haben grosseltern das Recht die Enkeln zu sehen?

Hallo zusammen. In einem früheren beitrag habe ich schon von meinem LIEBEN Schwager und meiner ALKI schwiegermutter geschrieben.
Beide sind fest der meinung, dass sie das recht haben, meine kinder sehen zu dürfen. Wie gesagt, sie sehen sie, aber nur wenn ich dabei bin. Mein Schwager bedroht mich regelmässig und die SM fängt jetzt auch schon an.
Vorgester waren sie sogar hier, beide total betrunken, die kinder haben schon geschlafen und sie wollten sie sehen.
Wäre mein Vater nicht da gewesen, keine Ahnung was passiert wäre.
Meine SM hat hysterisch geschrien und mein Schwager und mein Vater hätten sich fast geschlagen. Und mein Mann glaubt immer noch an das gute in seiner mutter und seinem Bruder.
Nun die Frage: Kann ein Gericht mich dazu zwingen, dass ich ihnen meine kinder gebe? Ich meine, die trinken jeden tag, da kann ich sie doch nicht alleine lassen. Meine Kinder sind 2 und 5 Jahre alt.
Und nimmt das JA einem die kinder weg nur wenn nicht super zusammengeräumt ist, es ihnen sonst total gut geht?
Sie werden nicht vernachlässigt, geschlagen oder sonst was.
Ich bin echt fertig durch diese drohungen.

HILFE! Bitte sagt mir das die meine kinder nicht alleine sehen dürfen wenn ich es nicht will. Ist es nicht das Recht und die Pflicht einer Mutter, dass sie entscheidet wer gut für die kinder ist und wer nicht?

Danke schon mal für eure antworten.

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http://www.lawyers-poppe.de/publikationen_details.php?Kunde=405&Modul=13&Art=0&ID=303&GID=118

So wie es klingt, besteht weder eine enge Großeltern-Enkel-Beziehung noch wird ein Umgangsrecht dem Wohl des Kindes dienen.

LG

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vielen dank für den link den du mir mitgeschickt hast.
Meine SM sagte mir klar das sie ein recht darauf hat sie alleine zu sehen.
jetzt kann ich es ihr schwarz auf weiss zeigen das es NICHT so ist:-p.
Danke danke und danke.#danke

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Hallo,

in deinem Falle gilt das österreichische Familienrecht. Ob das das gleiche sagt wie das deutsche (OLG Hamm) weiß ich nicht.

Gruß

Anne#herzlich

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Grundsätzlich sind Kindern von Säufern überhaupt fernzuhalten - MEINE persönliche Meinung, und zwar egal, ob verwandt oder bekannt.

Deinen Mann begreife ich nicht, das ist kein Mann, das ist ein Weichei - sonst würde er diesem Affentheater mit seiner Mutter und Bruder ein Ende machen, auch meine subjektive Meinung.
Ein Schwager hat sowieso keinerlei "Rechte".
Großeltern haben dann Rechte, wenn sie ihre Enkel sozusagen täglich mit aufgezogen haben und feste Bezugspersonen sind, von klein auf - aber sonst nicht.
Nein, Dich kann niemand zwingen, Deine Kinder diesen Leuten auszuliefern. Was soll da ein Gericht anders entscheiden ? Geh am besten selber zum Jugendamt und lass Dich beraten, dann kannst Du diesem seltsamen Treiben entgegentreten.
Die Mutter alleine entscheidet natürlich nicht, der Vater wird ja wohl auch sorgeberechtigt sein -oder ?
Aber er hat auch nicht alleine zu entscheiden, dass die Kinder bei Säufern abgegeben werden.
Wieso sollen Dir die Kinder weggenommen werden ? Lebst Du alleine und Deine Wohnung ist ein Saustall ? Wenn nein, was hast Du dann zu befürchten ?
Tritt mal ein bißchen selbstbewußter auf, Du bist doch auch wer.
Stell Dich auf die Hinterbeine, wasch Deinem Mann den Kopf, sag ihm, was Du erwartest und schmeiß die versoffne Verwandtschaft raus - so einfach ist das.
LG Moni

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Ja mit meinem Mann lebe ich zusammen und nein ein Saustall ist es nicht bei uns aber es ist auch nicht tip top. Ich liebe ja meinen Mann sehr, und er hat ihnen auch schon klar gesagt dass er zu mir steht (sie wollen auch dass er sich scheiden lässt), und er hat von denen auch die nase voll. Aber er ist der älteste von 5 Kindern (davon haben nur 2 den kontakt mit der mutter), und sie hat ihm immer eingetrichtert dass sie ihn braucht und wenn er sie hängen lässt, dann kann sie nicht mehr.
Und dann bemüht er sich wieder darum dass sich alle verstehen.
Die Situation ist für ihn bestimmt auch nicht leicht aber irgendwas muss geschehen.
Aber vielleicht lässt sie uns ja jetzt in ruhe, da wir ihr mitten ins gesicht gesagt haben dass sie einen entzug machen soll. Denn da ist sie sofort nachhause und hat gesagt wir können sie mal.

lg

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wie wäre es wenn du einfach die "flucht nach vorne" antrittst und denen zuvor kommst...sprich du selber beim Jugendamt mal nachfragst wie das ist und denen das Problem erklärst und um "Hilfe" bittest...manchmal kann man dadurch ein "abstandsverfügung" erwirken...sprich: diejenigen dürfen sich dann bis auf so und so viel meter nicht den Kindern nähern...

So klappt es zumindest mit Hilfe des Jugendamtes wenn der Kindesvater sowas abzieht (weiß ich aus eigener Erfahrung)

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Hallo,

ich hab das hier gefunden:


"Nur unter sehr engen Voraussetzungen, die nachstehend dargelegt werden, ein Umgangsrecht der Großeltern mit dem Enkelkind durchgesetzt werden kann.

Großeltern haben nur dann Anrecht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem "Wohl des Kindes" dient. Der diesbezügliche Nachweis muss von den Großeltern geführt werden.

Zwar liegt es im Normalfall im Interesse des Kindes, zwischenmenschliche Beziehungen zu seinen Großeltern aufzubauen und diese durch Besuche weiter zu pflegen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern und den Großeltern über den Umgang ist aber zu beachten, dass das Erziehungsrecht der personensorgeberechtigten Eltern grundsätzlich Vorrang hat.

Ein Recht der Großeltern auf Umgang, d. h. die Enkel regelmäßig zu sehen, besteht nur dann, wenn es zwischen Großeltern und Enkel eine enge Bindung, die über das normale Maß der Bindung zwischen Enkeln und Großeltern hinaus geht, besteht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind und die Großeltern die Kinder in der Woche regelmäßig versorgen.

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 23.06.2000 - 11 UF 26/00 - das regelmäßige Umgangsrecht der Großeltern abgelehnt, da zwischen dem personensorgeberechtigten Elternteil und den Großeltern ein gespanntes Verhältnis bestand, und hat deshalb festgestellt, dass ein regelmäßiges Umgangsrecht mit den Enkeln nicht dem Wohle der Kinder entspricht. Die Durchführung der Besuchskontakte sei in einer ungestörten, das Kind nicht belastenden Atmosphäre nicht möglich."

Hoffe es hilft Dir!

LG

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Danke genau das habe ich gebraucht.
Ich bin schon etwas beruhigt dass doch ich recht hatte und nicht meine SM.
Es geht nur um das wohl der kinder.

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ich muss @fruechenomi recht geben! dein mann muss durchgreifen. meine eltern trinken auch gerne mal einen über den durst und haben terror gemacht. ich habs mir jahrelang gefallen gelassen. aber als ich dann schwanger war hab ich ein ende gesetzt. wir hatten während der schwangerschaft immer wieder keinen kontakt und nach der geburt auch. mittlerweile haben sie kapiert, dass wir uns das nicht mehr gefallen lassen

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Ich würde die Polizei rufen, SOFORT wenn die beiden nochmal angetrunken vor Eurer Tür stehen. Das ist Belästigung und sonst nichts. Zu ner Uhrzeit aufzutauchen, wo die Kinder längst schlafen, und sie dann sehen wollen. Das ist doch reine Schikane Euch gegenüber.
Und dann sowieso mal beim Jugendamt sich erkundigen. Dein Mann muss mit Dir an diesem Strang ziehen. Es ist bestimmt nicht leicht für ihn, aber das da ist ja reiner Terror.

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Ich wuerde es denen einfach verbieten und mit deinem Mann ein ernstes Gespräch führen. Es geht um Eure Kinder und das soll er begreifen.....

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Selbstverständlich nicht.

Der Schwager hat gar keine Rechte. Die Oma müsste das vor Gericht einklagen....


Warum rufst Du nicht immer sofort die Polizei?

Gruß

Manavgat

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weißt du was ?
ich würde denen mal drohen!

wenn sie nochmal besoffen bei dir aufkreuzen, rufst du die polizei!
auf keinen fall kannst du solchen leuten deine kinder geben!!!
das wäre in meinen augen verletzung der aufsichtspflicht....

ICH würde denen sagen, wenn sie nicht aufhören, dir zu drohen, wirst DU zum jugendamt gehen oder zur polzei und denen verklickern, dass sie dich bedrohen

viel kraft