Erbgeschichte

Hallo

Zwar gehört mein Beitrag nicht direkt in dieses Forum, aber ich finde keins, das besser passen würde.

Ich brauche hier eure Meinungen, denn ich weiss nicht weiter:

Mein Vater ist letzten November gestorben. Wir drei Kinder haben einen Vertrag unterschrieben, dass wir erst erben, wenn auch unsere Mutter gestorben ist.
So weit, so gut.
Mein Vater hatte aber aus erster Ehe noch eine weitere Tochter. Die hätte nun als einzige schon mal den Pflichtteil erben sollen. Diese Tochter ist aber einen Monat nach meinem Vater ebenfalls gestorben.

Und damit begannen die Erbstreitereien:
Diese Tochter hinterlässt drei Kinder, wobei eines der Kinder in unserem Haushalt aufgewachsen ist. Mein Vater hat seine Enkelin in seine neue Familie geholt und sie ist für mich wie eine Schwester.
Nun ist es aber so, dass genau diese Schwester eben auch mitterbt. Spontan hat sie deshalb erklärt, dass sie mit uns beiden Kindern, mit denen sie aufgewachsen ist ( mein Bruder und ich), teilen wird, da dies sicher im Sinne unseres Vaters (ihres Grossvaters) gewesen wäre.

Die Vermögenswerte meiner Mutter wurden also geschätzt und der Pflichtteil wurde eruiert. Plötzlich hiess es aber, man wolle noch Erkundigungen einholen, damit keine Nachteile entstehen würden beim Teilen des Erbes.
Dann hörten meine Mutter, mein Bruder und ich plötzlich nichts mehr von meiner Schwester. Verabredungen liess sie in letzter Sekunde via Mail platzen und Telefonate nahm sie nicht entgegen.

Letzten Sonntag habe ich sie nun zur Rede gestellt. Ich erfuhr, dass sie
1. nicht beabsichtige, ihr Erbe mit uns zu teilen und
2. bei einem Anwalt sei, da das Erbe ihrer Meinung nach viel zu niedrig sei.

Ich bin nun wie vor den Kopf gestossen. Meine Schwester erbt Geld, das gar nie für sie vorgesehen war, da sie erst erben sollte, wenn unsere Mutter auch gestorben ist.
Entgegen ihrem Versprechen wird sie das Erbe nicht mit ihren Geschwistern teilen und für mich das schlimmste überhaupt:
Sie geht nun gerichtlich gegen unsere Mutter (ihre Stiefmutter) vor, da sie findet, sie werde nicht gerecht behandelt.

Ich war immer für meine Schwester da, und mir tut es im Herzen weh, wie sie nun mit ihrer Familie, in der sie aufgewachsenen ist, umspringt. Mittlerweile werde ich auch von ihren Kindern angefeindet, da ich "ihrer Mutter und ihnen offensichtlich nichts gönnen würde".

Danke für ein paar aussenstehende Meinungen.


1

Ja die Familie wenn die zum Feind hast sind sie die schlimmsten vor allem wenns ums Geld geht. Hat dein Vater kein Testament gemacht? Und erstmal alles seiner Frau vermacht? So ist es bei meinen Grosseltern....Streit gibt es trotzdem ....

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hallo,

die tochter deines vaters hinterlässt drei kinder?


dann wird ihr pflichtteil auf die drei kinder verteilt


die du als deine schwester bezeichnest ist eigentlich deine nichte ja?!
und weil sie bei euch aufgewachsen ist soll sie einen ganzen pflichtteil bekommen wie die kinder richtig?!


mmmh

da sie bereits einen anwalt eingeschaltet hat

wartet ab

wenn kein testament exsistiert hat sie meiner meinung nach anspruch auf ein drittel vom pflichtanteil der ältesten verstorbenen tochter deines vaters


lg

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Ja beim Erben hört die Freundschaft auf.

Bei kurz vor und nach dem Tod meines Vaters hieß es noch unter uns Stiefgeschwistern :
Wir bleiben dennoch in Kontakt!

Ende vom Lied war nachdem sie ihr Erbe hatten und die liebe Stiefmutter ihres gab es keinen Kontakt mehr.
Sämtliche Fotos die noch von uns in ihrem Haushalt ihr Dasein fristeten würden an uns geschickt und nun ist Ruhe.

Ganz ehrlich...das ist gut so.
Wer am Sterbebett Erbverzichtserklärungen unterschrieben haben möchte, ist bei mir unten durch.
Soll sie glücklich werden.
(wir haben um kein Erbe gekämpft)

An solch einem Verhalten kann man einiges Erkennen.
Offensichtlich fühlt sich diese Schwester nicht so familienzugehörig wie ihr sie seht(gesehen habt), vielleicht hat sie finanzielle Probleme und hat nur darüber nie mit euch geredet und sieht nun eine Chance da rauszukommen oder aber für sie geht Geld vor allem.

Ihr könnt nun nicht mehr viel tun , als euch gegenseitig zu unterstützen und dafür zu sorgen dass die Familie an diesem Erbstreit nicht zerbricht.

Karna


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Danke, Karna, das sehe ich auch so.

Es tut nur sehr weh, auf diese Weise eine über alles geliebte Schwester zu verlieren, die ihre eigenen Interesse über alles andere stellt.
Und ja: Offensichtlich fühlt sie sich jetzt, wo das einzige Bindeglied zu ihrer Familie verstorben ist, nicht mehr dazu gehörig.

Für meine Mutter, meinen Bruder und mich ist das allerdings ein Schlag ins Gesicht....erst recht, weil meine Eltern immer darauf bedacht waren, uns Kinder gleich zu behandeln, egal, ob sie leibliche oder nicht leibliche Eltern waren/ sind.

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Dann solltet ihr ihr aber auch ihr Erbe gönnen. Durch das Teilen wird sie doch so hingestellt, als stünde ihr nicht das ganz Geld zu, sondern sie wäre euch was schuldig.

Blöd von ihr, dass sie das Versprechen abgegeben hat. Nach dem Tod ihrer Mutter war sie aber bestimmt erst mal in einer besonderen Situation.

Euch steht das Geld der Nichte nicht zu. Und ich würde auch das Erbe nicht annehmen wollen an eurer Stelle, schließlich ist es für sie, sie hat doch auch ihre Mutter verloren.

Ich finde es ganz schön kleinlich von euch, dass ihr unbedingt darauf bestehen wollt. Es ist doch nicht eures.

LG

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Hi,

ist ja ein ganz schönes Durcheinander bei euch.

Fakt ist, die verstorbene Tochter war Erbberechtigt. Da sie nun verstorben ist sind deren hinterbliebene Erbberechtigt.

Ob es die feine Art ist oder nicht. Eure ziehschwester hat ein Anrecht auf ihr Erbe und sie kann dieses natürlich auf Ihre Kosten schätzen lassen. Das steht ihr zu.

Aber soooo viel kann es ja nicht sein, wenn es nicht gerade um Millionen geht.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege:

Deine Mutter hat 50% des Erbes. Die Kinder teilen die anderen 50 %.
Das macht bei 4 Kindern pro Kind 12,5 %
Da ein Kind verstorben ist geht das Erbe auf deren Kinder über. Da dies drei sind bekommt jedes Kind 4,12 % (gerundet) vom Erbe. Und diese 4,12 % stehen deiner Ziehschwester halt JETZT zu.

Nun kenne ich ja wie gesagt eure Vermögensverhältnisse nicht, oder besser gesagt die eures verstorbenen Vaters.
Bei sagen wir mal 100.000 Euro die er Wertmäßig vererbt hat stünden Ihr also wenn ich richtig gerechnet habe gerundet 4.200 Euro zu. Deswegen würde ich jetzt keinen Aufstand machen, sonder sie die Sache schätzen lassen und sie auszahlen. Wäre die Tochter deines Vaters nicht gestorben, dann hättet Ihr sie ja auch auszahlen müssen.

Berichtigt mich, wenn ich etwas in der Erbreihenfolge durcheinander gebracht habe.

Ob das Menschlich die Feine Art ist sei dahin gestellt, aber zu stehen tut es ihr nun mal.

LG Cunababy

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Hallo

Danke für deine Antwort.


Nein: Es handelt sich nicht um 4200 Franken.
Der Pflichttteil ist 3/16 von sehr viel mehr.

Aber es geht ja nicht ums Geld, es geht darum, dass meine Schwester nun gegen ihre eigene Familie vorgeht und Versprechungen nicht einhält.


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Nun, es ist aber Fakt, das sie ein Recht darauf hat, diesen Teil zu erhalten, und das es keinen Grund gibt, dieses Geld zu teilen - außer einem in einem vermutlich höchst emotionalen Moment gegebenen "Versprechen".

Und wenn wie hier statt von 4200 Franken, sondern von vielleicht der 10-fachen Summe sprechen, wäre das auch nicht unbedingt eine Summe, auf die ich leichtfertig verzichten möchte, oder die ich unbedingt mit meinen Tanten und Onkeln teilen wollte, die ja eh irgendwann einen dicken Batzen erben werden.

Die beiden anderen Kinder der Verstorbenen bekommen schließlich auch JETZT das Geld, das ihr zusteht.

--

Wenn außerdem deine Nichte den Eindruck hat, ds sie bei der Verteilung des Erbes "beschissen" werden soll, d. h. sie den Verdacht hat, das der Wert absichtlich zu niedrig eingeschätzt wurde, ist es auch verständlich, das sie da einen Anwalt einschaltet.

--

Eher solltest du und deine Geschwister euch schämen, das ihr hier dick absahnen wollt - oder gab es von eurer Seite aus ein Versprechen, das die Nicht später mal von eurem Erbe was abkriegt? Eher nicht, oder?



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Warum soll sie mit Euch teilen, wenn Ihr doch später nochmal erbt. Das macht keinen Sinn!

Lass die Anwälte ihr Ding machen und versuche die rationale Ebene (ihr steht der Erbanteil zu) nicht mit der emotionalen Ebene zu vermischen.

Bis die Sache ausgestanden ist wirst Du wohl nicht mehr mit der Ziehschwester reden können, da sie sich ja jetzt schon emotional verraten fühlt und abblockt. Vielleicht ist später eine Annäherung möglich.

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Hallo

Das mit dem Teilen kam von ihr aus.
Natürlich macht das Sinn:
Wir haben alle einen Erbvertrag unterschrieben, in dem steht, dass alle zu gleichen Teilen erben.
Das heisst in dieser Situation ( die niemand voraussehen konnte) , dass meine Schwester 2x erbt. 1x jetzt und 1x, wenn unsere Mutter gestorben ist.

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Das ging aus Deinem ersten Beitrag aber nicht hervor, dass die Nichte auch den Vertrag unterschrieben hat (Du schriebst von drei Kindern).

Dann habt Ihr bei der Vertragsunterzeichnung damals nicht bedacht, dass die erste Tochter Eures Papas auch erbt - und somit eben im zweiten Schritt auch deren Tochter.

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Ich verstehe nicht ganz, warum Eure Nichte mit Euch teilen sollte?

Oder hattet Ihr vor, Euren Anteil (wenn irgendwann in hoffentlich ferner Zukunft Eure Mutter auch stirbt) ebenfalls mit Eurer Nichte/Schwester zu teilen?

Das ist ein blödes Versprechen, dass die Nichte/Schwester in einem emotionalen Ausnahmezustand gegeben hat (überleg mal: erst stirbt ihr Großvater, der aber mehr wie ein Vater war und kurz darauf auch noch ihre Mutter). An Eurer Stelle hätte ich diesen Vorschlag schon damals vehement abgelehnt!

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Hallo

Diese Diskussion bringt so nichts:

Bitte auch du: Lies mein Posting zuerst genau durch, bevor du antwortest.
Meine Schwester ist ZU GENAU GLEICHEN TEILEN ERBBERECHTIGT WIE WIR!

Das wurde von meinen Eltern zu Lebzeiten so in einem Erbvertrag festgehalten und musste von uns allen drei Kindern unterschrieben werden.
Damit wollten unsere Eltern alle gleichberechtigt behandeln.




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Wie schon geschrieben: dann hat damals leider niemand von Euch bedacht, dass auch die erste Tochter erbberechtigt ist. Und wenn diese stirbt (wie jetzt geschehen) eben ihre Kinder.

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Tja, beim Erben haben sich schon Familien um alte Kommoden gestritten, die vorher niemand wollte.

Rechtlich ist es so: Wenn ein Elternteil stirbt, erben der verbleibene Partner und die Kinder. In eurem Fall gibt es ein weiteres Kind welches nicht von deiner Mutter ist, welches auch erbberechtigt ist. Dafür erben ihre Kinder ihren Teil. Deine Schwester müsste demnach jetzt den Teil ihrer Mutter erben, mehr nicht.
Hat Dein Vater kein Testament gemach? Das sollte man immer tun, denn so kann man dem Streit vorbeugen.
Es tut mir sehr leid für Dich wie das läuft, am besten gehst Du mit Deiner Mutter ebenfalls zum Anwalt.

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Ich weiss, das ist schwer, aber versuche Dich, emotional etwas von der Geschichte zu lösen. Dann wird Dir klar werden:

1. Du willst (spätestens jetzt) auch nicht mehr, dass Deine Schwester das Geld mit Euch teilt. Vielleicht hättest Du Dir auch vorher schon damit schwer getan, das Geld an zu nehmen. Es ist nur Geld. Mehr nicht.

2. Auch wenn sie mittels Anwalt gerichtlich gegen Eure Mutter vorgeht, wird sie nicht mehr bekommen, als ihr tatsächlich zusteht. So ein gerichtliches Urteil hat aber eben dann den Vorteil, dass jeder genau weiss, wieviel ihr zusteht und genau das bekommt sie auch. Nacher ist das vielleicht sogar weniger, als sie bekommen hätte, würde sie nicht klagen. Weiss man nicht.

3. Man kann ihr nun zweierlei Dinge unterstellen: Raffgier oder das tatsächliche Gefühl, man würde versuchen, sie zu berumsen. Egal was nun die Wahrheit ist: Nach dem Urteil wird das Geld sie nicht glücklich machen, im Gegenteil. Sie wird merken, dass sie dadurch einen furchtbaren Bruch zu Menschen, die ihr nahe stehen verursacht hat. Und das ist viel schlimmer, als irgendwelches Geld!

Versuche Dich neutral zu verhalten, kommuniziere das vielleicht auch Deiner Mutter, denn jedes Gefühl ist besser, als wegen Geld (!) jemanden, den man liebt auf einmal zu hassen.

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Hallo

Ja, da hast du wirklich recht.
Ich liebe meine Schwester über alles und kann einfach nicht verstehen, warum sie zu so was fähig ist. Aber jeder Mensch hat seine Gründe, auch wenn Aussenstehende die nicht immer verstehen.

Und mein Vater würde sich im Grabe umdrehen, wenn er das wüsste, er, der immer so ein grosszügiges Herz hatte.....

Danke dir!

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Liebe sie einfach weiter. Irgendwann wird vielleicht der Tag kommen, an dem Du mit ihr an einem Tisch sitzt und sie Dir erklären kann, was sie momentan fühlt.

Und falls nicht: Du hast schliesslich nichts falsch gemacht. Und sie wird eben auch noch merken, dass Geld allein nicht glücklich macht.

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Hallo...

da hat dein Vater bei den ganzen Bemühungen um Gerechtigkeit einen größen Denkfehler begangen!

Wie sieht es denn mit der folgende Möglichkeit aus:
Muss sich denn deine Mutter daran halten, dass nach ihrem Tod alle 3 Kinder erben? Oder könnte sie es nicht so einrichten, dass nur ihre leiblichen Kinder ihre einzigen Erben werden?

Schließlich kann doch deine Mutter aktuell mit ihrem Erbe machen was sie möchte. Dann könnte sie doch dir und deinem Bruder mit extra Schenkungen schon zu Lebzeiten Geld zukommen lassen, so dass dann bei ihrem Tod das Vermögen nicht mehr allzu hoch ist, das durch 3 geteilt werden musste.

Ich würde an eure Stelle mich auch von einem Anwalt beraten lassen. Der kann auch sicher Tipps geben.

LG

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Hallo,

ihr mach irgendwie alle einen Denkfehler:

1. erbberechtigt sind alle Kinder des Erblassers und seine Frau.
2. die uneheliche Tochter wäre erbberechtigt gewesen, hatte aber selber 3 (in Worten drei!!! Kinder) somit ist nicht nur die als "Schwester" angenommene Enkelin erbberechtigt sondern auch noch die beiden anderen Geschwister.
3. Und der Pflichtteil beträgt die Hälfte des normalen Erbes und wird generell in Geld gezahlt. Demnach muss diese Schwester IHR Erbe auch noch mit den beiden anderen Teilen. Solllte diese angenommene Tochter aber in einem Testament erwähnt sein, können die beide Geschwiser von ihr trotzdem noch den Anteil ihrer Mutter (uneheliche verstorbene Tochter) einfordern.

Ich denke, ihr solltet euch einen Anwalt nehmen, der sich mit dem Erbrecht auskennt.

LG

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>>>somit ist nicht nur die als "Schwester" angenommene Enkelin erbberechtigt sondern auch noch die beiden anderen Geschwister. <<<

Das ist hier aber nicht das Thema, dazu hatte die TE schon etwas geschrieben.

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