Wer ist Abholberechtigt??

Hallöchen,

folgender Sachverhalt:

Kind (7) lebt beim Vater.
Per Gericht wurde eine Umgangsvereinbarung getroffen woraufhin die Kindsmutter das Kind Freitags alle zwei Wochen von der Schule abholen darf, damit das Kind das Wochenende bei ihr verbringt.

Frage: Wer darf das Kind zur gerichtlich festgelegten Zeit abholen?

Die Mutter ist der Ansicht das nicht nur sie persönlich das Kind abholen darf, sondern sie auch vertraute Personen, wie die Oma zum abholen schicken kann.

Der Vater vertritt die Auffassung das nur die Mutter abholberechtigt ist. Seine Begründung in der gerichtlich festgesetzten Umgangsregelung ist nur der Name der Mutter aufgeführt.

Wer hat nun Recht? Vielleicht mit Paragraphen???

Übrigens: Es besteht das gemeinsame Sorgerecht.

Vielen lieben Dank.

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Hi,

bei gemeinsamen Sorgerecht darf die Mutter jeden zum Abholen hinschicken, den sie für kompetent hält.

Was der KV da betreibt ist absolut affig.

Man muss sich bei GSR immer vor Augen halten, dass beide Eltern gleichberechtigt sind und nur der Anteil "Zeit" mit dem Kind variiert.

Möchte der KV sich jedes Mal von der Mutter das Okay holen, wenn seine LG oder die Oma das Kind abholt?

LG

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Hallo,
ich kenne zwar keine Gesetze oder richtersprüche oder sonst irgendetwas in dieser Richtung zum Thema.

Ich denke aber, dass der Vater der Mutter das Leben unnötig Steine in den Weg legt. Und es somit einfach nur ein Machtspielchen seinerseits ist.
Jeder "normale" Mensch würde das Kind auch von der, ihm vertrauten Oma, ohne Probleme zu machen abholen lassen.

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Sorry,für das Wirrwarr,aber anstatt auf Vorschau hab ich auf Abschicken geklickt, weil mir das Bild beim Text umstellen verrutscht war.....#hicks

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Vielen Dank für eure Antworten.

Ich sehe es ähnlich.

Der Kindsvater droht jedoch mit Ordnungsgeld, weil die, im Beschluss genannte, Kindsmutter das Kind nicht abholen konnte.

Das war übrigens auch mein erster Gedanke... Machtspiele.

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Ich frage mich, was der Vater damit erreichen will, der Mutter zu verbieten, eine andere nahe Verwandte zu schicken, um das Kind abzuholen?

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Damit niemand persönlichen Kontak zur Schule aufnehmen kann.

Selbst vor Gericht wollte der Kindsvater, der Kindmutter verbieten lassen das Kind von der Schule abzuholen. Das ist jedoch gescheitert. Warum sollte es auch so sein.

Hat niemand einen Gesetzestext oder ähnliches? Im Netz finde ich leider nichts.

LG

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Die Mutter, die das Sorgerecht innehat, hat genauso wie der Vater ein Recht darauf, sich über schulische Belange (Noten, Verhalten, schulische Veranstaltungen, Sprechtage) zu informieren. Erhält sie diese Informationen nicht in ausreichender Form vom Vater oder vom Kind selbst dann hat sie selbstverständlich die Möglichkeit, sich direkt bei der Schule zu erkundigen.
Verweigert der Vater beispielsweise grundlos Zeugniseinsicht so kann ihm das ganz sicher vor Gericht sehr negativ ausgelegt werden.

http://www.vafk.de/themen/sonstiges/schule.html

Ansonsten ist mein Kenntnisstand, dass jeder Sorgeberechtigte natürlich im Falle der Verhinderung eine Vertretungsperson zur Abholung beauftragen darf. Das würde im Ernstfall nämlich sonst bedeuten, dass das Kind nicht weiss, warum niemand wie vereinbart an der Schule auftaucht (bspw. wenn die Mutter akut erkrankt).
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Vater das verhindern kann, also lasst ihn mal reden und macht wie Ihr denkt. Zur Sicherheit kann man aber natürlich einen Anwalt befragen, auch um dem Vater diese Information dann weiter zu tragen.

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naja, vielleicht ist schon mehr vorgefallen, das der EX so hart ist....was wissen wir denn?
Warum hat die Mutter das Kind nicht?
Warum wird immer gleich auf den boesen Vater eingeschossen?

Sie soll sich beim Amt informieren und fertig.

lisa

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Warum hat die Mutter das Kind nicht#contra
Warum darf ein Kind nicht beim Vater groß werden?
Die Mutter hat das Sorgerecht und sie kann auch entscheiden wer das Kind für sie abholt.Der Vater kann noch so viel mit Ordnungsgeld drohen damit kommt er nicht durch und macht sich zum Affen.
Die Mutter kann auch abends auf Tour gehen und einen Babysitter für das Kind zu Hausen haben.

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Warum das Kind beim Vater lebt???

Weil die Mutter nicht an sich, sondern in erster Linie an das Kindes gedacht hat. Es nicht aus seinem gewohnten Umfeld und (damals) Kindergarten raus reißen wollte.

Hätte die Mutter das Kind und der Vater würde diese Frage stellen, würde diese Frage garnicht aufkommen.

Aber trotzdem danke für deine Meinung.

Übrigens ist das Jugendamt nicht zu erreichen. Sowohl telefonisch, als auch per E-mail nicht.

LG

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"Der Vater vertritt die Auffassung das nur die Mutter abholberechtigt ist. Seine Begründung in der gerichtlich festgesetzten Umgangsregelung ist nur der Name der Mutter aufgeführt"

Der Vater sucht offenbar gezielt nach Gründen, ein dummes und albernes Affentheater aufzuführen. Erbärmlich.

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Geht es hier um das Kind oder um euren Krieg???

Sorry, Aber in dem fall frage ich mich wo bleibt das Kindeswohl? Das kind darf hoffentlich Umgang mit der Oma haben, es ist sch.. egal wie die Mama die Ihr zur verfügung gestellte zeit aufteilt.

Davon mal abgesehen ich finde es schlimm wenn die Kinder den Krieg der Erwachsenen austragen müssen.

Die Eltern meines Pflegekindes dürfen, wenn Sie möchten, öfter Zeit mit ihrem Kind verbringen. Leider ist das nicht der fall.
lg

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Das wird jeder Kiga anders regeln. Bei uns ist die Unterschrift von beiden Elternteilen bei gemeinsamen Sorgerecht erforderlich.

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Hallo.

Paragraphen kann ich Dir nicht nennen, aber unsere Situation schildern:

1. Mein Sohn (3,5):
Eltern sind getrennt, Sohn lebt bei mir, geht in den Kindergarten. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Vom Kindergarten darf ihn jeder abholen, der hinterlegt ist. Dort stehen drin: sein Papa, ich, meine Eltern, mein Lebensgefährte und Papas Lebensgefährtin. Mussten wir schriftlich angeben. Sollte mal jemand außerplanmäßig meinen Sohn abholen müssen, dann sagen wir vorher Bescheid: "Heute Nachmittag wird er von Herrn/Frau X abgeholt. Das geht in Ordnung." Die lassen sich den Ausweis zeigen und gut ist. Die Ex meines Freundes hat meinen Sohn mal abgeholt, weil es nicht anders ging.

2. Mein Stiefsohn (7):
Eltern sind getrennt, Stiefsohn wohnt inzwischen bei uns, geht in die Schule, die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Seinen Sohn dürfen einer Liste der Eltern auch bestimmte Personen abholen: seine Mama, sein Papa, seine Tante, seine beiden Omas, sein Opa, sein Onkel, seine Tante und ich. Außerplanmäßig wirds etwas schwieriger, da die Schule in dem Fall immer bei den Eltern anruft um sich zu vergewissern, ob die Aussage stimmt.

Sieht wirklich sehr nach Machtspielchen aus. Beide haben das gemeinsame Sorgerecht. Auch, wenn es gerichtlich festgelegt ist, so kann die Mutter jemanden vorbeischicken, wenn die Person entweder gelistet ist oder die Mutter vorher Bescheid gegeben hat. Kann ja immer mal was dazwischenkommen (länger arbeiten, Stau, krank etc.). Ich denke, es wäre etwas anderes, wenn der KV das alleinige Sorgerecht hat. Ist hier aber nicht der Fall.

LG
Franzi