie ihm einen Strick draus, wenn er so etwas eigenmächtig macht.

GLG

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Genau aus diesem Grund möchte ich das sie es weiß! Meine Mutter hatte ihr auch schon vor einiger Zeit mal gedroht, ihr die Kinder weg zu nehmen!

Danke für deine Antwort!

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Hallo!

Dass deine Mutter solche Drohungen ausstößt, ist für einen guten Umgang mit der Kindsmutter natürlich nicht gerade förderlich!

Wie versteht sich denn dein Bruder mit seiner Ex?

LG, k.

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Ich bedanke mich bei euren Antworten!
Ich wollte nur nicht bei was reingezogen werden, was womöglich nicht rechtens ist!

Ich muß dazu sagen, dass ich mich etwas aus der Sache raus halte, weil ich eben auch so weit weg wohne! Und immerhin sind wir alle erwachsen und man sollte eigentlich wissen wie man sich den Kindern und anderen Menschen gegenüber verhält und alle möglichen Konsequenzen aus dem eigenen Handeln abschätzt!

Herzliche Grüße

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Hallo,

also es gibt ausserhalb dem Sorgerecht noch ein Aufenthaltsbestimmungsrecht, das in dem Fall bestimmt auch die Mutter alleine hat. Sie darf also bestimmen wo sich die Kinder aufhalten. Was wurde denn mit dem Vater vereinbart, was er an "seinen" Wochenenden mit den Kindern unternehmen darf? Vielleicht geht sie ja davon aus dass er die Stadt nicht verlässt, andernfalls könnte sie ihn ev. wegen Kindesentführung anzeigen, vor allem wenn er das Land verlassen würde. Also ich würde dringend raten das mit der Mutter abzusprechen.

Die genaue aktuelle Rechtslage kenn ich allerdings auch nicht, bin jetzt schon ein paar Jahre in Mutteschutz. Aber google doch mal unter Aufenthaltsbestimmungsrecht.

LG Steffi

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"also es gibt ausserhalb dem Sorgerecht noch ein Aufenthaltsbestimmungsrecht, das in dem Fall bestimmt auch die Mutter alleine hat. Sie darf also bestimmen wo sich die Kinder aufhalten."

Ja, das gibt es. Aber das regelt nur den gewöhnlichen Aufenthalt - also den Wohnsitz des Kindes. Seine Grenzen findet das Aufenthaltbestimmungsrecht unter anderem beim Umgangsrecht. Der umgangsberechtigte Elternteil darf mit dem Kind fahren wohin er will während des Umgangs. Ausnahme: Es ist ein begleiteter Umgang vereinbart, da der Elternteil z.B. gewalttätig gegenüber dem Kind war. Die einzigste Regel ist, dass das Kind pünktlich zurück am vereinbarten Übergabeort sein muß. Der andere Elternteil muß weder wissen, wo sich das Kind aufhält, noch muß er gefragt werden. Die Regeln des Anstands verlangen allerdings schon dass man sich gegenseitig immer über solche größeren Reisen informiert. Denn es kann nicht dem Kindeswohl dienen, solche Sachen geheim zu halten.

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Im Rahmen seiner Umgänge darf der KV auch bei alleinigem Sorgerecht der Mutter seine Familie besuchen.

Er verlässt ja nicht das Land.

LG

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Hallo

Nein darf er nicht.Zumahl er nicht mal nen Sorgerecht für die Kinder hat sollte die Ex das herrausfinden dann kann sie ihn der Kindesentziehung verklagen.

Hm ich würds Ihr sagen.

glg

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Es ist doch keine Kindesentziehung, wenn er die Kinder für das lange WE hat und sie pünktlich zurückbringt.

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So ein Quatsch!

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